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Förderungen für Balkonkraftwerke

Zuletzt aktualisiert am 30.1.2025
Lesedauer: 5 Minuten

Balkonkraftwerke bieten eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen und aktiv zur Energiewende beizutragen – gezielte Förderprogramme erleichtern den Einstieg und machen diese kompakte Solartechnik für viele Haushalte noch attraktiver. Wir haben Ihnen das Wichtigste zu allen Förderprogrammen für Balkonkraftwerke zusammengefasst.

Förderprogramme für Balkonkraftwerke

Selbst erzeugter Solarstrom aus dem Balkonkraftwerk ist deutlich umweltfreundlicher als der deutsche Strommix aus der Steckdose. Und günstiger ist er auch – weshalb sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks schnell amortisiert.

Bundesweite Förderprogramme gibt es aktuell nicht, allerdings wurde die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Dadurch werden Balkonkraftwerke theoretisch 19 % günstiger. Nicht jeder Händler gibt diese steuerliche Entlastung aber beim Verkauf weiter. 

Auf Länderebene gibt es aktuell nur in Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung. Darüber hinaus fördern aber viele Städte und Gemeinden die diese Investition in den Klimaschutz: unter anderen Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Heidelberg, Lüneburg.

Das gehört zur Förderung von Balkonkraftwerken

Welche Kosten für ein Balkonkraftwerk gefördert werden, hängt vom Programm ab. Teilweise gilt die Förderung nur für die Anschaffung, manchmal aber auch für die Installation. Eines haben alle Programme gemeinsam: Die Wechselrichter von steckerfertigen Solaranlagen dürfen maximal 800 Watt ins Hausnetz einspeisen.

Balkonkraftwerk am Hochhaus

Eine Förderung von Balkonkraftwerken lohnt sich

Wer eine Förderung bei der Anschaffung seines Balkonkraftwerks nutzt, profitiert von einer schnelleren Amortisation der Anlage. Besonders gut rechnet sich ein Balkonkraftwerk, wenn der produzierte Strom auch direkt verbraucht wird. Die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lohnt sich hingegen nicht.

Rechenbeispiel:
Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Leistung kostet  im Durchschnitt laut ADAC 500 €.
Ihr durchschnittlicher Stromverbrauch beträgt 3.000 kWh/Jahr.
Der Strompreis liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
Wenn Sie 800 kWh/Jahr nutzen können, sparen Sie 320 € Stromkosten pro Jahr. Ohne Förderung hat sich das Balkonkraftwerk nach etwas mehr als 1,5 Jahren amortisiert.

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung mit 500 € Zuschuss. Die Investitionskosten liegen also nur noch bei 300 € und das Balkonkraftwerk hat sich nach wenigen Monaten amortisiert.

So beantragen Sie eine Förderung für das Balkonkraftwerk

Der Weg zum Zuschuss hängt vom Förderprogramm ab. Bei manchen Förderungen müssen Sie vor dem Erwerb des Steckersolargeräts den Antrag stellen, bei anderen erst danach. In den meisten Fällen beantragen Sie den Zuschuss online und fügen bestimmte Unterlagen bei. Nachfolgend stellen wir Ihnen alle aktuellen Förderungen durch Bundesländer und einige ausgewählte regionale Förderungen vor.

Zwei Männer vor einem Laptop

Förderungen auf Länderebene

Aktuell fördert nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Höhe der Förderung: 500 €

Was wird gefördert: Anschaffung und Installation eines Balkonkraftwerks mit bis zu 800 Watt Einspeiseleistung

Beantragung über: Landesförderinstitut

Wann: Nach dem Kauf

Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Seriennummer vom Wechselrichter

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt sind Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Mittel für Eigentümer:innen sind bereits ausgeschöpft
  • Steckerfertige PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Regionale Förderungen für Balkonkraftwerke

Es gibt zahlreiche regionale Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Wir haben vier Beispiele mit unterschiedlichen Förderbedingungen für Sie zusammengestellt und alphabetisch nach Städten sortiert. Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert und ist ohne Gewähr. Welche Förderung für Sie persönlich infrage kommt, finden Sie auch mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.

Mann und Frau am Laptop

Bonn

Höhe der Förderung: Bis zu 640 €

Was wird gefördert: Solarmodule, Mikro-Wechselrichter, Kabel, Stecker und ggf. Befestigungsmaterial, maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 800 Watt

Beantragung über: die Service-Seite der Stadt Bonn

Wann: Vor/nach dem Kauf

Unterlagen:

  • Fotos des montierten und in Betrieb genommenen Stecker-Solargeräts
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Angebot oder Rechnung unter Angabe der Einspeiseleistung des Wechselrichter

Voraussetzung:

  • Installation am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse oder im Garten. Nicht erlaubt: Installation auf Haus- oder Garagendächern

Soziale Staffelung

a) Für Haus-/Wohnungs-Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte:
300 €/kW Einspeiseleistung, max. 30 % des Rechnungspreises*. Beispiele:

  • Bei 300 W: max. 90 €
  • Bei 600 W: max. 180 €
  • (Bei 800 W: max. 240 €)

b) Für in Bonn gemeldete Mieter*innen:
600 €/kW Einspeiseleistung, max. 60 % des Rechnungspreises*. Beispiele:

  • Bei 300 W: max. 180 €
  • Bei 600 W: max. 360 €
  • (Bei 800 W: max. 480 €)

c) Bei Vorlage des gültigen Bonn-Ausweis:
800 €/kW Einspeiseleistung, max. 90 % des Rechnungspreises*. Beispiele:

  • Bei 300 W: max. 240 €
  • Bei 600 W: max. 480 €
  • (Bei 800 W: max. 640 €)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Bonn.

Darmstadt

Höhe der Förderung: 200 € für ein Standard-Modul, 400 € für zwei Standard-Solarmodule (ab 450 W Leistung), max. 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten. Für einkommensschwache Haushalte gibt es eine höhere Förderung: Hier beträgt der Eigenanteil für eine Anlage mit 300 W Leistung 75 €.

Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29.06.2022 von Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), kleinen und mittleren Unternehmen, Vereinen und andere Organisationen.

Was wird gefördert: Anschaffung und Installation von Mini-PV-Anlagen im Stadtgebiet Darmstadt

Beantragung über: Formular „Förderantrag Photovoltaikanlagen“, kann per Post oder per E-Mail an klimaschutz@darmstadt.de eingereicht werden. Anträge können gestellt werden, allerdings wird eine endgültige Entscheidung über eine Auszahlung erst getroffen, wenn der Haushalt 2025 der Stadt Darmstadt beschlossen ist.

Wann: Nach dem Kauf

Unterlagen:

  • Kaufbelege bzw. Handwerks-Rechnungen
  • Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister
  • Inbetriebsetzungsprotokoll der e.netz Südhessen AG
  • Lageplan mit eingezeichnetem Standort
  • Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, falls erforderlich
  • Einwilligungserklärung der Eigentümer:in bei Anträgen von Mietenden

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Darmstadt.

Düsseldorf

Höhe der Förderung: 50 % der Kosten, maximal 600 €, 800 € für Haushalte mit geringem Einkommen

Was wird gefördert: Balkonsolaranlagen

Beantragung über Regulär über das Umweltamt, Haushalte mit geringem Einkommen stellen den Antrag über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas

Wann:Vor dem Kauf

Unterlagen:

  • Genehmigung der Gebäudeeigentümer
  • Angebot / Kostenvoranschlag
  • Für Haushalte mit geringem Einkommen: Vorlage des Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses

Voraussetzung:

  • Kostenlose Energieberatung (für Haushalte mit geringem Einkommen)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Düsseldorf.

Frau am Balkonkraftwerk

Lüneburg

Höhe der Förderung: 30 % der Investitionskosten

Voraussetzungen:

  • Mieter:innen im Stadtgebiet Lüneburg
  • Antragsberechtigt sind Personen, die kein eigenes Dach zur Verfügung haben oder bei denen das Dach nachweislich nicht geeignet ist, um eine PV-Anlage zu installieren
  • VDE-Norm des Steckersolargeräts
  • Anmeldung bei der Avacon
  • Nutzung eines Wielandsteckers

Was wird gefördert: Steckersolargeräte mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt

Beantragung: Per Post oder per Mail an Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de

Wann: Vor dem Kauf

Unterlagen: Antragsformular

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Klimaschutz der Stadt Lüneburg.

Solaranlage Nahaufnahme

Fazit: Halten Sie sich auf dem Laufenden mit unserer Fördermitteldatenbank 

Eine bundesweite Förderung für Balkon-PV-Anlagen gibt es nicht Aber neben dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unterstützen auch viele Kommunen die Anschaffung von steckerfertigen PV-Anlagen. Da sich die Förderprogramme laufend ändern, lohnt sich ein Blick in unsere Fördermitteldatenbank. Dort erfahren Sie nicht nur, wo es gerade Förderung gibt, sondern auch welche für Sie persönlich infrage kommt.

Frau lehnt am Balkonkraftwerk
  • Mini-PV-Anlagen für Mieter:innen und Hausbesitzer:innen
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