Was ist die MaLo-ID?

So finden Sie die Marktlokationsidentifikationsnummer

Was ist die MaLo-ID?

Die ursprüngliche Zählpunktbezeichnung, bestehend aus 33 Ziffern und beginnend mit DE, galt bis zum Februar 2018 und wurde anschließend durch die heute übliche 11-stellige Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) abgelöst.

Sie identifiziert Marktlokationen, also Orte, an denen Energie verbraucht wird. Die Vergabe erfolgt durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Netzbetreiber ordnen die Nummern den Marktlokationen in ihrem Netzgebiet zu. Es gibt diese sowohl für Strom als auch für Gas. Durch ihre Einführung wurde die Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern nachhaltig verbessert. Die Zählernummer blieb von dieser Umstellung unberührt.

Was ist eine MaLo-ID? Bild von einem Stromzähler

Wo finde ich meine MaLo-ID?

Sie finden die Identifikationsnummer auf Ihrer Energierechnung. Alternativ können Sie diese über das Vattenfall Kundenportal oder das Ihres Energieversorgers abrufen oder sich direkt an Ihren Netzbetreiber wenden. Eine genaue Angabe der Identifikationsnummer ist für die korrekte Abwicklung Ihrer Energieangelegenheiten, zum Beispiel bei Kündigung oder Lieferantenwechsel wichtig.

Was ist eine Marktlokation?

Eine Marktlokation (MaLo) ist der Ort, an dem Energie verbraucht wird, sei es in einem Haushalt oder einem Unternehmen. Jeder dieser Standorte hat eine eindeutige Identifikationsnummer, die ihre Identifizierung und Verwaltung ermöglicht.

Was ist eine Messlokation?

Eine Messlokation ist die Stelle, an der der Energieverbrauch gemessen wird, beispielsweise durch einen Stromzähler oder Gaszähler. Diese Messlokationen sind mit einer Marktlokation verbunden und erfassen vor Ort die Verbräuche, die zur Abrechnung und Analyse des gesamten Energieverbrauchs verwendet wird. Einer Standort können also mehrere Messlokationen zugeordnet sein.

Vorteile

Die MaLo-ID bringt eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen, Energieversorger und das Netz mit sich:

  1. Effiziente Kommunikation: Durch die einheitliche Identifikation von Marktlokationen wird die Kommunikation zwischen Netzbetreibern und Energielieferanten verbessert.
  2. Eindeutiges Identifikationsmerkmal: Im Gegensatz zur Zählernummer bleibt die MaLo-ID auch bei einem Zählerwechsel gleich. Die eindeutige Identifizierung ist ein Vorteil für alle Marktteilnehmer.

Zukünftige Entwicklungen der MaLo-ID

Die Identifikationsnummer bildet die Grundlage für nachhaltige Energienetze:

  1. Integration von Smart-Grid-Technologien: Die MaLo-ID wird eine Schlüsselrolle bei der Integration von Smart-Grid-Technologien spielen, um den Energiefluss intelligenter und effizienter zu steuern.
  2. Internationalisierung der Energiemärkte: Die MaLo-ID könnte sich als Standard für die Identifikation von Marktlokationen über nationale Grenzen hinweg etablieren, um den grenzüberschreitenden Energiehandel zu erleichtern.
  3. Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur: Die MaLo-ID wird dazu beitragen, die Weiterentwicklung der Energieinfrastruktur voranzutreiben. In Kombination mit Smart Metern, also digitalen Stromzählern, lassen sich so beispielsweise Bedarf und Verbrauch von erneuerbaren Energien besser planen.
     

Regulatorische Rahmenbedingungen

Die Einführung der MaLo-ID erfolgte vor dem Hintergrund regulatorischer Rahmenbedingungen, welche von der Bundesnetzagentur definiert wurden.

Hintergrund: Am 2. September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft, welches das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umsetzt. Dieses Gesetz enthält weitreichende Vorgaben für den Einsatz von Messtechnik im deutschen Energiemarkt sowie für die Kommunikation der Messwerte zwischen den Marktakteuren. Dabei ersetzt das MsbG die §§ 21b-21i des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV). Die neuen Vorgaben beeinflussen auch die gesetzlichen Grundlagen, die der elektronischen Marktkommunikation zugrunde liegen.

Mehr dazu lesen Sie im Beschluss der Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur vom 20. Dezember 2016 unter dem Titel: "Festlegungen zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - BK6-16-200 und BK7-16-142"

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