Das Lieferkettengesetz
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Meilenstein im Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, Risiken entlang ihrer Lieferketten zu analysieren und Maßnahmen zu ergreifen. Auch die EU hat 2024 ein entsprechendes Lieferkettengesetz beschlossen, das ab 2027 verbindliche Standards einführt.
In diesem Artikel beleuchten wir, was die wichtigsten Aspekte des Gesetzes sind, und erklären im Detail, wann und in welchem Umfang KMU betroffen sind, wenn ihre Geschäftspartner Dokumentationen anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Überblick über das geltende Sorgfaltspflichtengesetz
Die Rolle Deutschlands in den globalen Lieferketten
LkSG-Pflichten für Unternehmen im Überblick
Wie stärkt das Lieferkettengesetz Menschenrechte?
Soziale Verantwortung in Lieferketten: Vorteile für Unternehmen
Wann sind KMU durch das LkSG betroffen?
Unterstützung für KMU beim Thema LkSG
EU-Lieferkettengesetz – die CSDDD kurz erklärt
Fazit: Jetzt Verantwortung für die Lieferkette zu übernehmen, sichert langfristige Vorteile für KMU
Überblick über das geltende Sorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Jahr 2021 in Deutschland verabschiedet. Es zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.
Geltungsbereich:
- Verpflichtend für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Beschäftigten im Inland (seit 01.01.2024)
- Freiwillig für alle anderen Unternehmen
Wichtig: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können indirekt von dem Gesetz betroffen sein, wenn sie einem großen Unternehmen zuliefern. In der Folge müssen teils umfangreiche Dokumentationen geleistet werden.
Hintergrund des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das LkSG wurde unter anderem nach dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 initiiert, bei dem mehr als 1.100 Menschen ums Leben kamen. Dieser Unfall machte die gravierenden Missstände in globalen Lieferketten sichtbar und führte zu einer breiten Debatte über unternehmerische Verantwortung.
Die Rolle Deutschlands in den globalen Lieferketten
Deutschland, als eine der führenden Industrienationen weltweit, nimmt eine zentrale Rolle in den globalen Lieferketten ein. Die Branchen Automobil, Maschinenbau und Chemie sind besonders stark in internationale Netzwerke eingebunden. Diese Sektoren bilden das Rückgrat der deutschen Exportwirtschaft, die für ihre qualitativ hochwertigen Produkte bekannt ist. Diese intensive Verflechtung mit internationalen Märkten macht deutsche Unternehmen besonders anfällig für externe Einflüsse wie geopolitische Spannungen oder Unterbrechungen in der Lieferkette. Dies zeigte sich besonders während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und seit Beginn des Ukraine-Kriegs.
LkSG-Pflichten für Unternehmen im Überblick
- Einführung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei Verstößen
- Implementierung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
Sofern Unternehmen vom LkSG betroffen sind, müssen sie Sorgfaltspflichten nachkommen, die sich nach den im Gesetz enthaltenen elf Menschenrechtsabkommen und drei Umweltschutzübereinkommen richten. Aus ihnen werden Verhaltensvorgaben und Verbote abgeleitet, an denen sich unternehmerisches Handeln orientieren muss. Darüber hinaus unterliegen Unternehmen der Pflicht zur Dokumentation und Berichterstattung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft die vorliegenden Berichte zu den Stichtagen hinsichtlich der LkSG-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2464). Die Berichte können online in Form eines elektronischen Berichtfragebogens eingereicht werden.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Sorgfaltspflichten nicht einhalten, riskieren hohe Bußgelder und können zudem erhebliche Reputationsschäden erleiden. Darüber hinaus könnten sie aus den Lieferketten globaler Unternehmen ausgeschlossen werden, was langfristige negative Auswirkungen auf das Geschäft haben kann.
Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen keine Menschenrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette tolerieren und aktiv Maßnahmen zur Verhinderung solcher Verstöße ergreifen. Insbesondere die Position von Geschädigten verbessert sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, denn der Gesetzesentwurf macht Unternehmen zivilrechtlich haftbar, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen.
Gesundheit und Sicherheit:
Der Schutz vor gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie der Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen werden als Grundrechte angesehen. Vor allem Zulieferer, die nicht direkte Handelspartner von Unternehmen sind, waren bisher nicht von Regularien betroffen, was eine große Lücke beim Arbeitsschutz und der Gesundheitsversorgung hinterließ. Das LkSG nimmt Unternehmen nun in die Pflicht, auch bei ihren Zulieferern auf die Einhaltung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen zu achten.
Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit:
Besonders in den ärmsten Regionen der Welt sind beide Formen der Ausbeutung weit verbreitet, da viele Familien unter existenziellen Bedingungen leben. Zwischenhändler nutzen diese Notlage aus, um Rohstoffe günstig zu fördern.
Recht auf faire Entlohnung:
Unternehmen sind verantwortlich für faire Entlohnung, um eine menschenwürdige Existenz für alle Arbeiter:innen zu sichern. Dadurch lässt sich die Lebensqualität in den betroffenen Regionen langfristig verbessern und die Abhängigkeit von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen verringern.
Recht auf faire Arbeitsbedingungen:
Angemessene Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit sowie Schutz vor Diskriminierung und Belästigung: Diese Rechte sind entscheidend, um die Würde und das Wohlbefinden von Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Leider stehen viele Menschen in der Realität vor Herausforderungen wie Ausbeutung, sexueller Belästigung, unzumutbaren Arbeitszeiten und mangelndem Arbeitsschutz.
Recht auf Eigentum und einen angemessenen Lebensstandard:
Menschenrechte können nicht nur durch die Arbeitsbedingungen selbst, sondern auch durch die Umsetzung großer Projekte verletzt werden. Projekte in verschiedenen Industrien erfordern häufig die Umsiedelung zahlreicher Menschen, was ihr Recht auf Eigentum und einen angemessenen Lebensstandard gefährdet. Zusätzlich können solche Vorhaben zu erheblichen Umweltschäden führen, die die Lebensgrundlagen der betroffenen Bevölkerungen beeinträchtigen.
Eine von der Handelsblatt Research Group im Auftrag der Creditreform AG durchgeführte Umfrage im April 2024 richtete sich an 2.000 Entscheider:innen. Die Ergebnisse zeigen, dass Verantwortung in der Lieferkette für die Mehrheit der Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. So sprechen sich 74,2 Prozent der Befragten für eine verantwortungsvolle Gestaltung ihrer Lieferketten aus („Wertorientierte“, „Strategieorientierte“ und „Gesetzes & vertragskonforme“), wobei 32 Prozent dies fest in ihren Unternehmenswerten verankert haben („Wertorientierte“). Für 22,4 Prozent ergeben sich daraus vor allem strategische Chancen („Strategieorientierte“). 19,8 Prozent richten sich bei den Sozial- und Umweltstandards nach den Vorgaben der Gesetzgeber oder Geschäftspartner („Gesetzes- & vertragskonforme“).
Viele Unternehmen sind sich der Gefahren bewusst, die durch Naturkatastrophen, Betriebsunfälle oder Lieferengpässe entstehen können. Auch bei KMU mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden, die noch nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, ist das Thema präsent: 54,2 Prozent achten intensiv, und 31,2 Prozent zumindest teilweise auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette. Nur eine Minderheit von sieben Prozent lehnt die Übernahme von Verantwortung in diesem Bereich grundsätzlich ab.
1
Verbesserte Risikominderung
Früherkennung von Risiken entlang der Lieferkette. Zuverlässigere Zulieferer und Hersteller im Ausland und weniger Ausfälle durch Krisen oder Katastrophen.
2
Erfüllung von Kundenanforderungen
Nachhaltigkeit und soziales Engagement wird für viele Konsumenten zunehmend wichtig.
3
Wettbewerbsvorteil
Unternehmen, die Sorgfaltspflichten einhalten, können sich von der Konkurrenz abheben und ihre Reputation stärken sowie das Vertrauen der Kunden gewinnen.
4
Markenpositionierung
Unternehmen mit nachhaltigen Lieferketten werden in den kaufstarken westlichen Märkten verantwortungsbewusster wahrgenommen, was sich positiv auf das Employer Branding und die Markenkommunikation auswirkt.
Kleine und mittlere Unternehmen fallen nicht direkt unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Allerdings können sie indirekt betroffen sein. Zum Beispiel, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen an größere Unternehmen liefern, die den Anforderungen des LkSG nachkommen müssen. Diese Unternehmen könnten von ihren Zulieferern, also den KMU, detaillierte Informationen zu deren jeweiligen Lieferkette anfordern, um ihre eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Beispiel: Der fiktive mittelständische Lebensmittelhändler Lebensmittelstand bietet hochwertige, lokale Produkte. Obwohl das Unternehmen nicht direkt unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt, tritt es bei größeren Supermärkten, die den LkSG-Anforderungen entsprechen müssen, als Zulieferer auf. Diese Supermärkte fordern detaillierte Informationen zur Lieferkette von Lebensmittelstand, um ihre eigenen Verpflichtungen zu erfüllen. Indem Lebensmittelstand transparente Prozesse etabliert und verantwortungsvolle Praktiken verfolgt, positioniert es sich als attraktiver Partner und eröffnet sich Geschäftsmöglichkeiten mit weiteren Supermärkten sowie Wettbewerbsvorteile gegenüber seiner direkten Konkurrenz.
Mögliche Auswirkungen auf KMU in Lieferketten von Großunternehmen
Durch die indirekte Betroffenheit können verschiedene Aufgaben auf KMU zukommen, darunter:
- Fragebögen oder Selbstauskünfte zur Transparenz ihrer eigenen Lieferketten ausfüllen
- Verhaltenskodizes (Code of Conduct) ihrer Auftraggeber einhalten
- Informationen für die Risikoanalyse des verpflichteten Unternehmens bereitstellen
- Bei Präventions- und Abhilfemaßnahmen mitwirken, etwa durch Schulungen oder Anpassungen in den Abläufen
- Bei der Einrichtung von Beschwerdeverfahren, um mögliche Verstöße zu adressieren, unterstützen
KMU profitieren von freiwilliger Transparenz in der Lieferkette
Verantwortungsvolle Praktiken in der Lieferkette bringen für KMU auch ohne gesetzliche Verpflichtung erhebliche Vorteile. Indem sie Sorgfaltspflichten einhalten, stärken Unternehmen ihr Image und gewinnen das Vertrauen von Kunden und Partnern. Die PNZ GmbH zeigt, wie es funktioniert: Die Manufaktur für ökologischen Holzschutz und natürliche Wandfarben pflegt eine transparente Lieferkette und kommunziert dies aktiv an ihre umweltbewussten Kunden.
Tipp: Um sich auf die Anforderungen des LkSG vorzubereiten, sollten KMU strategisch vorgehen. Eine gut dokumentierte Analyse der Lieferketten hilft, potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen. Diese Risiken sollten umgehend an die Geschäftspartner kommuniziert und mit ihren Bedingungen abgeglichen werden.
Unterstützung für KMU beim Thema LkSG
Auch wenn KMU selbst nicht zur Umsetzung des LkSG verpflichtet sind, ist es ratsam, sich auf mögliche Anforderungen vorzubereiten. Unterstützung gibt es von öffentlicher Seite durch kostenlose Beratung, praktische Beispiele und digitale Tools:
- Kostenfreie professionelle Beratung gibt es über die Plattform Wirtschaft & Menschenrechte um entsprechende Risiken in den Lieferketten zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen.
- Der BHR-Navigator des UN Global Impact unterstützt Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Der Standards-Kompass bietet Unternehmen eine detaillierte Übersicht über internationale soziale und ökologische Standards, wie beispielsweise ISO-Normen oder Fairtrade. Im Gegensatz dazu hilft der Sorgfalts-Kompass Unternehmen, eine individuelle Strategie zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht zu entwickeln.
EU-Lieferkettengesetz – die CSDDD kurz erklärt
Neben dem deutschen LkSG wird auch auf europäischer Ebene an einem umfassenden Lieferkettengesetz gearbeitet. Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) erweitert die im deutschen LkSG umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und zielt darauf ab, diese für Unternehmen in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Das EU-Lieferkettengesetz wurde am 5. Juli 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz beinhaltet strengere Regulierungen: Unternehmen sind verpflichtet, alle 12 Monate ihre Maßnahmen zu überprüfen. Zudem wird eine private Haftbarkeit eingeführt, was bedeutet, dass Unternehmen für Verstöße direkt haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus müssen die Nationalstaaten eine Behörde benennen, die für die Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung des Gesetzes zuständig ist.
Dabei ist vorgesehen, dass die Pflichten für Unternehmen stufenweise eingeführt werden. Als Kriterien gelten hier die Anzahl der Beschäftigten und der Nettoumsatz.
Stichtage und Geltungsbereich:
- Ab dem 26. Juli 2027: Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.
- Ab dem 26. Juli 2028: Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro.
- Ab dem 26. Juli 2029: Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Unterschiede zwischen deutschem LkSG und EU-Lieferkettengesetz
Das EU-Lieferkettengesetz erweitert die Sorgfaltspflichten im Vergleich zum deutschen LkSG, da es die Verantwortung auf die gesamte Wertschöpfungskette ausdehnt, einschließlich aller Zwischenhändler. Im Gegensatz dazu sieht das deutsche Gesetz nur eine teilweise Verantwortung für unmittelbare Handelspartner vor.
Das EU-Gesetz berücksichtigt zudem bereits bestehende internationale Umweltabkommen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Stockholmer Übereinkommen: Vorgaben für die Produktion und Verwendung bestimmter Chemikalien und ihrer Abfälle
- Basler Übereinkommen: Regelungen der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle
Zusätzlich sind betroffene Unternehmen verpflichtet, Pläne zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens (1,5-Grad-Ziel) zu erstellen und einen Übergang zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodell umzusetzen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die europäischen Klimaneutralitätsziele zu erreichen. Hierfür wurde der Rechtsakt ESRS E1 als Richtlinie für Unternehmen festgelegt und in die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) integriert.
Fazit: Jetzt Verantwortung für die Lieferkette zu übernehmen, sichert langfristige Vorteile für KMU
Das Sorgfaltspflichtengesetz bietet die Grundlage für eine Zukunft, welche Menschenrechte schützt und die Wirtschaft fördert. Mit Unterstützung durch die Regierung, die passende Hilfestellungen und Tools anbietet, können KMU diese Herausforderung selbstbewusst angehen – auch wenn sie im Moment zumindest nicht direkt berichtspflichtig sind. Dies stärkt die Zukunftsfähigkeit ihrer eigenen Lieferketten und fördert die Wettbewerbsfähigkeit. Wer jetzt Verantwortung übernimmt, leistet einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigeren und gerechteren Welt – und profitiert langfristig davon.
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