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Photovoltaik: Welche Förderung gibt es 2025?

Zuletzt aktualisiert am 3.12.2024
Lesedauer: 4 Minuten

Aktuell warten viele Bürger:innen, die sich für eine Solaranlage interessieren, mit Spannung darauf, welche Förderungen eine neue Bundesregierung beschließen wird. Dabei scheint bereits jetzt absehbar: Voraussichtlich werden keine neuen Fördertöpfe geplant und die EEG-Förderung wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit ändern. Aber auch bei sinkender Förderung lohnt sich eine PV-Anlage auf dem Dach.

Die Investition in eine Solaranlage lohnt sich

Während die Preise für Photovoltaikanlagen sinken, steigt gleichzeitig in vielen Haushalten der Strombedarf – zum Beispiel durch den Wechsel auf eine Wärmepumpe oder die Anschaffung von Elektroautos. Wer den dafür benötigten Strom mit einer eigenen PV-Anlage herstellen kann, spart mit jeder Kilowattstunde bares Geld. Das gilt erst recht angesichts der zu erwartenden Preissteigerungen bei Gas und fossilem Strom.

Solar-Förderung mit dem EEG

Aktuell wird Photovoltaik von staatlicher Seite über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Ins Leben gerufen wurde das EEG im Jahr 2000 mit dem „100.000-Dächer-Programm“ und im Laufe der vergangenen 20 Jahre stetig weiterentwickelt. Die aktuelle Version – das EEG 2024 oder auch Solarpaket 1 genannt – gilt seit Mai 2024. Es vereinfacht unter anderem den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen sowie die Nutzung von bestehenden PV-Anlagen und Balkonkraftwerken. Auch die Vorgabe, dass neue Anlagen nur 70 % ihrer Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, ist weggefallen.

Welche Förderungen gibt es ab 2025 für Photovoltaikanlagen?

Bleibt es bei den aktuellen Vorgaben aus dem Solarpaket 1, wird in 2025 die halbjährliche Absenkung der Einspeisevergütung um 1 % am 01.02.2025 und am 01.08.2025 stattfinden. Eine gute Planung der Inbetriebnahme kann sich daher lohnen, da nach den Stichtagen die abgesenkten Sätze gelten und für 20 Jahre festgeschrieben werden. Die Finanzierung über günstige KfW-Kredite wird voraussichtlich bestehen bleiben. Es lohnt sich zudem immer, die regionalen Förderprogramme im Auge zu behalten, da inzwischen in einigen Bundesländern eine PV-Anlagen-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung besteht oder zeitnah in Kraft treten wird. Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Fördervoraussetzungen

Anträge auf eine Photovoltaik-Förderung müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Wenn Sie also die Anschaffung einer PV-Anlage planen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Anträge zu stellen. Informationen zu allen aktuellen Programmen (zum Beispiel Ansprechpartner:innen und Voraussetzungen) finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

Günstige Kredite über die KfW

Die deutsche Förderbank KfW unterstützt die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit zinsgünstigen Finanzierungen (Programm Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270). Nicht nur der Erwerb, auch die Kosten für Planung und Installation der Anlage werden gefördert. Die Förderkredite haben Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren und werden über die Hausbank abgeschlossen. Das erste Jahr ist dabei tilgungsfrei.

Der Zinssatz startet bei 5 % und richtet sich nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung – die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Zudem interessant ist, dass bis zu 100 % der Investitionskosten über den Kredit abgedeckt werden können. Praktisch: Der KfW-Kredit ist unabhängig von der Einspeisevergütung. Sie können also beide Formen der staatlichen Förderung gleichzeitig nutzen.

So funktioniert die Antragstellung:

1. Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie den Antrag optimal vorbereiten.

2. Die Antragstellung läuft über eine Bank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

3. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW können Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank/Ihrem Finanzierungspartner abschließen und mit der Installation beginnen.

Gut zu wissen: Spezielle Umwelt- und Ökobanken bieten ähnliche Konditionen wie die KfW an. Dazu zählen die UmweltBank, die GLS-Bank, die SWK Bank und die Ethikbank. Aber auch ganz normale Banken finanzieren PV-Anlagen. Weitere Informationen zur Finanzierung einer Solaranlage finden Sie hier.

Staatliche Förderung über die Einspeisevergütung

Wer den Strom der eigenen Solaranlage ins öffentliche Netz weiterleitet, wird vom Netzbetreiber mit einer staatlich festgelegten Entlohnung pro Kilowattstunde gefördert. Diese Einspeisevergütung wird mit den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Einspeisesätzen festgelegt und dann über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.

Seit 2024 sinken die Einspeisevergütungen für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 %. Die Ampel-Koalition hatte zudem geplant, die Einspeisevergütung für größere Anlagen bei negativen Strompreisen abzuschaffen. Negative Strompreise entstehen immer dann, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet. Wie es unter einer neuen Bundesregierung mit den Einspeisevergütungen weitergeht, ist noch offen.

Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 1.8.2024 bis 31.1.2025

Anlagengröße

bis 10 Kilowattpeak

bis 40 Kilowattpeak

Überschusseinspeisung

8,03 Cent/Kilowattstunde

6,96 Cent/Kilowattstunde

Volleinspeisung

12,74 Cent/Kilowattstunde

10,68 Cent/Kilowattstunde

Quelle: Bundesnetzagentur

Regelung nach Auslaufen der Einspeisevergütung

Nach 20 Jahren endet die Vergütung des eingespeisten Stroms zu den bei der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssätzen. So ist bei einigen Solaranlagenpionieren die staatliche Förderung bereits erloschen. In diesen Fällen gibt es eine Anschlussregelung zur Vergütung des eingespeisten Stroms.

Einfache Anschlussregelung nutzen

Bis Ende 2032 können Solaranlagenbetreiber, bei denen die EEG-Förderung ausgelaufen ist, die einfache Anschlussregelung nutzen. Diese Frist wurde im Rahmen des Solarpaket 1 verlängert, ursprünglich sollte die Regelung nur bis 2027 gelten. Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung zahlen. Dieser „Marktwert Solar“ orientiert sich am Börsenstrompreis. Davon ziehen die Netzbetreiber noch die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms ab.

Voraussetzung: Sie dürfen nichts an Ihrer Photovoltaikanlage verändern. Allerdings sind die meisten Photovoltaikanlagen bis 2008 mit dem Konzept der Volleinspeisung ans Netz gegangen. Diese Variante wird angesichts der Betriebskosten der PV-Anlage und der steigenden Stromkosten immer unattraktiver.

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Förderprogramme der Bundesländer

Neben der Photovoltaik-Förderung auf Bundesebene kann auch jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es eine Photovoltaik-Förderung auflegt. In den meisten Bundesländern sind die Förderungen in letzter Zeit ausgelaufen.

Berlin fördert noch bis Jahresende 2024 im Rahmen des Programmes SolarPLUS unter anderem den Kauf von Stromspeichern (300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, Maximalsumme 15.000 Euro) und die Mehrkosten von denkmalgerechten Anlagen sowie Fassaden- und Gründach-PV (Zuschüsse bis zu 65 %). Auch Dachgutachten und Steuerberatungen werden unterstützt.

Hamburg fördert Solaranlagen, die mit begrünten Dächern kombiniert werden. Bei der Dachbegrünung kann es einen Zuschuss von maximal 100.000 Euro pro Gebäude geben. Die Unterkonstruktion der Solaranlage wird mit 40 bis 60 % gefördert.

NRW unterstützt über progres.NRW zum Beispiel Carports mit PV-Dach oder die Installation von Fassaden-PV. Eine direkte Förderung von PV-Anlagen wurde ausgesetzt.

Baden-Württemberg unterstützt mit seinem „Wohnen mit Zukunft“-Programm Hausbesitzer:innen mit zinsgünstigen Darlehen bei der Anschaffung einer PV-Anlage.

In den übrigen Bundesländern gibt es aktuell keine landesweite PV-Förderung. Dafür bieten viele Kommunen Förderprogramme für PV-Anlagen an.

Kommunale Solar-Förderung

In einigen Bundesländern gibt es auch kommunale Förderprogramme, die den Ausbau der Photovoltaik unterstützen. Hier ein Überblick über Förderprogramme in ausgewählten deutschen Großstädten:

In München erhalten Hausbesitzer:innen eine Grundförderung zu ihren Fixkosten von 1.500 Euro sowie 249 Euro pro kWp, bei denkmalgeschützten Häusern sind es sogar 332 Euro. Die Fördersätze werden alle sechs Monate gesenkt, das nächste Mal im Januar 2025.

Stuttgart bezuschusst Photovoltaik-Anlagen im Rahmen der „Solaroffensive“. Gefördert werden unter anderem PV-Anlagen auf Gebäuden mit 350 Euro je kWp, auf denkmalgeschützten Gebäuden sind es bis zu 450 Euro.

In Wiesbaden gibt es das Förderprogramm „Solaranlagen“. Zuschüsse zu einer Photovoltaikanlage oder einem Batteriespeicher betragen gestaffelt nach Leistung pauschal bis zu 500 Euro.

Bis zu 9.000 Euro Zuschuss zu Photovolkaik-Anlagen gibt es in Hannover und umliegenden Städten im Rahmen des proKlima Förderprogramms.

Düsseldorf zahlt im Rahmen des Programms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ bei Installation einer neuen PV-Anlage bis maximal 45 Kilowatt-Peak eine Grundpauschale von 1.000 Euro. Hinzu kommen unter anderem 200 Euro pro kWp.

Darüber hinaus bieten viele Kommunen auch Zuschüsse zu Steckersolargeräten. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel über die Förderung von Balkonkraftwerken.

Mehr Eigennutzung: Förderung von Solarspeichern

Nicht nur aufgrund sinkender Einspeisevergütungen ist es für Besitzer:innen von PV-Anlagen empfehlenswert, so viel wie möglich vom eigenen Solarstrom selbst zu verbrauchen. So werden sie unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Dazu muss Strom, der nicht gleich verbraucht werden kann, gespeichert werden. Die Anschaffungskosten von Stromspeichern für Solaranlagen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Eine PV-Anlage mit Speicher kostet oft nur 3.000 bis 5.000 mehr als eine ohne Speicher. Schon heute unterstützen viele Bundesländer mit attraktiven Förderangeboten bei der Anschaffung. In Berlin zum Beispiel erhalten Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern eine Förderung von 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Ab 2025 soll es laut Plänen der aktuellen Bundesregierung Förderangebote für ganz Deutschland geben. Ob es dazu noch kommt, ist offen. Darüber hinaus werden Stromspeicher auch schon heute durch günstige Kredite durch die KfW-Bank gefördert. Auch hier lohnt sich ein Blick in unsere Fördermitteldatenbank.

Gut zu wissen: Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Seit 2023 sind PV-Anlagen und Batteriespeicher von der Umsatzsteuer befreit. Für Kauf und Installation zahlen Sie also 0 % Mehrwertsteuer. Außerdem gibt es keine Einkommenssteuer mehr für die Einkünfte aus Solaranlagen unter 30 kWp. Das gilt für neu in Betrieb genommene Anlagen ebenso wie für bestehende.

Fazit: Neue Wege für die Finanzierung

Auch wenn viele staatliche Förderungen inzwischen ausgelaufen sind, gibt es noch Wege, die Kosten einer neuen Photovoltaik-Anlage zu finanzieren. Der wichtigste ist die Einspeisevergütung, die nach der Novelle des EEG 2023 langsamer sinkt. Aber auch günstige Kredite können eine Option sein. Bei der Finanzplanung sollten auch regionale Förderungen in Betracht gezogen werden. So wird die eigene Photovoltaikanlage zu einer bezahlbaren Investition in erneuerbare Energien.

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