Ladestationen einfach gefördert!

Diese Förderungen gibt es für Ladestationen in Ihrem Unternehmen

Die Bundesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, grünen Strom für E-Autos zu fördern. Konkret bedeutet das, es sollen mehr öffentliche Lademöglichkeiten geschaffen werden und gleichzeitig soll die Elektromobilität in Deutschland nachhaltiger werden. Viele Förderprogramme die ins Leben gerufen wurden, sind bereits gut in Anspruch gneommen worden. Denn eine Ladeinfrastruktur vor Ort bietet einige Vorteile für die kleine und mittelständische Unternehmen: Kunden oder Mitarbeitende mit E-Auto haben beispielsweise mehr Möglichkeiten zum Laden im Alltag. Kombinieren Sie Ladestationen zusätzlich noch mit einer PV-Anlage, verbessern Sie außerdem noch ihre Energiebilanz.

Wir haben einige Tipps für Sie und Ihr Unternehmen zusammengestellt, die Ihnen Übersicht bei der Beantragung und Umsetzung verschaffen soll.

Die großen Förderprogramme der Bundesregierung für „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ und die KfW-Förderung 441 die von 2021 bis 2025 laufen sollten, wurden, teilweise aufgrund der großen Nachfrage, bereits 2022 wieder eingestellt. Das bedeutet, es können keinen neuen Anträge gestellt werden, aber akzeptierte Anträge können noch bis mindestens Ende 2023 umgesetzt werden. Welche Förderungen es aktuell für Sie gibt, hängt sehr stark von Ihrem Unternehmen und der Region ab, in dem es aktiv ist. 

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise, worauf Sie bei der Installation und Betriebnahme ihrer geförderten Ladestationen achten müssen, damit es nicht zu Problemen bei der Abrechnung kommt.

Tipp: Wo gibt es welche Förderungen für Elektromobilität?
Wir machen Ihnen die Suche leichter! Finden Sie bundesweite und regionale Förderungen in der Vattenfall Förderdatenbank.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Geförderte Ladestationen müssen öffentlich sein. Im Klartext heißt das:

  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.

  • Der Zuschuss ist vom Zuschussempfänger vor Beginn des Vorhabens zu beantragen.

  • Jeder E-Autofahrer muss die Ladesäule anfahren dürfen. Eine Schranke also, die den Zugang etwa für die eigenen Kunden exklusiv macht, ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  • Ist der Parkplatz nicht rund um die Uhr zugänglich, gibt es nur die Hälfte der Förderung. Bei sehr kurzen Öffnungszeiten bekommen Unternehmen gar keine Förderung.

  • Die Besitzer der Ladesäule können den Fahrstrom an Nicht-Kundinnen verschenken oder abrechnen. Dabei sind verschiedene Bezahlmöglichkeiten erlaubt: Barzahlung, bargeldlos per Karte, über Paypal oder über eine App – mit und ohne Vertrag. Die Preise für das Laden müssen auf einem Schild oder Display an der Ladestation ausgewiesen werden.

  • Ein eichrechtskonformer Zähler muss integriert sein.

  • Die Ladestationen werden mit ihrem Status in den Karten von Fahrstrom-Anbietern angezeigt. Ein Electric Mobility Provider (EMP) übernimmt dies für die Besitzer der Ladestationen.

Außerdem gilt:

  • Die Ladestationen müssen von Unternehmen mindestens 6 Jahre betrieben werden.

  • Die Ladestationen dürfen nur mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden.

  • Die Anbindung der Ladestationen an ein zentrales Managementsystem (Backend) muss über Open Charge Point Protocol (OCPP) erfolgen.

  • Ladestationen müssen so installiert sein, dass sie das Laden zukünftig über das Ladekabel starten können („Plug & Charge“) und zudem ein Smart-Meter-Gateway ergänzt werden kann.

  • Unternehmen müssen den zuständigen Netzbetreiber über den Bau der Ladestationen informieren.

  • Eine Bodenmarkierung der Parkplätze mit Ladestationen ist verpflichtend.

  • Der optionale Pufferspeicher muss Strom für die Ladevorgänge bereitstellen.

Um welche Förderstruktur handelt es sich?

  • Pro Unternehmen liegt der Gesamtbetrag dieser Förderung bei maximal 200.000 Euro.
  • Die Förderung kann innerhalb von 3 Jahren beantragt werden.
  • Der Umweltbonus ist kombinierbar mit Steuervergünstigungen und z. B. der Klimaschutzoffensive der KfW.
  • Das Förderprogramm deckt die Kosten für die Montage und den Kauf von Ladestationen ab. Aber rund um die Installation einer Ladesäule gibt es einiges zu erledigen: Erdarbeiten, ein Fundament schaffen, Kabel legen, den Netzanschluss herstellen etc. Auch das ist Bestandteil der Förderung.
  • Die Fördersummen gelten pro Ladepunkt. Für eine Ladestation mit zwei Ladepunkten dürfen Unternehmen das Doppelte beantragen.

In Zahlen bedeutet das:

  • Bis zu 4.000 € für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW
  • Bis zu 16.000 € für Schnelllader mit einer Ladeleistung von über 22 kW bis 50 kW
  • Bis zu 10.000 € für einen Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • Bis zu 100.000 € für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
  • Bis zu 10.000 € oder 100.000 € für einen Pufferspeicher, wenn er mit einem Anschluss an das Niederspannungsnetz oder an das Mittelspannungsnetz kombiniert wird

An wen müssen sich Unternehmen zur Beantragung der Förderung wenden?

Antragsteller können Förderanträge ab sofort bis voraussichtlich Dezember 2022 beantragen. Danach werden die Fördermittel laut Hinweis der KfW voraussichtlich ausgeschöpft sein. Der Antrag wird online auf dem Förderportal easy-Online eingereicht. Das Portal führt Schritt für Schritt durch den Prozess. Unternehmen haben dann bis Ende 2023 Zeit, die Ladestationen zu errichten.

Einzureichen ist nach der Installation der Ladeinfrastruktur ein Verwendungsnachweis. Ist die Fördersumme bewilligt, müssen die Unternehmen über die Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren Halbjahresberichte über ein Online-Tool hochladen.

Und wie sieht die Zukunft aus?

Ein zunehmendes Problem für viele Unternehmen und Ladestationenbetreiberinnen ist die Platzfrage. Ein Unternehmen aus Haltern am See präsentiert mit dem E-Parktower eine zukunftsträchtige Lösung.

Der E-Parktower benötigt etwa 60 bis 65 Quadratmeter Grundfläche. Dann kann das in variablen Größen verfügbare Elektro-Parkhaus sechs bis 16 Fahrzeuge aufnehmen und laden. Sogar für elektrische Transporter und Kleinbusse bietet er Platz. Die Energie für den Betrieb des Turms stammt aus Solarzellen, der Ladestrom kommt aus externen Quellen und wird in einer Batterie zwischengespeichert. Schnellladen ist mit den 22 kW Leistung bislang aber noch nicht möglich.

Fazit: Elektromobilität erlebt Wachstum durch Förderungen

Bei den Unternehmen kommt die Botschaft an: 2022 wurden über 470.000 Elektromobile in Deutschland zugelassen, rund die Hälfte der Zulassungen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben gingen laut Kraftfahrt-Bundesamt in den gewerblichen Bereich (49,5%).

Also Zugreifen und mit Förderung in Nachhaltigkeit investieren!

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