Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen

Ab dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

Was ändert sich für mich?

Ab dem 6. Juni 2025 verändern sich für Strom Fristen und Prozesse auf dem deutschen Energiemarkt.

Hinweis: Gasverträge sind bisher von der Änderung nicht betroffen.

Die wichtigsten Änderungen für Sie in unserem Video zusammengefasst

In diesem Video erfahren Sie, was sich ändert und worauf Sie vor allem bei einem Umzug achten müssen.

Gut zu wissen

Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. 

Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.

Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.

Rechtliche Grundlage
Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Was passiert, wenn ich mich zu spät an- oder abmelde?

Wenn Sie sich nicht frühzeitig um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag immer erst, nachdem Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben.

Fall 1: Ich ziehe aus und melde meinen Vertrag für die alte Wohnung erst nach dem Auszug ab.
Fall 2: Ich ziehe in eine neue Wohnung und melde meinen Vertrag erst nach meinem Einzug an.
Fall 3: Ich ziehe um und melde mich dazu schon vor dem Umzug bei meinem Stromanbieter.​
Fall 4: Ich ziehe nicht um und möchte nur meinen Tarif oder Anbieter wechseln.​

Häufig gestellte Fragen

Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen oder brauchen noch mehr Informationen? Rufen Sie uns gern an.
Mo–Fr, 8–16 Uhr

0800 1020 0401 (kostenlos)

Unseren Service gibt es auch in Gebärdensprache.

Halten Sie bitte Ihre Vertragskontonummer bereit.
Es geht nicht um Ihren eigenen Vertrag? Dann brauchen Sie eine Vollmacht, auch wenn Sie verheiratet sind.

Beim Umzug zieht Ihr Vertrag mit um

Login mit „Mein Vattenfall“ Zugangsdaten

Weiter

Alle Anliegen erledigen sowie Zugriff auf vertragsrelevante Daten und Dokumente

Login mit Vertragsdaten

Weiter

Ohne Registrierung einzelne Anliegen erledigen

Anliegen selbst erledigen? Selbstverständlich

Wir versorgen Sie nicht nur zuverlässig mit Energie – wir sorgen auch dafür, dass Sie auf jede Frage die passende Antwort finden.