Infowelt Energie
Energieausweis beim Umzug: Heizkosten besser abschätzen
Verkäufer:innen beziehungsweise Vermieter:innen müssen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes Auskunft geben. Die wichtigsten Kenndaten werden im Gebäudeenergieausweis genannt. Lesen Sie hier, welche Angaben er enthält und wie er gelesen wird. Zusätzlich gibt’s praktische Tipps rund um den Energieausweis.
Achten Sie auf die Energiebilanz
Sie suchen eine neue Wohnung zur Miete oder wollen eine Immobilie kaufen? Dann schauen Sie sicher auf Lage, Größe, Ausstattung und vor allem auf den Preis. Woran viele bei der Auswahl des neuen Zuhauses meist nicht denken, ist die Frage, welche Energie zum Heizen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird und wie hoch der Energiebedarf ist. Ein Fehler! Denn all dies ist entscheidend für die spätere Höhe der laufenden Kosten.
Gut, dass 2014 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten ist. Seitdem müssen in allen gewerblichen Immobilienanzeigen der Energieendbedarf der Immobilie oder der Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr angegeben sein.
Während Sie früher auf die erste Heizkostenabrechnung warten mussten, um zu erfahren, wie viel Energie das neue Heim benötigt, können Sie heute den Energieausweis vorab zum Vergleich nutzen.
Zusätzlich haben potenzielle Mieter oder Käufer die Möglichkeit, alle wichtigen Informationen zum Energieverbrauch der Immobilie aus dem Energieausweis zu entnehmen. Der Vermieter beziehungsweise Verkäufer ist verpflichtet, Interessenten den Ausweis bei der Wohnungs- oder Hausbesichtigung vorzulegen.
Während Sie früher auf die erste Heizkostenabrechnung warten mussten, um zu erfahren, wie viel Energie das neue Heim benötigt, können Sie heute den Energieausweis vorab zum Vergleich nutzen. Laut der Energieeinsparverordnung 2014 müssen zusätzlich der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung und das Baujahr des Gebäudes angegeben werden.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis.
Bis auf wenige Ausnahmen können Immobilieneigentümer frei entscheiden, ob sie Kaufinteressenten einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Ausweis vorlegen wollen.
Beide Papiere sind jeweils zehn Jahre gültig und müssen grundsätzlich die folgenden aktuellen Angaben enthalten:
-
den zu erwartenden Energiebedarf für Heizung und Warmwasser
-
den Zeitpunkt der letzten Sanierung des Gebäudes oder der Wohnung
-
Empfehlungen zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen
Der Verbrauchsausweis
Grundlage des Verbrauchsausweises sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Zusätzlich fließt ein sogenannter standortbezogener Klimafaktor in die Beurteilung der Immobilie ein. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem besonders kalten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.
Allerdings hängt die energetische Bewertung im Verbrauchsausweis vom individuellen Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab. Waren sie beruflich häufig unterwegs oder im Urlaub, oder stand die Immobilie gar längere Zeit leer, erscheint das Gebäude im Hinblick auf den Energieverbrauch tendenziell eher sparsam. Umgekehrt schneidet eine Wohnung im Verbrauchsausweis schlechter ab, wenn sie von jemandem bewohnt wurde, der von zu Hause arbeitet und viel geheizt hat. Fragen Sie darum beim Vermieter oder Vormieter nach, wie die Immobilie genutzt wurde.
Der Bedarfsausweis
Er basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten, sondern auf einer Überprüfung des energetischen Zustands von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung. Die Daten aus dieser baulichen Analyse des Gebäudes bilden die Grundlage für eine Prognose des Energiebedarfs für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
Trotz einiger Unschärfen liefern Bedarfs- und Verbrauchsausweis schon weit vor dem möglichen Umzug in eine neue Wohnung wertvolle Informationen dazu, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welche ungefähren Kosten der neue Mieter oder Käufer für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung einkalkulieren muss. Der Ausweis enthält zudem Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch der Immobilie senken.
Farbskala und Effizienzklassen: So lesen Sie den Energieausweis
Sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis sind leicht verständlich. Ob ein Haus energieeffizient ist oder nicht, lässt sich schon auf den ersten Blick anhand des Energieeffizienzlabels und der Energieeffizienzklasse erkennen.
Das Energieeffizienzlabel für Gebäude weist auf einer Farbskala von „grün“ (sehr effizient) bis zu „rot“ (wenig effizient) darauf hin, wie viel Energie die Immobilie verbraucht. Liegt sie im grünen Bereich, ist der zu erwartende Energieverbrauch eher gering. Rot deutet dagegen auf tendenziell hohe Energiekosten und erheblichen energetischen Sanierungsbedarf hin. Gelb steht für einen mittleren Energiebedarf und Verbesserungspotenzial, was den energetischen Zustand des Hauses betrifft.
Die Ampelskala wird durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt – ähnlich wie bei Elektrogeräten. Die Effizienzklasse A+ klassifiziert einen Endenergiebedarf oder -verbrauch, unter 30 kWh/m² im Jahr. Die Klassifizierung H weist Gebäude aus, deren jährlicher Bedarf oder Verbrauch über 250 kWh/m² liegt.
Gemeinsam mit dem aktuellen Energiepreis des Energieversorgers lassen sich die zu erwartenden Energiekosten für die Immobilie anhand dieser Informationen gut einschätzen.
Energieausweis Seite für Seite erklärt
Der Energieausweis besteht meist aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite des Dokuments finden Sie allgemeine Angaben zum Gebäude. Dazu zählen:
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Adresse
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Baujahr
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Energieträger für Heizung und Warmwasser
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Anzahl der Wohnungen
-
Lüftungs- und Kühlkonzept
-
Einsatz erneuerbarer Energien
-
Berechnungsverfahren zur Berechnung der angegebenen Energieverbrauchskennwerte
Bei einem Bedarfsausweis finden Sie die Energiekennwerte auf der zweiten Seite. Ein Verbrauchsausweis dagegen hat die relevanten Angaben auf der dritten Seite. Lassen Sie sich nicht irritieren, nur die für die Art des Ausweises relevante Seite wird ausgefüllt, die andere bleibt in der Regel leer.
Auf der vierten Seite des Energieausweises können sich Vorschläge zur Modernisierung des Hauses befinden. Diese Vorschläge stammen vom Aussteller des Energieausweises und können im Detailgrad stark variieren. Dennoch gilt: Es handelt sich dabei nur um Vorschläge und es besteht für den Eigentümer keine Verpflichtung, diese umzusetzen.
Die fünfte Seite enthält noch einige Erklärungen zu den Inhalten des Ausweises und dem zugrunde liegenden Berechnungsverfahren.
Wie lassen sich die zu erwartenden Heizkosten mit den Daten aus dem Verbrauchsausweis berechnen?
Eine Annäherung an die zu erwartenden Heizkosten lässt sich in zwei einfachen Schritten mit dem Energieausweis berechnen.
Gebäudenutzfläche ermitteln
Zunächst muss die Gebäudenutzfläche ermittelt werden. Diese schließt sogenannte Verkehrsflächen wie Treppenhaus oder Keller mit ein, die eventuell mitgeheizt werden. Der Gesetzgeber empfiehlt zur Ermittlung der Nutzfläche in einem Ein- oder Zweifamilienhaus die Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 und für Wohnungen mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.
Verbrauch ermitteln
Um nun den jährlichen Verbrauch zu ermitteln, multiplizieren Sie die Gebäudenutzfläche mit dem Endenergiewert aus dem Energieausweis.
Nun haben Sie den bei mittlerer Nutzung zu erwartenden Energieverbrauch in Kilowattstunden errechnet. Um die Heizkosten mit den Angaben aus dem Energieausweis zu ermitteln, bleibt jetzt nur noch zu prüfen, welcher Energieträger in dem Gebäude zum Heizen genutzt wird. So können Sie die zu erwartenden Kosten ungefähr abschätzen.
Beispiel: Um für eine 60-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrparteienhaus mit dem Energieverbrauchskennwert 150 kWh/m2 die Heizkosten zu berechnen, sähe die Rechnung wie folgt aus:
1. Gebäudenutzfläche: 60 m2 x 1,2 = 72 m2
2. Verbrauch: 72 m2 x 150 kWh/m2a = 10.800 kWh/a
→ Aus dem jährlichen Verbrauch lassen sich nun die Heizkosten ableiten.
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