Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie zur Berichterstattung rund um Umwelt, soziale Verantwortung sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung und die Achtung der Menschenrechte in Unternehmen. Sie stellt eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und soll der Nachhaltigkeitsberichterstattung denselben Status wie der Finanzberichterstattung einräumen. Durch die neue EU-Rechtsvorschrift werden alle großen Betriebe und börsennotierten KMU dazu verpflichtet, regelmäßig über ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten zu berichten.
Die Richtlinie betrifft rund 50.000 Unternehmen. Diese müssen ihren Report gemäß dem Entschluss des Europäischen Parlaments erstmals am 1. Januar 2025 für das Geschäftsjahr 2024 vorlegen. Ziel ist es, die Meldung nichtfinanzieller Daten in der Europäischen Union zu standardisieren.
Inhaltsverzeichnis:
Für welche Unternehmen gilt die CSR-Richtlinie?
Welche Informationen müssen offengelegt werden?
Was sind die nächsten Schritte?
Werden Sanktionen verhängt, wenn Unternehmen gegen die Richtlinie verstoßen?
In 6 Schritten zur Umsetzung der Berichtspflicht
Was bedeutet die Corporate Sustainability Reporting Directive für Ihr Unternehmen?
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Was ist die CSR-Richtlinie?
Um die Finanzierung von nachhaltigen Aktivitäten in der Europäischen Union zu verbessern, hat die Europäische Kommission am 21. April 2021 ein umfassendes Paket verabschiedet. Am 10. November 2022 folgte die „Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ (CSRD), beschlossen durch das Europäische Parlament.
Welche Ziele verfolgt die EU mit der Richtlinie?
Der neue Standard soll sicherstellen, dass Unternehmen zuverlässige und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen. Dies hilft Verbraucher:innen, politischen Entscheidungsträger:innen und anderen Interessengruppen, die nichtfinanziellen Informationen großer Firmen zu bewerten. Investor:innen sind so in der Lage, ihre Ressourcen auf nachhaltigere Technologien und Branchen auszurichten.
Für welche Unternehmen gilt die CSR-Richtlinie?
Die CSR-Reportspflicht gilt jetzt (Stand: 09/24):
- für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzdienstleister und Versicherungen mit über 500 Mitarbeitenden oder einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder Nettoumsatzerlösen über 40 Millionen Euro
- für Unternehmen, die von den Mitgliedsstaaten der EU als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden
- für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen
In naher Zukunft sind außerdem betroffen:
- ab 2025: alle großen Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen (über 250 Mitarbeiter, über 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse, über 25 Mio. € Bilanzsumme)
- ab 2026: börsennotierte KMU und kleine Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
Wichtig: Ist Ihr Unternehmen ein Zulieferer oder Dienstleister eines dieser betroffenen Unternehmen, dann gehören Ihre eigenen Emissionen zu der Lieferkette dieses CSRD-reportspflichtigen Unternehmens. Dementsprechend müssen Sie in der Lage sein, Ihre CO2-Emissionen in allen drei Scopes mitteilen zu können - und zwar ab 2025 rückwirkend für das Jahr 2024.
Welche Informationen müssen offengelegt werden?
Gemäß der Richtlinie 2014/95/EU müssen Informationen zu den folgenden Bereichen veröffentlicht werden:
-
Umweltschutz
-
Soziale Verantwortung und Umgang mit den Mitarbeitenden
-
Achtung der Menschenrechte
-
Korruptions- und Bestechungsbekämpfung
-
Vielfalt in den Unternehmensvorständen
Außerdem fügt die Richtlinie weitere Anforderungen an die Offenlegung hinzu:
-
Doppelte Wesentlichkeit: Nachhaltigkeitsrisiken (durch zum Beispiel Klimawandel) und die Auswirkungen der Tätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt sollen benannt werden.
-
Offenlegung des Verfahrens: Unternehmen müssen ihren Anspruchsgruppen erklären, wie sie wesentliche Themen für den Bericht identifizieren.
-
Mehr zukunftsorientierte Informationen: Ziele und Fortschritte in den fünf oben genannten Bereichen (Umweltschutz, Soziale Verantwortung, etc.) müssen im Bericht inkludiert werden.
-
Informationen über immaterielle Vermögenswerte: Nicht nur finanzielles Kapital, sondern auch Sozial-, Human- und intellektuelles Kapital sollen berücksichtigt werden.
Weitere Verordnungen: Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzen (SFDR) und der EU-Taxonomieverordnung
Was sind die nächsten Schritte?
Die CSRD ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedsstaaten mussten die neuen Standards innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Das sind die nächsten Schritte:
1. Januar 2025: Alle großen Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Mio. € Nettoumsatzerlöse, mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme), müssen einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 im Jahr 2025 erstellen.
1. Januar 2026: Börsennotierte KMU und kleine Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2025 Bericht erstatten, mit einer möglichen Aufschiebung bis 2028.
1. Januar 2028: Kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2027 beginnen – mit der Möglichkeit eines freiwilligen Opt-out bis 2028. Die Meldestandards für KMU werden weniger streng sein.
Voraussichtlich ab 1. Januar 2029: Unternehmen aus einem Drittstaat, die mehr als 150 Millionen Euro Nettojahresumsatz in der EU erzielen, oder solche, die zwischen 40 und 150 Millionen Euro Nettojahresumsatz in der EU erzielen und mindestens 20 Millionen Euro ihres weltweiten Umsatzes in einem Risikosektor erwirtschaften, müssen mit der Berichterstattung beginnen.
Werden Sanktionen verhängt, wenn Unternehmen gegen die Richtlinie verstoßen?
Es ist nicht bekannt, wann die EU-Kommission Sanktionen verhängen wird. Nach den aktuellen Vorgaben ist im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive jedoch mit erheblichen Abstrafungen zu rechnen. Die Art der Sanktionen und die Höhe der Geldbußen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten abhängen.
In 6 Schritten zur Umsetzung der Berichtspflicht
1. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Zur Überprüfung der doppelten Wesentlichkeit müssen alle Interessengruppen und Ebenen der Wertschöpfungskette bewertet werden. Dabei werden sowohl die kurz-, als auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit berücksichtigt. Eine anspruchsvolle und zeitaufwändige Maßnahme.
2. Umfassendes Verständnis der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Unternehmen, die von der neuen Richtlinie betroffen sind, müssen sich mit den European Sustainability Reporting Standards vertraut machen.
3. Daten sammeln und auswerten
Betroffene Unternehmen müssen Daten aus ihren eigenen Betrieben, von Zulieferern und Geschäftspartnern in ihre Nachhaltigkeitsberichte aufnehmen. Zum ersten Mal wird die CSRD eine EU-weite Prüfungspflicht (Assurance) einführen.
4. Risikomanagement auf die Nachhaltigkeitsstrategie abstimmen
Organisationen, die sich früh mit den Risikofaktoren rund um Nachhaltigkeit befassen, können ihre Maßnahmen besser auf ihren Geschäftswert, ihre Zukunftsfähigkeit und Risikominderung abstimmen.
5. Berichterstattung integrieren
Um sicherzustellen, dass der Bericht effektiv und transparent ist, wird dringend empfohlen, die Leitlinien eines Reporting Frameworks zu befolgen. Die von der CSR-Richtlinie betroffenen Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass ihre Berichte digital abrufbar sind und durch ein unabhängiges Audit überprüft werden.
6. Frühestmögliche freiwillige Umsetzung
Unabhängig davon, ob Unternehmen derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, sollten sie Nachhaltigkeit so früh wie möglich in ihre Geschäftsprozesse integrieren. Nicht nur, weil in Zukunft Strafen auf die Nichtumsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen anfallen können, sondern weil die Implikation Vorteile für Unternehmen im Wettbewerb bietet, wie steigende Attraktivität für Zulieferer, effizientere Prozesse in Unternehmen und damit verknüpfte Kosteneinsparungen.
Was bedeutet die Corporate Sustainability Reporting Directive für Ihr Unternehmen?
Ihr Business fällt unter die neuen Richtlinien? Dann handeln Sie jetzt proaktiv, um die Berichtspflicht fristgerecht umzusetzen. Beginnen Sie zeitnah mit den Vorbereitungen und setzen Sie sich ausführlich mit den globalen Mindeststandards auseinander.
Vattenfall hat sich bereits der Global Reporting Initiative (GRI) als Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Darüber hinaus erstellen wir jedes Jahr einen Bericht zur Unternehmensleistung im Bereich der Nachhaltigkeit und legen in unserem Jahres- und Nachhaltigkeitsbericht unsere klimabezogenen Risiken und Chancen offen (gemäß der Task Force on Climate related Financial Disclosures TCFD). Als Grundlage dienen unter anderem die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
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Erfahren Sie, welche Anforderungen es an die CO2-Bilanzierung im Rahmen der Corporate Sustainable Reporting Directice (CSRD) für Unternehmen gibt, was das Ziel der Netto-Null-Emissionen konkret für den Mittelstand bedeutet und welche Nachhaltigkeitsdaten Sie für die Berechnung Ihrer CO2-Bilanz erfassen müssen.
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