Einspeisevergütung für Photovoltaik
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Entlohnung für das Bereitstellen erneuerbarer Energien im öffentlichen Stromnetz. Dabei kann es sich um Strom aus Photovoltaikanlagen handeln, aber auch um Wind- oder Wasserkraft sowie Energie aus Geothermie- und Biomasseanlagen. Die Höhe und die Bedingungen für die Zahlung sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Einspeisevergütung ist die wichtigste Form der Photovoltaik-Förderung.
Höhe der Einspeisevergütung 2024
Mit dem EEG 2023 wurde die Einspeisevergütung 2022 erstmals wieder angehoben und blieb bis Ende Januar 2024 stabil. Seitdem sinken die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nur noch halbjährlich um 1 % (Degression) und nicht – wie vor der Novelle des EEG – monatlich.
Aktuell gelten folgende Sätze für die Einspeisevergütung:
Anlagengröße |
Zeitpunkt der Inbetriebnahme |
bis 10 kW |
bis 40 kW |
Überschusseinspeisung |
01.02. - 31.07.2024 |
8,11 Cent/kWh |
7,03 Cent/kWh |
Überschusseinspeisung |
01.08.2024 - 01.01.2025 |
8,04 Cent/kWh |
6,96 Cent/kWh |
Volleinspeisung |
01.02. - 31.07.2024 |
12,87 Cent/kWh |
10,79 Cent/kWh |
Volleinspeisung |
01.08.2024 - 01.01.2025 |
12,74 Cent/kWh |
10,68 Cent/kWh |
Überschusseinspeisung meint die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen, nachdem der Eigenverbrauch gedeckt ist. Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte Strom aus der Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz geleitet.
Weitere Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023:
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PV-Anlagen mit Teil- und Volleinspeisung lassen sich kombinieren, wenn die Stromerzeugung über verschiedene Zähler erfasst wird.
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Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt muss der Netzbetreiber beim Anschluss nicht mehr anwesend sein. So können PV-Anlagen schneller in Betrieb genommen werden.
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Eine Förderung von Solaranlagen in Gärten wird ermöglicht, wenn das Wohnhaus nicht zur Errichtung einer PV-Anlage geeignet ist.
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Die EEG-Umlage zur Finanzierung der Einspeisevergütung wurde mit dem Energiefinanzierungsgesetz abgeschafft. Die Einspeisevergütung wird seither über den „Energie- und Klimafonds“ des Bundes bezahlt.
So wird die Einspeisevergütung berechnet
Die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen richtete sich bis Juli 2022 nach dem Zubau an Solaranlagen in den letzten sechs Monaten und wurde monatlich abgesenkt (Degression). Diese Degression wurde durch das EEG 2023 bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die Vergütungssätze blieben 2023 also konstant, seitdem gibt es nur noch eine halbjährliche Degression der Vergütung.
Beispielrechnung für die Einspeisevergütung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung mit 15 kWp:
Für die ersten 10 kWp werden 8,11 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.
Für die verbleibenden 5 kWp gibt es 7,03 Cent pro Kilowattstunde.
Die durchschnittliche Einspeisevergütung liegt also bei 7,75 Cent pro Kilowattstunde.
Seit dem 1.1.2023 fällt für die Einspeisevergütung keine Umsatzsteuer mehr an, sofern sich der Betreiber für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) entscheidet.
So funktioniert die Zahlung der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Solarstrom nach EEG wird vom lokalen Stromnetzbetreiber ausgezahlt. Er muss sich nach den gesetzlich vorgegebenen Vergütungssätzen richten. Die Auszahlung sollte laut EEG über monatliche Abschläge in einem angemessenen Umfang erfolgen. Die Höhe der Abschläge für die Vergütung kann der Netzbetreiber nach zwei Methoden bestimmen:
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Variable Abschläge orientieren sich an den tatsächlich zu erwartenden Einspeisevergütungen. Da im Winter weniger Solarstrom eingespeist wird als im Sommer, gibt es Unterschiede im Jahresverlauf.
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Lineare Abschläge kalkulieren Schwankungen in der Produktion der PV-Anlage bereits ein und teilen die erwartete Jahresvergütung durch die 12 Monate.
Zu hohe oder zu niedrige Abschläge für den gelieferten Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage werden im Rahmen einer jährlichen Abrechnung ausgeglichen.
So hilft die Einspeisevergütung bei der Energiewende
Das Ziel der Einspeisevergütung ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien auf 80 % bis zum Jahr 2030. Dieser Anteil wurde mit der EEG 2023 erhöht. Bis 2050 soll der in Deutschland verbrauchte Strom komplett klimaneutral erzeugt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen Wind- und Solarstrom dreimal schneller ausgebaut werden als bisher. 2023 stammten 56,9 % des Stroms aus erneuerbaren Energien. Der aktuelle Stand beim Ausbau der erneuerbaren Energien kann auf den Seiten der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Während die Bedeutung von Biomasse abnimmt, gibt es bei Solaranlagen und Windkraft große Ausbauziele.
Die mit dem EEG 2023 angehobene Einspeisevergütung dient als Anreiz, in den Ausbau von erneuerbaren Energien zu investieren. Die staatliche Vergütung unterstützt Formen der Stromerzeugung, die nicht allein über den Marktpreis mit günstigeren Produkten konkurrieren könnten. Mit Photovoltaik auf dem eigenen Dach können alle, die im Besitz einer Immobilie sind, einen Beitrag zur Energiewende leisten. Weitere Informationen über Photovoltaik-Förderungen haben wir in einem Artikel unserer Infowelt Energie für Sie zusammengestellt. Welche Förderungen in Ihrem individuellen Fall aktuell in Frage kommen, finden Sie mit wenigen Klicks in unserer Fördermitteldatenbank heraus.