Infowelt Energie
Das ist der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern
Jeder Haushalt mit einem Strom- oder Gasliefervertrag hat sowohl einen Netzbetreiber als auch einen oder mehrere Verträge mit Energieanbietern. Außerdem gibt es noch Messstellenbetreiber. Wir klären, wer Ihr Ansprechpartner für welches Anliegen ist.
Wo finde ich meinen zuständigen Netzbetreiber?
Es gibt in jeder Region nur ein Netz für Strom und ein Netz für Gas und entsprechend nur einen Netzbetreiber pro Energieart. Der Name des zuständigen Netzbetreibers steht auf der Energierechnung. Falls er nicht namentlich angegeben ist, befindet sich dort eine 13-stellige Nummer. Diese können Sie in die Suche des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft eingeben. Die BDEW-Codenummern der Energie Codes & Services GmbH gelten nur für den deutschen Strommarkt. Für den Gasmarkt gibt es eigene Codes der DVGW Service & Consult GmbH. Hier geht es zur Suche des Netzbetreibers für Gas.
Netzbetreiber, Energieanbieter, Messstellenbetreiber – wer ist wofür zuständig?
Netzbetreiber sind für die Strom- und Gasnetze zuständig. 872 verschiedene Netzbetreiber (Stand Mai 2023) stellen in Deutschland die Leitungen sowie die Anschlüsse für die Haushalte zur Verfügung und halten die Netze instand. Bei steigendem Bedarf an Strom oder Gas bauen die Netzbetreiber die bestehenden Netze aus oder vergrößern deren Kapazität. Jede Region hat nur einen zuständigen Netzbetreiber. Er kann nicht frei gewählt werden.
Strom- und Gasanbieter sorgen für die Belieferung der Haushalte mit Energie. Innerhalb eines Netzgebietes gibt es verschiedene Anbieter. Allein für die Stromversorgung stehen rund 1000 Firmen regional oder bundesweit im Wettbewerb. Jeder Haushalt kann einen Energieliefervertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen und unter Einhaltung der Kündigungsfristen beliebig wechseln, um die Kosten zu reduzieren.
Die dritte wichtige Partei bei der Gas- und Stromversorgung ist der Messstellenbetreiber. Er übernimmt den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung der Zähler. In der Regel ist der Messstellenbetreiber auch der Netzbetreiber.
Die Vattenfall GmbH ist ausschließlich als Strom- und Gasanbieter tätig.
Energieversorgung: Wer macht was?
Erfahren Sie in unserem Video, wofür Netzbetreiber, Energielieferant und Messstellenbetreiber zuständig sind.
Wie erfährt der Netzbetreiber meinen Energieverbrauch?
Der Netzbetreiber benötigt einmal im Jahr die Zählerstände, um den Verbrauch im Netz zu erfassen. Die Ablesung erfolgt bei analogen Zählern durch die Kundinnen und Kunden selbst, die die Zählerstände online oder telefonisch übermitteln. In einigen Regionen übernehmen Energiedienstleister die Ablesung und Übermittlung der Daten.
Zur Übermittlung Ihres Zählerstandes benötigen Sie die Zählernummer Ihres Strom- bzw. Gaszählers. Der Zählerstand zeigt den Strom- bzw. Gasverbrauch des Haushalts an. Aufgrund Ihres Verbrauchs ergeben sich die jährlichen Strom- bzw. Gaskosten und monatlichen Abschlagszahlungen an den Strom- bzw. Gasanbieter. Diese beinhalten auch die Gebühren, die die Netzbetreiber für ihre Arbeit verlangen. Dass die für alle Strom- und Gasversorger in einem Gebiet gleich hoch sind, darüber wacht die Bundesnetzagentur.
Digitale Stromzähler kommen
Bis 2032 sollen alle Haushalte einen digitalen Stromzähler erhalten. Als Kundin und Kunde müssen Sie hierfür nicht tätig werden, der Austausch wird von den Messstellenbetreibern organisiert. Ein digitaler Stromzähler wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann den Stromverbrauch in Echtzeit dokumentieren. In Kombination mit einem Kommunikationsmodul wird sie zum Smart Meter. Diese intelligenten Messsysteme und versenden die Daten unter anderem an den Stromanbieter und den Netzbetreiber. Ihr Vorteil: Sie müssen den Zählerstand nicht mehr selbst ablesen und können Stromverbrauch und Einsparpotenzial besser im Blick behalten.
In welchen Fällen muss ich mich an den Netzbetreiber wenden?
Mit dem Netzbetreiber müssen Sie in folgenden Fällen Kontakt aufnehmen:
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Vor Installation oder Deinstallation einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos: Eine Wallbox (Wandladestation) lädt ein Elektroauto mit Wechselstrom auf. Der Netzbetreiber schließt die Ladeeinrichtung an das öffentliche Versorgungsnetz an. Teilweise übernehmen Elektrofachbetriebe die Anmeldung. Gut zu wissen: Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 12 kW müssen vom Netzbetreiber erst genehmigt werden.
- Vor Installation oder Deinstallation einer Wärmepumpen- oder Elektrospeicherheizung
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Vor der Installation einer Photovoltaikanlage mit der Möglichkeit der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz: Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit der Anlage, was bis zu acht Wochen dauern kann. Er ist auch für die Zahlung der Einspeisevergütung zuständig.
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Nach Installation einer Mini-PV-Anlage ist der Netzbetreiber ebenfalls zu informieren. Bis zu einer Grenze von 600 Watt Leistung muss aber keine Genehmigung eingeholt werden.
Was ist bei einem Umzug nötig?
Mindestens zwei Wochen vor einem geplanten Umzug sollten Sie sich bei einem Strom- bzw. Gasanbieter anmelden. Die Kündigungsfrist des alten Liefervertrags hängt von der Laufzeit ab. Für die Kündigung wenden Sie sich direkt an den Strom- oder Gasanbieter und nicht an den Netzbetreiber.
Vergessen Sie die Neuanmeldung, fängt Sie die Grundversorgung auf. Diese dient als Sicherheitsnetz für Haushalte, die keinen speziellen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben oder deren Vertrag aufgrund von Kündigung, Umzug oder anderen Gründen endet. Sie stehen also in diesen Fällen nicht ohne Strom oder Gas da. Die Grundversorgungs-Tarife sind teilweise teurer als individuelle Energielieferverträge. Ein Preisvergleich verschiedener Anbieter lohnt sich daher. Ummelden kann man sich einfach online oder telefonisch.
Vattenfall Fazit
Netzbetreiber und Energieversorger sind gemeinsam für die Strom- und Gasversorgung zuständig. Der Netzbetreiber ist nicht frei wählbar. Der Stromnetzbetreiber übernimmt meist auch die Aufgabe des Messstellenbetreibers und muss informiert werden, wenn Sie eine Wallbox für Ihr Elektrofahrzeug planen oder eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen. In manchen Fällen sind diese Anlagen auch genehmigungspflichtig.
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