Infowelt Energie
So funktioniert das Anmelden einer PV-Anlage
Nach der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach müssen Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim Finanzamt anmelden.
26.08.2024
Lesedauer: 3 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Grund für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt
Installationsbetrieb stellt Zählerwechselantrag
Installationsbetrieb kümmert sich um Einspeisezusage
Anmeldung eines Balkonkraftwerks
Vattenfall Fazit
Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur haben Sie nach der Installation 4 Wochen Zeit. Erst wenn diese Anmeldung erfolgt ist, haben Sie einen Anspruch auf die Auszahlung der Einspeisevergütung. Deshalb ist eine zeitnahe Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ratsam.
Dafür registrieren Sie sich im Marktstammdatenregister. Ein digitaler Registrierungsassistent führt Sie durch den Prozess. Anschließend können Sie Ihre Solaranlage anmelden. Dafür benötigen Sie folgende Daten:
- Datum der Inbetriebnahme
- Standort der Anlage
- Technische Daten
-
Anschluss-Netzbetreiber
Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag oder dem Einspeisevertrag. Alternativ können Sie eine Suche im Marktstammdatenregister nutzen.
Wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einem Batteriespeicher betreiben, muss dieser separat im Marktstammdatenregister erfasst werden. Auch wenn Sie Ihre Anlage später um zusätzliche Module erweitern, sollten Sie das eintragen. Melden Sie sich dafür einfach nach erfolgter Anpassung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister an und aktualisieren Sie Ihre Daten.
Kosten: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos.
Frist: 4 Wochen nach Inbetriebnahme
Die erforderlichen technischen Angaben finden Sie in der Regel in folgenden Unterlagen:
- Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur
Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt
Wenn Sie eine Solaranlage in Betrieb nehmen, werden Sie automatisch gewerblich tätig, da Sie für den überschüssigen Strom, der ins öffentliche Netz gelangt, eine Einspeisevergütung erhalten. Die Einspeisevergütung gilt als Einkommen und unterliegt damit der Steuerpflicht. Sie sollten daher Ihr Finanzamt mit einem formlosen Schreiben über die Inbetriebnahme einer Solaranlage informieren. In der Regel sind private Photovoltaikanlagen von der Gewerbe- und der Einkommenssteuer befreit. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel „Steuerliche Entlastung für PV-Anlagen ab 2023“.
Kosten: Die Anmeldung ist kostenlos.
Frist: 4 Wochen nach Inbetriebnahme
Installationsbetrieb stellt Zählerwechselantrag
Im Sommer erzeugt Ihre Solaranlage im Regelfall mehr Strom als sie selbst verbrauchen. Überschüssiger Strom, der nicht gespeichert werden kann, wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Damit Sie für eingespeisten Strom eine Vergütung erhalten können, müssen die Strommengen exakt gemessen werden. Das konnte in der Vergangenheit über einen Einspeisezähler oder einen Zweirichtungszähler geschehen. In der Regel werden heute jedoch moderne Messeinrichtungen verbaut, die sowohl Einspeisung als auch Strombezug digital erfassen.
Ab 2025 ist für eigene Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kWp Leistung der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend. Viele Messstellenbetreiber verbauen diese daher schon heute beim Zählerwechsel. Bei kleineren PV-Anlagen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems optional und liegt in der Entscheidungsfreiheit des Messstellenbetreibers.
Wenn Ihre PV-Anlage mit einem Speicher verbunden ist, der auch mit Strom aus dem öffentlichen Netz geladen werden könnte, handelt es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. In diesem Fall ist ebenfalls der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgeschrieben. Den Antrag auf einen neuen Stromzähler stellt im Normalfall der Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber vereinbart mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel und erhebt die Daten für die Einspeisevergütung.
Installationsbetrieb kümmert sich um Einspeisezusage
Der Installationsbetrieb kümmert sich in der Regel auch um das Netzanschlussbegehren VOR Installation der PV-Anlage. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob das Stromnetz auf die potenzielle Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ausgelegt ist (Netzverträglichkeitsprüfung). Kommt der Netzbetreiber zu dem Schluss, dass das der zusätzliche Strom aus der PV-Anlage das Netz überfordern würde, kann er die Einspeisung verweigern, bis das Netz ausgebaut wurde. Wenn alle Informationen vorliegen und die Bedingungen stimmen, sollte eine Einspeisezusage laut § 8 Abs. 6 EEG innerhalb von 8 Wochen vorliegen. Danach kann mit der Errichtung der Solaranlage begonnen werden. Mit Beschluss des Solarpakets I wurde jedoch das vereinfachte Netzanschlussverfahren auf PV-Anlagen von ehemals 10,8 kW Leistung auf bis zu 30 kW Leistung ausgeweitet. Wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf das Anschlussbegehren reagiert, gilt die Solaranlage als genehmigt und kann angeschlossen werden.
Anmeldung von PV-Anlagen wird vereinfacht
Ab 1. Januar 2025 sollen Netzbetreiber digitale Portale bereitstellen, die es Interessent:innen erleichtern, eine Netzanfrage für eine Photovoltaikanlage bis 30 kW Leistung zu stellen (§ 8 Abs. 7 EEG). Über diese Portale sollen die Netzbetreiber
- Über den Ablauf des Netzanschlussbegehrens informieren
- Dem Haushalt erläutern, welche Informationen noch übermittelt werden müssen
- Die Kosten des Netzanschlusses transparent darstellen
- Spätestens innerhalb eines Monats einen Zeitplan für den Netzanschluss mit allen erforderlichen Arbeitsschritten mitteilen
- Über den notwendigen Einbau des intelligenten Messsystems informieren (EEG § 9)
Anmeldung eines Balkonkraftwerks
Auch kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke müssen spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Einige Netzbetreiber ermöglichen dafür ein vereinfachtes Verfahren. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel „Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s“.
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