Netzentgelte – Strom und Gas

Kompaktes Energiewissen zu Netzentgelten

Netzentgelte sind die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen bzw. die Entgelte für den Zugang zu den Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen. Jeder, der das Netz nutzt,  zahlt hierfür ein Entgelt an den Netzbetreiber. Der Lieferant kalkuliert die ihm durch die Netzentgelte entstehenden Kosten in die Preise des Strom- bzw. Gasliefervertrages ein. Bei Geschäftskunden machen die Netzentgelte rund 24 Prozent der Gesamtkosten für den Strom- und Gasbedarf aus. Bei der Ermittlung der Netzentgelte werden die Netzkosten des Netzbetreibers berücksichtigt. 

Inhaltsverzeichnis:

1. Strom und Gas – Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen?

2. Arbeitspreis und Grundpeis

3. Messsysteme

4. SLP- und RLM-Anlagen

5. Wie haben sich die Netzentgelte entwickelt?

6. Wann werden Netzentgelte vereinheitlicht?

1. Strom und Gas – Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen?

Die Netzentgelte sind unabhängig von der räumlichen Entfernung zwischen dem Ort der Einspeisung und dem Ort der Entnahme. Sie richten sich nach 

  • der Anschlussnetzebene der Entnahmestelle (Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung)

  • der vorhandenen Messeinrichtung (konventionelles, modernes oder intelligentes Messsystem)

  • sowie ggf. der Benutzungsstundenzahl der Entnahmestelle (Benutzungsdauer, in der ein Verbraucher über das Jahr Energie aus dem elektrischen Netz entnommen hat). 

2. Arbeitspreis und Grundpeis

Das Netzentgelt besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro kWh und einem Arbeitspreis in Cent pro kWh. Für Lieferstellen im Niederspannungsnetz mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh ist ein Arbeitspreis in Cent pro kWh festzulegen. Soweit zusätzlich ein monatlicher Grundpreis erhoben wird, haben Grundpreis und Arbeitspreis in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.

3. Messsysteme

Soweit an der Lieferstelle ein konventionelles Messsystem eingebaut ist, hat der Netzbetreiber ein Entgelt für den Messstellenbetrieb, zu dem auch die Messung gehört, festzulegen. Bei modernen und intelligenten Messsystemen wird das Entgelt für den Messstellenbetrieb vom grundzuständigen Messstellenbetreiber erhoben, der mit dem Netzbetreiber identisch sein kann.

4. SLP- und RLM-Anlagen

Die Messeinrichtungen der Lieferstellen mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh in der Niederspannung (SLP) werden in der Regel jährlich abgelesen. Bei Lieferstellen mit einer registrierenden Lastgangmessung (RLM) werden jede Viertelstunde Messwerte erhoben. Monatlich werden aus 2.880 Messwerten (30 Tage x 24 h/Tag x 4 Leistungswerte/h) die tatsächliche Leistung sowie der sich daraus ergebende Verbrauch errechnet. Alle Werte im Laufe eines Jahres ergeben den Jahreslastgang.

5. Wie haben sich die Netzentgelte entwickelt?

Während Gas-Netzentgelte seit 2009 nahezu konstant geblieben sind, schwanken die Strom-Netzentgelte. Durch die Einführung der Regulierung sanken sie zunächst, stiegen aber seit 2012 wieder, weil Investitionen in Netzausbau und Versorgungssicherheit zugenommen haben.

6. Wann werden Netzentgelte vereinheitlicht?

Mitte 2017 hat die Bundesregierung die Vereinheitlichung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber beschlossen. Die Angleichung soll schrittweise von 2019 bis 2023 erfolgen. Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber haben natürlich auch Einfluss auf die Netzentgelte der Verteilungsnetzbetreiber. Wie sich die Vereinheitlichung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber jedoch im Einzelnen auswirken wird, bleibt abzuwarten. 

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