Einspeisevergütung für Photovoltaik
Mit der Einspeisevergütung soll der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert und Investitionen in nachhaltige Stromerzeugung attraktiver gemacht werden. Im folgenden Artikel erklären wir, wie das funktioniert und was sich 2025 geändert hat.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Einspeisevergütung?
Einspeisevergütung: Volleinspeisung und Überschusseinspeisung
2025: Höhe und Dauer der Einspeisevergütung
So wird die Einspeisevergütung berechnet
So erhalten Sie die Einspeisevergütung
Entwicklung der Einspeisevergütung
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Entlohnung für das Bereitstellen von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom im öffentlichen Stromnetz. Dabei kann es sich um Strom aus Photovoltaikanlagen handeln, aber auch um Wind- oder Wasserkraft sowie Energie aus Geothermie- und Biomasseanlagen. Die Höhe und die Bedingungen für die Zahlung sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Einspeisevergütung ist die wichtigste Form der Photovoltaik-Förderung.
Einspeisevergütung: Volleinspeisung und Überschusseinspeisung
Bei der Einspeisevergütung wird zwischen der Volleinspeisung und der Überschusseinspeisung unterschieden:
Bei der Volleinspeisung werden 100 % des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist, der Betreiber nutzt keinen selbst erzeugten Strom für den Eigengebrauch. Dafür gibt es eine höhere Einspeisevergütung pro kWh, was nach dem EEG 2023 oft attraktiver für größere Photovoltaikanlagen ist.
Wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und nur der Überschuss ins Netz eingespeist, spricht man von einer Überschusseinspeisung oder auch Teileinspeisung. Die Einspeisevergütung pro kWh ist dabei geringer als bei der Volleinspeisung – lohnen kann sich das trotzdem, da man weniger Strom aus dem Netz beziehen muss und entsprechend Kosten spart.
2025: Höhe und Dauer der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland wird regelmäßig angepasst. Diese Änderungen sind Teil der regulären Degression (schrittweise Senkung der Vergütungssätze), die aktuell eine Senkung von 1 % alle sechs Monate vorsieht. Die letzte halbjährliche Anpassung fand im Februar 2025 statt und betrifft alle neuen Anlagen, die seit diesem Datum in Betrieb genommen wurden.
Aktuell gelten folgende Sätze für die Einspeisevergütung:
Überschusseinspeisung/Teileinspeisung
Anlagenleistung |
Seit Februar 2025 |
bis 10 kWp |
7,94 ct/kWh |
bis 40 kWp |
6,88 ct/kWh |
bis 100 kWp |
5,62 ct/kWh |
Volleinspeisung
Anlagenleistung |
Seit Februar 2025 |
bis 10 kWp |
12,60 ct/kWh |
bis 40 kWp |
10,56 ct/kWh |
bis 100 kWp |
10,56 ct/kWh |
*die nächste Anpassung findet am 1. August 2025 statt.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
Das Datum, an dem eine Photovoltaikanlage ans Netz geht, legt die geltende Einspeisevergütung fest. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz ist für 20 Jahre lang garantiert und bleibt immer gleich.
Weitere wichtige Punkte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes:
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Neue PV-Anlagen bekommen keine Einspeisevergütung mehr, während die Strompreise an der Börse negativ sind. Dafür werden diese Zeiträume später nachgeholt, also am Ende der 20 Jahre Einspeisevergütung (Solarspitzengesetz).
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Seit Januar 2025 kann sich jeder private Haushalt einen Smart Meter einbauen lassen. Die intelligenten Messsysteme sind verpflichtend für Haushalte mit einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt.
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PV-Anlagen mit Teil- und Volleinspeisung lassen sich kombinieren, wenn die Stromerzeugung über verschiedene Zähler erfasst wird.
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Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt muss der Netzbetreiber beim Anschluss nicht mehr anwesend sein. So können PV-Anlagen schneller in Betrieb genommen werden.
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Eine Förderung von Solaranlagen in Gärten wird ermöglicht, wenn das Wohnhaus nicht zur Errichtung einer PV-Anlage geeignet ist.
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Die EEG-Umlage zur Finanzierung der Einspeisevergütung wurde mit dem Energiefinanzierungsgesetz abgeschafft. Die Einspeisevergütung wird seither über den „Energie- und Klimafonds“ des Bundes bezahlt.
So wird die Einspeisevergütung berechnet
Der oben genannte Vergütungssatz gilt für Anlagen, die seit Februar 2025 in Betrieb genommen wurden (und für diejenigen, die noch bis zum 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, danach gelten die Anpassungen ab August 2025) – und ist über 20 Jahre hinweg garantiert. Danach gilt der Börsenstrompreis. Für in der Vergangenheit in Betrieb genommene PV-Anlagen gelten entsprechend andere Vergütungssätze.
Beispielrechnung für die Einspeisevergütung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung mit 15 kWp:
Für die ersten 10 kWp werden 7,94 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.
Für die verbleibenden 5 kWp gibt es die Einspeisevergütung von 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Die durchschnittliche Einspeisevergütung berechnet sich dann so:
10 kWp x 7,94 Cent pro kWh + 5 x 6,88 Cent pro kWh = ∅7,58 Cent pro kWh
Die Umsatzsteuer entfällt
Seit dem 1.1.2023 fällt für die Einspeisevergütung keine Umsatzsteuer mehr an, sofern sich der Betreiber für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) entscheidet.
Sobald Ihre Photovoltaikanlage angemeldet und in Betrieb gegangen ist, können Sie die Einspeisevergütung bei Ihrem lokalen Stromnetzbetreiber beantragen. Dafür brauchen Sie zwei Dokumente:
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Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister: Sobald die Anmeldung im Online-Register der Bundesnetzagentur abgeschlossen ist, können Sie diese Unterlagen herunterladen.
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Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Anlage: Dieses Dokument bekommen Sie vom Installationsbetrieb, der Ihre PV-Anlage ans Stromnetz anschließt.
Beide Dokumente schicken Sie an Ihren Netzbetreiber, oft geht das online über die Internetseite des Unternehmens. Ihr Netzbetreiber muss sich bei der Auszahlung der Einspeisevergütung nach den gesetzlich vorgegebenen Vergütungssätzen richten. Die Auszahlung sollte laut EEG über monatliche Abschläge in einem angemessenen Umfang erfolgen. Die Höhe der Abschläge für die Vergütung kann der Netzbetreiber nach zwei Methoden bestimmen:
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Variable Abschläge orientieren sich an den tatsächlich zu erwartenden Einspeisevergütungen. Da im Winter weniger Solarstrom eingespeist wird als im Sommer, gibt es Unterschiede im Jahresverlauf.
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Lineare Abschläge kalkulieren Schwankungen in der Produktion der PV-Anlage bereits ein und teilen die erwartete Jahresvergütung durch die zwölf Monate.
Zu hohe oder zu niedrige Abschläge für den gelieferten Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage werden im Rahmen einer jährlichen Abrechnung ausgeglichen.
So hilft die Einspeisevergütung bei der Energiewende
Das Ziel der Einspeisevergütung ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien auf 80 % bis zum Jahr 2030. Dieser Anteil wurde mit der EEG 2023 erhöht.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen Wind- und Solarstrom dreimal schneller ausgebaut werden als bisher. 2023 stammten 56,9 % des Stroms aus erneuerbaren Energien, 2024 waren es 59,4 %. Der aktuelle Stand beim Ausbau der erneuerbaren Energien kann auf den Seiten der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Während die Bedeutung von Biomasse abnimmt, gibt es bei Solaranlagen und Windkraft große Ausbauziele.
Die mit dem EEG 2023 angehobene Einspeisevergütung dient als Anreiz, in den Ausbau von erneuerbaren Energien zu investieren. Die staatliche Vergütung unterstützt Formen der Stromerzeugung, die nicht allein über den Marktpreis mit günstigeren Produkten konkurrieren könnten. Mit Photovoltaik auf dem eigenen Dach können alle, die im Besitz einer Immobilie sind, einen Beitrag zur Energiewende leisten. Weitere Informationen über Photovoltaik-Förderungen haben wir in einem Artikel unserer Infowelt Energie für Sie zusammengestellt. Welche Förderungen in Ihrem individuellen Fall aktuell in Frage kommen, finden Sie mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.