Infowelt Energie
So funktioniert das Anmelden einer PV-Anlage
21.03.2025
Lesedauer: 3 Minuten
Die Installation Ihrer Photovoltaikanlage ist abgeschlossen, und Sie stehen kurz davor, Ihren eigenen Solarstrom zu produzieren. Doch bevor die ersten Sonnenstrahlen in Energie umgewandelt werden können, steht noch ein wichtiger bürokratischer Schritt bevor: die Anmeldung Ihrer PV-Anlage. In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Anmeldung Ihrer PV-Anlage: Wo genau muss die Anlage angemeldet werden? Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung? Wer kümmert sich um den Zählerwechselantrag und die Einspeisezusage? Welche Fristen müssen Sie beachten? Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess und geben Ihnen praktische Tipps, um diesen möglichst reibungslos zu gestalten.
Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur haben Sie nach der Installation 4 Wochen Zeit. Erst wenn diese Anmeldung erfolgt ist, haben Sie einen Anspruch auf die Auszahlung der Einspeisevergütung. Deshalb ist eine zeitnahe Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ratsam.
Dafür registrieren Sie sich im Marktstammdatenregister. Ein digitaler Registrierungsassistent führt Sie durch den Prozess. Anschließend können Sie Ihre Solaranlage anmelden. Dafür benötigen Sie folgende Daten:
- Datum der Inbetriebnahme
- Standort der Anlage
- Technische Daten
-
Anschluss-Netzbetreiber
Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag oder dem Einspeisevertrag. Alternativ können Sie eine Suche im Marktstammdatenregister nutzen.
Wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einem Batteriespeicher betreiben, muss dieser separat im Marktstammdatenregister erfasst werden. Auch wenn Sie Ihre Anlage später um zusätzliche Module erweitern, sollten Sie das eintragen. Melden Sie sich dafür einfach nach erfolgter Anpassung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister an und aktualisieren Sie Ihre Daten.
Kosten: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos.
Frist: 4 Wochen nach Inbetriebnahme
Die erforderlichen technischen Angaben finden Sie in der Regel in folgenden Unterlagen:
- Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
- Inbetriebnahme-Protokoll
- Rechnung des Installateurs
- Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
- Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur
Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt
Betreiber von PV-Anlagen mit Netzeinspeisung gelten steuerlich als Unternehmer und müssten sich normalerweise beim Finanzamt anmelden. Dank neuer Vereinfachungen müssen Sie sich jedoch nicht mehr beim Finanzamt anmelden, wenn Sie ausschließlich eine begünstigte PV-Anlage betreiben und unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die Meldepflicht und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entfallen. Auch die Abwahl der Kleinunternehmerregelung ist nicht mehr nötig, da durch den Wegfall der Umsatzsteuer kein Grund mehr für die Regelbesteuerung besteht.
Mehr Informationen zum Thema Steuerregelungen für PV-Anlagenbetreiber haben wir für Sie in unserem Artikel „Steuerliche Entlastung für PV-Anlagen“ zusammengefasst.
Installationsbetrieb stellt Zählerwechselantrag
Im Sommer erzeugt Ihre Solaranlage im Regelfall mehr Strom als sie selbst verbrauchen. Überschüssiger Strom, der nicht gespeichert werden kann, wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist. Damit Sie für eingespeisten Strom eine Vergütung erhalten können, müssen die Strommengen exakt gemessen werden. Das konnte in der Vergangenheit über einen Einspeisezähler oder einen Zweirichtungszähler geschehen. In der Regel werden heute jedoch moderne Messeinrichtungen verbaut, die sowohl Einspeisung als auch Strombezug digital erfassen.
Seit 2025 ist für eigene Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kWp Leistung der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend. Viele Messstellenbetreiber verbauen diese daher schon heute beim Zählerwechsel. Bei kleineren PV-Anlagen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems optional und liegt in der Entscheidungsfreiheit des Messstellenbetreibers.
Wenn Ihre PV-Anlage mit einem Speicher verbunden ist, der auch mit Strom aus dem öffentlichen Netz geladen werden könnte, handelt es sich um eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. In diesem Fall ist ebenfalls der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgeschrieben. Den Antrag auf einen neuen Stromzähler stellt im Normalfall der Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber vereinbart mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel und erhebt die Daten für die Einspeisevergütung.
Installationsbetrieb kümmert sich um Einspeisezusage
Der Installationsbetrieb kümmert sich in der Regel auch um das Netzanschlussbegehren VOR Installation der PV-Anlage. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob das Stromnetz auf die potenzielle Einspeisung der Photovoltaik-Anlage ausgelegt ist (Netzverträglichkeitsprüfung). Kommt der Netzbetreiber zu dem Schluss, dass das der zusätzliche Strom aus der PV-Anlage das Netz überfordern würde, kann er die Einspeisung verweigern, bis das Netz ausgebaut wurde. Wenn alle Informationen vorliegen und die Bedingungen stimmen, sollte eine Einspeisezusage laut § 8 Abs. 6 EEG innerhalb von 8 Wochen vorliegen. Danach kann mit der Errichtung der Solaranlage begonnen werden. Mit Beschluss des Solarpakets I wurde jedoch das vereinfachte Netzanschlussverfahren auf PV-Anlagen von ehemals 10,8 kW Leistung auf bis zu 30 kW Leistung ausgeweitet. Wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf das Anschlussbegehren reagiert, gilt die Solaranlage als genehmigt und kann angeschlossen werden.
Anmeldung von PV-Anlagen wurde vereinfacht
Seit 1. Januar 2025 stellen Netzbetreiber digitale Portale bereit, die es Interessent:innen erleichtern, eine Netzanfrage für eine Photovoltaikanlage bis 30 kW Leistung zu stellen (§ 8 Abs. 7 EEG). Über diese Portale sollen die Netzbetreiber
- Über den Ablauf des Netzanschlussbegehrens informieren
- Dem Haushalt erläutern, welche Informationen noch übermittelt werden müssen
- Die Kosten des Netzanschlusses transparent darstellen
- Spätestens innerhalb eines Monats einen Zeitplan für den Netzanschluss mit allen erforderlichen Arbeitsschritten mitteilen
- Über den notwendigen Einbau des intelligenten Messsystems informieren (EEG § 9)
Anmeldung eines Balkonkraftwerks
Auch kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke müssen spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Einige Netzbetreiber ermöglichen dafür ein vereinfachtes Verfahren. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel „Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s“.
Fazit: Die Anmeldung von PV-Anlagen wird immer einfacher
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist ein unverzichtbarer Prozess. Dieser Ablauf gibt nicht nur Sicherheit für den Betrieb der PV-Anlage, sondern sichert auch die Einspeisevergütung und vermeidet mögliche Bußgelder. Eine fristgerechte und korrekte Durchführung ist entscheidend für den erfolgreichen Betrieb der Anlage.

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