Informationen zur Grundversorgung

Als Grundversorgungsunternehmen beliefert Vattenfall Kund:innen zuverlässig

 

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Wann kommt es zur Grundversorgung?

Wenn kein anderer Lieferant mit der Energieversorgung für Haushaltskund:innen in unseren Grundversorgungsgebieten beauftragt wurde, liefern wir Ihnen Strom und Gas, damit Ihre Energieversorgung gesichert ist. Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn Sie sich nicht schon vor einem Umzug um Ihren Stromvertrag kümmern. Als Grundversorger erfüllen wir damit die gesetzlichen Vorgaben nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Wenn kein anderer Lieferant mit der Energieversorgung für Haushaltskund:innen in unseren Grundversorgungsgebieten beauftragt wurde, liefern wir Strom und Gas, damit die Energieversorgung gesichert ist. Das gilt auch für verspätetete Anmeldungen. Ab dem 6. Juni 2025 sind bei Strom keine rückwirkenden Anmeldungen mehr möglich. Das heißt, der Grundversorgungstarif des jeweiligen Grundversorgers gilt so lange, bis ein anderer Stromliefervertrag abgeschlossen wird. Bei Gas kann unter bestimmten Voraussetzungen auch noch rückwirkend ein anderer Gasliefervertrag abgeschlossen werden. Als Grundversorger erfüllen wir mit unserer Belieferung die gesetzlichen Vorgaben nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Grundversorger ist, wer die meisten Haushaltskund:innen in einem Netzgebiet beliefert. Dieser wird immer für 3 Jahre benannt. Als Haushaltskund:innen gelten gesetzlich alle privaten Haushalte und darüber hinaus alle Lieferstellen mit einem gewerblichen, beruflichen und landwirtschaftlichen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr.

Wenn wir für Ihre Postleitzahl der Grundversorger sind, finden Sie die Allgemeinen Bedingungen (StromGVV, GasGVV) und Preise sowie weitere Informationen zu unserer Grundversorgung für Strom hier und für Gas hier.

Wie komme ich aus der Grundversorgung wieder raus?

Wählen Sie einfach einen anderen, zu Ihnen passenden Tarif aus. Das geht ganz einfach mit unserem Tarifrechner für Strom hier oder Gas hier.
Wenn wir Sie zurzeit mit der Grundversorgung beliefern, ist ein Wechsel in den neuen Tarif meist schon zum nächsten Tag möglich.
Falls Sie jedoch ein anderer Energielieferant mit der Grundversorgung beliefert, ist ein Wechsel in der Regel erst mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen möglich.

 

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland ist die Grundversorgung von Haushaltskund:innen nach § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Auch die Vertragsbedingungen zwischen dem Grundversorger und den Kund:innen sind per Gesetz stark reguliert. Hier greift die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV). Verbraucher:innen können mehr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Strom und Energie auf der Website des Bundesamtes für Justiz einsehen. 

Wir beliefern nicht nur Privathaushalte. In den Gebieten Berlin, Hamburg, Schutterwald, Hasbergen und Röttenbach beliefern wir als Grundversorger ebenfalls Unternehmen, die keine anderweitigen Verträge abgeschlossen haben, denn diese zählen bei einem Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden pro Jahr ebenfalls zu den Haushaltskund:innen. Der Grundversorgungstarif ist jedoch nicht für jeden Haushalt oder jedes Unternehmen vorteilhaft. Daher lohnt es sich für Verbraucher:innen häufig, den Strompreis zu vergleichen und gegebenenfalls den Vertrag zu wechseln. 

Wählen Sie den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt

Ob Tarife, die Boni versprechen, eine Preisgarantie haben oder Sie die Energiewende mit Ökostrom unterstützen. Sie haben die Wahl.

 

Unsere Stromtarife

Merkmale der Grundversorgung:

  • Der Vertrag zur Grundversorgung muss nicht aktiv abgeschlossen werden, sondern kommt bereits durch konkludentes Handeln, in diesem Fall durch den Verbrauch von Strom, zustande.
  • Vertragsbedingungen sind gesetzlich durch die Grundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) reguliert
  • Keine Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist zwei Wochen
  • Keine Preisgarantie

Warum bin ich in der Grundversorgung?

Eine Grundversorgung besteht automatisch, wenn kein anderer Strom- oder Gasliefervertrag abgeschlossen wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Sie umziehen und sich nicht rechtzeitig um einen Strom- bzw. Gasliefervertrag gekümmert haben.
  • Sie einen Vertrag wirksam gekündigt oder widerrufen haben und sich einen Tag nach dem Wirksamwerden der Kündigung oder des Widerrufes kein neuer Vertrag anschließt.
  • Ihr Vertrag von Ihrem Lieferanten gekündigt wurde und Sie keinen sich nahtlos anschließenden Vertrag abgeschlossen haben.

FAQ zur Vattenfall Grundversorgung

Wie verhindere ich, dass ich zunächst mit dem Grundversorgungstarif beliefert werde?
Habe ich keinen Strom oder kein Gas, wenn ich mich nicht rechtzeitig vor meinem Einzug um einen Vertrag kümmere?
Wo finde ich die Preise und Bedingungen der Grundversorgung?
Welche Vor- und Nachteile hat die Vattenfall Grundversorgung gegenüber anderen Tarifen?
Ich habe nie einen Vertrag mit Vattenfall geschlossen. Warum erhalte ich plötzlich Zahlungsaufforderungen?
Woher hat Vattenfall meine Daten?
Ich habe meinen Vertrag bei Vattenfall gekündigt. Warum werde ich erneut von Vattenfall angeschrieben?
Die auf der Rechnung ausgewiesene Lieferstelle steht leer. Wie kann ich unnötige Kosten vermeiden?
Ich habe einen Zweitarifzähler. Gibt es dafür einen speziellen Stromgrundversorgungstarif?
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Was bedeutet „Außerhalb der Grundversorgung“?

Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse

Entlastungen beim Strompreis

Zur Strompreisbremse

 

Entlastungen beim Gaspreis

Zur Gaspreisbremse

 

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