Infowelt Energie
Förderung für die Wärmepumpe 2025
Zuletzt aktualisiert am 3.12.2024
Lesedauer: 6 Minuten
Was müssen Hausbesitzer:innen über die Förderung von Wärmepumpen wissen? Laut Bundesregierung soll die KfW-Förderung auch in 2025 bestehen bleiben. Für wie lange ist unklar. Erfahren Sie, wie Sie sich noch bis zu 70 % Zuschuss für klimafreundliches Heizen mit Wärmepumpen sichern und wie Sie die KfW-Förderung Schritt für Schritt beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Neue Regelungen für Wärmepumpen-Förderung
Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung
So sichern Sie sich Ihre staatlichen Fördermittel
In 7 Schritten zur Förderung
Wechsel von BAFA zu KfW
Andere Förderungen für Wärmepumpen
Förderfähige Wärmepumpen bei Komplettsanierungen
Förderungen für energetische Sanierungen
Fazit: Eine Wärmepumpen-Förderung lohnt sich
Wärmepumpen-Förderung – aktuelle Regelungen in 2025
Die seit 1. Januar 2024 geltende Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bleibt vorerst auch in 2025 bestehen. Sie regelt, wie Heizungen und individuelle Sanierungsmaßnahmen zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien staatlich gefördert werden. Darin festgelegt ist auch die hohe Förderung für Wärmepumpen von bis zu 70 % Förderzuschuss.
Die staatliche Förderung besteht aktuell aus 4 Bausteinen:
1. Der Basis-Fördersatz von 30 % der Anschaffungs- und Investitionskosten gilt einkommensunabhängig für alle Hauseigentümer:innen.
2. Bis zu 20 % Geschwindigkeitsbonus bekommt zusätzlich, wer schnell mit dem Heizungstausch beginnt. Bei Beantragung bis Ende 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 % ab, erstmals ab 1. Januar 2029 auf 17 %, ab 2037 entfällt er ganz. Wichtig: Die ausgetauschte Heizung muss noch funktionstüchtig sein, Biomasse- oder Gasheizungen müssen länger als 20 Jahre in Betrieb gewesen sein.
Beispielrechnung für eine 55 % Förderung
Wenn Sie den Heizungstausch mit Wärmepumpe im Rahmen des Vattenfall Komplettangebots durchführen lassen, können Sie aktuell durchschnittlich mit mind. 55 % Förderung rechnen. Hierzu eine Beispielrechnung:
30.000 € | Investitionssumme | |
- 9.000 € | 30 % | Basis-Förderung für alle |
- 1.500 € | 5 % | Effizienzbonus für natürliche Kältemittel |
- 6.000 € | 20 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus bis 2028 |
13.500 € | 55 % | Tatsächliche Investitionssumme |
3. 5 % Effizienzbonus gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.
4. Bis zu 30 % Zusatzförderung gibt es obendrauf für selbstnutzende Geringverdiener mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von weniger als 40.000 € brutto (einkommensabhängiger Bonus). Diese Option ist zum Beispiel für Rentner:innen interessant. Als Berechnungsgrundlage dient der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
Wichtig:
Mit der KfW-Förderung sparen Sie maximal bis zu 70 % der Gesamtkosten. Auf diesen Wert ist die Förderung gedeckelt. Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt außerdem 30.000 € für ein Einfamilienhaus (1. Wohneinheit). Der höchstmögliche Zuschuss für den Heizungstausch beläuft sich also – bei dem maximalen Fördersatz von 70 % – auf 21.000 €.
Nur Eigentümer:innen können Anträge stellen
Sie sind Immobilienbesitzer:in und bewohnen Ihr Haus selbst? Dann können Sie den Antrag zur Förderung Ihrer Heizung mit Wärmepumpe seit Ende Februar 2024 online bei der KfW stellen. Der Name des entsprechenden Zuschussprogramms lautet Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458).
Einbindung eines Fachunternehmens
Wenn Sie die KfW-Förderung nach BEG in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen Antrag stellen und eine Fachfirma einbinden. Die Aufgabe des ausführenden Fachbetriebs besteht darin, alle relevanten Daten zum Heizungstausch mit Wärmepumpe und einer eventuell geplanten Sanierung in ein Prüftool der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzugeben. Nach positiver Bewertung erhalten Sie vom Fachbetrieb eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Mit diesem Dokument können sie die KfW-Förderung beantragen.
Förderfähige Wärmepumpe
Eine weitere Voraussetzung ist die Förderfähigkeit der Wärmepumpe. In der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis erfahren Sie, welche Modelle der verschiedenen Anbieter die Effizienzanforderungen der aktuellen BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfüllen und über einen entsprechenden Prüfnachweis verfügen.
Gut zu wissen: Alle über Vattenfall angebotenen Wärmepumpen erfüllen die nötigen Voraussetzungen.
Zugang zum KfW Kundenportal
Für die Antragstellung selbst benötigen Sie einen Account im Kundenportal „Meine KfW“. Dort müssen Sie sich zunächst registrieren. Ein bestehender Account für das KfW-Zuschussportal kann nicht für das Kundenportal „Meine KfW“ genutzt werden. Sie müssen sich neu registrieren.
Tipp: Ihr Brutto-Haushaltseinkommen beträgt maximal 40.000 €? Dann können Sie den Einkommensbonus von bis zu 30 % beantragen. Als Berechtigungsnachweis benötigen Sie die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung sowie die Meldebescheinigung/Meldebestätigung aller relevanten Haushaltsmitglieder. Außerdem ist ein Grundbuchauszug gefordert, aus dem das Eigentum zum Zeitpunkt der Antragstellung hervorgeht. Für Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommensteuerbescheide gibt es eine alternative Nachweisregelung. Weitere Informationen finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zum Zusatzantrag für den Einkommensbonus.
Diese und weitere Regelungen zur BEG-Förderung finden Sie in unserer Übersicht.
Wichtig: Diese Fristen müssen Sie einhalten:
1. Antragstellung: Der Förderantrag muss vor dem Beginn der Installation bei der KfW eingereicht werden.
2. Umsetzung: Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, bis alle Arbeiten beendet sind und die Wärmepumpe final installiert ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
3. Nachweise: Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die erforderlichen Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen, darunter die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und alle relevanten Rechnungen. Die genaue Frist finden Sie in Ihrer Förderzusage.
Gut zu wissen: Zusätzlich zur KfW-Förderung fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung von Gebäudenetzen. Wenn Sie solche Einzelmaßnahmen oder eine Kombination mit einer Heizungsoptimierung erwägen, muss ein:e Energieeffizienz-Expert:in (EEE) hinzugezogen und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Entsprechende Anträge erfolgen über das BAFA Portal.
In sieben Schritten von der Beantragung bis zur Bewilligung
Das KfW Förderverfahren erfolgt in zwei übergeordneten Stufen und insgesamt in sieben Schritten:
Die erste Antragsstufe reicht von der Antragsstellung bis zum Zugang des Zuwendungsbescheides, der die Fördermittel verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Dieser Zeitraum ist nicht verlängerbar.
Die zweite Stufe (Verwendungsnachweisstufe) umfasst die Umsetzung der Maßnahme, den Verwendungsnachweis und – nach positiver Prüfung durch die KfW – den Festsetzungsbescheid und die Auszahlung der Fördersumme.
Stufe 1: BzA, Vertrag und Beantragung
1. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen oder einem/r Expert:in für Energieeffizienz (EEE) eine BzA mit einer BzA-ID erstellen lassen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der geplanten förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die BzA-ID benötigen Sie für die Antragstellung. Wichtig: Wird die Heizungsoptimierung mit weiteren Fördermaßnahmen kombiniert, ist ein/e EEE erforderlich.
2. Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen: Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen oder dem/der EEE einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung. Wichtig: Der Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung und die Förderzusage der KfW als aufschiebende beziehungsweise die Ablehnung der Förderung als auflösende Bedingung enthalten. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten haben. Ausgenommen davon sind Vorhaben, die vor dem 31.8.2024 begonnen wurden. Beispielformulierungen für die auflösende Bedingung finden Sie in den FAQ der Seite www.energiewechsel.de.
3. Registrierung im KfW Kundenportal: Um einen Antrag bei der KfW stellen zu können, müssen Sie sich zunächst im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Im Rahmen der Registrierung geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Ausweisnummer an.
4. Zuschuss beantragen: Wählen Sie das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) aus. Die KfW kann einen virtuellen Warteraum im Kundenportal einrichten, um einen geordneten Antragsprozess sicherzustellen. Füllen Sie das das entsprechende Online-Antragsformular mit Ihren Daten und der BzA-ID aus.
Stufe 2: Umsetzung, Nachweis und Auszahlung
5. Vorhaben durchführen: Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt und abschließend ein Zuwendungsbescheid erstellt. Sobald die Förderungszusage der KfW vorliegt, hat das Fachunternehmen 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Wichtig: Wird nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.
6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss des Projekts bestätigt das Fachunternehmen oder Ihr:e Energieeffizienzexpert:in die ordnungsgemäße Ausführung gemäß den Fördervoraussetzungen und stellt hierfür einen Verwendungsnachweis aus. Diese Bestätigung nach Durchführung (BnD) dient als Beleg, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Wichtig: Um den Verwendungsnachweis über das KfW-Portal einreichen zu können, benötigen Sie vom Fachunternehmen oder dem/der EEE eine BnD-ID.
7. Prüfung und Auszahlung: Die Auszahlung beantragen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Hierfür benötigen Sie neben der BnD alle Rechnungen über die förderfähigen Gesamtkosten und Leistungen. Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie beispielsweise die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft. Bei Inanspruchnahme der Bonusförderung sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Festsetzungsbescheid per Post und der gewährte Zuschuss wird ausbezahlt.
Lassen Sie sich bei der Förderbeantragung helfen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Förderservice für die Antragstellung – er ist fest im Vattenfall Komplettangebot enthalten.
Frühere Anträge: Wechsel von der BAFA zur KfW
Sie haben vor 2024 eine Förderzusage für eine Wärmepumpe vom BAFA erhalten, aber noch nicht mit der Umsetzung begonnen? Dann können Sie noch in das KfW-Förderprogramm wechseln, um von den höheren Fördersätzen zu profitieren. Schicken Sie dazu einfach eine Verzichtserklärung an das BAFA. Danach können Sie direkt einen neuen Antrag bei der KfW stellen.
Bundesförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Wärmepumpen in Neubauten fördert die KfW im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau" (KFN) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Gefördert werden klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens und Fördersummen von zu 150.000 € pro Wohneinheit. Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse und ohne Beihilfe. Mehr dazu auf der KfW-Seite „Klimafreundlicher Neubau“.
Regionale Förderprogramme
Ergänzend zu den Hauptförderprogrammen der KfW fördern auch einige Bundesländer sowie einzelne Stadtwerke und Energieversorger den Einbau erneuerbarer Energien. Diese Programme lassen sich oftmals mit den staatlichen Angeboten kombinieren, sodass Sie noch mehr Geld sparen können.
Zwei Beispiele:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Programm progres.nrw Wärmepumpen und die auf dem Grundstück erforderlichen Arbeiten für den kundenseitigen Anschluss an ein kaltes Wärmenetz mit maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 1.500 € pro Anlage. Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis zu einer Gesamtförderquote von maximal 60 % zulässig.
Ebenfalls ergänzend zum BEG EM Programm bezuschusst das Land Niedersachen in ausgewählten niedersächsischen Wohnquartieren den Kauf und den Einbau elektrischer Wärmepumpensysteme mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 7.250 € für die Wärmepumpe und maximal 2.500 € für den Einbau der Messtechnik.
Weitere regionale Programme zur Förderung in Wärmepumpen finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Zinsvergünstigter Ergänzungskredit
Wer bereits eine Zusage für eine Förderung nach BEG erhalten hat, kann bis zur Auszahlung der Fördermittel einen neuen zinsvergünstigten KfW-Ergänzungskredit über die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Dabei gibt es zwei Optionen:
Der Ergänzungskredit 358 für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € brutto. Wichtig: Die Beantragenden müssen die Immobilie besitzen und selbst bewohnen.
Konditionen:
-
Maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit
-
Effektiver Jahreszins von 0,01 % bis 1,87 % (je nach Laufzeit und Darlehensart)
-
Zinsbindungsfrist: maximal 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme.
Der Ergänzungskredit 359 für alle anderen Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts wie Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Unternehmen.
Konditionen (Annuitätendarlehen):
-
Maximale Kreditsumme: 120.000 € pro Wohneinheit
-
Effektiver Jahreszins von 3,69 % bis 3,78 % (je nach Laufzeit und Darlehensart)
-
Zinsbindungsfrist: maximal 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung erhalten Sie ein neues Angebot der KfW zur Finanzierung der Restsumme.
Hinweis: Beide Formen des Ergänzungskredits können als Annuitätendarlehen oder endfähiges Darlehen beantragt werden. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Artikel Der KfW Ergänzungskredit 358/359 für Ihre Wärmepumpe.
Förderfähige Wärmepumpen bei Komplettsanierungen
Gehört die Wärmepumpe zu einer Komplettsanierung, kann sie indirekt über die KfW gefördert werden. Das Programm 261 ist eine Bundesförderung für effiziente Gebäude. Bei diesem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss werden bestimmte energetische Ziele definiert – im Effizienzhaus-Standard. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer der Energiebedarf der Immobilie. Eine Komplettsanierung wird gefördert, wenn die Immobilie danach die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht.
Förderungen für energetische Sanierungen
Das BEG EM regelt nicht nur Zuschüsse für neue Heiztechnik, sondern auch Aufwendungen zur Optimierung der bestehenden Heizung, die auch kombiniert werden können. Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5% beantragt werden. Weitere Details zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen finden Sie in unserem Artikel zur energetischen Sanierung.
Fazit: Eine Wärmepumpen-Förderung lohnt sich
Mit einer Wärmepumpen-Förderung entlastet der Staat Hausbesitzer:innen, die in erneuerbare Energien investieren. Wer sein Haus in Zukunft mit einer Wärmepumpe will, bekommt aktuell bis zu 70 % der Kosten für Anschaffung und Einbau erstattet. Fest steht: Es lohnt sich in jedem Fall, auf eine Förderung für neue Wärmepumpen zurückzugreifen.
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