Glossar Energie

Energiewirtschaftsgesetz: EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung. Unter anderem regelt es die Organisation und Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen, den Netzzugang für Dritte, die Förderung erneuerbarer Energien, den Verbraucherschutz im Energiebereich sowie die Aufsicht und Regulierung der Energiemärkte. Ziel ist eine sichere, wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung.

Das ist das EnWG

Das zentrale Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), stammt aus dem Jahr 1935 und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt im Mai 2023 durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dies unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, die ab 2032 flächendeckend eingeführt werden sollen.

Insgesamt enthält das Gesetz die grundlegenden Vorgaben für das Recht der leitungsgebundenen Energie. Die Regelungen beziehen sich daher ausschließlich auf die Versorgung mit Strom, Erdgas und Biogas.

Ziele des EnWG

Ziel des EnWG ist eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche“ leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sowie ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb im Bereich der Energieversorgung. Darüber hinaus dient das Gesetz der Umsetzung und Durchführung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft und der Förderung erneuerbarer Energien.

Hände halten Glühlampe

Kernpunkte und Inhalte des Energiewirtschaftsgesetzes

Das EnWG enthält eine Vielzahl von Kernpunkten, das sich auf die Liberalisierung des Energiemarktes, den Verbraucherschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien konzentriert. Die Regelungen werden zusätzlich durch mehrere deutsche Durchführungsverordnungen konkretisiert, wie z. B. die Stromgrundversorgungsverordnung oder die Gasgrundversorgungsverordnung. Diese Verordnungen legen fest, zu welchen Bedingungen Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen (EVU bzw. GVU) Haushaltskund:innen mit Strom bzw. Gas versorgen müssen.

Energieeffizienz und Klimaschutz

Energieeffizienz und Klimaschutz spielen eine wichtige Rolle im EnWG. Das Gesetz enthält Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Ein wichtiger Aspekt ist die Regelung der Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien. Damit wird der Ausbau und die Nutzung gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet.

Verbraucherschutz

Mit dem Verbraucherschutz sorgt das EnWG für transparente Informationen über die Energieversorgung und faire Tarife. Außerdem garantiert es den Zugang zu Energie für alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Strommessung mit Smart Meter

Mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Energieverbrauch tages-, wochen-, monats- und jahresgenau abrufen. Ab 2025 sollen dynamische Stromtarife für alle Energieversorger verpflichtend werden. Diese Tarife ermöglichen es, Strom dann zu kaufen, wenn er zu günstigen Preisen verfügbar ist und viel erneuerbare Energie erzeugt wird.

Liberalisierung des Marktes

Durch die Förderung des Wettbewerbs ermöglicht das Gesetz Verbraucher:innen die freie Wahl des Energieversorgers. Dadurch können sie von günstigeren Tarifen und besserem Service profitieren. Zudem stellt es klare Regeln für den Netzzugang auf. Alle Energieversorger haben somit die gleichen Bedingungen, um ihre Energie ins Netz einzuspeisen und eine sichere sowie zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten.

Regulierung

Zum Erreichen der Ziele bedient sich das Energiewirtschaftsgesetz verschiedener geregelter Maßnahmen wie Genehmigungs- und Anzeigepflichten, Beschränkungen der freien Preisbildung, Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur sowie der eigentumsrechtlichen Entflechtung. So darf ein Unternehmen, das Strom an Endkund:innen liefert, nicht gleichzeitig Eigentümer eines Stromnetzes sein. Die eigentumsrechtliche Entflechtung soll sicherstellen, dass Strom- und Gasnetzbetreiber unabhängig bleiben und ihre Aufgaben neutral und unparteiisch wahrnehmen können.

Wärmepumpe an Hauswand

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass bestimmte Einrichtungen, wie z. B. nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektroautos, vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind demnach Geräte, die der Netzbetreiber fernsteuern kann, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dazu gehören z. B. Wärmepumpen, Anlagen zur Kälteerzeugung oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtspeicherheizungen. So kann der Netzbetreiber bei hohem Strombedarf die Last reduzieren, um Überlastungen zu vermeiden. Neue Regelungen im Paragrafen 14a sollen dabei helfen, steuerbare Verbrauchseinrichtungen kurzfristig, sicher und zügig in das Stromnetz zu integrieren.

Energielieferverträge und Übergangsregelungen

Energielieferverträge sind Verträge zwischen Energieversorgungsunternehmen und ihren Kund:innen, die die Lieferung von Energie regeln – und zwar einfach und verständlich. Diese im Paragraf 41 im EnWG festgelegten Verträge können sich auf verschiedene Energiearten wie Strom, Gas oder Fernwärme beziehen. Die Übergangsregelungen im Paragraf 118 des EnWG beziehen sich auf spezielle Bestimmungen, die während des Übergangs von einem alten zu einem neuen Rechtsrahmen gelten. Sie stellen sicher, dass alles reibungslos verläuft und keine Rechtslücken entstehen. Ein Beispiel ist die Regelung zur Anpassung bestehender Energielieferverträge an neue gesetzliche Anforderungen. Ändern sich z. B. die gesetzlichen Vorgaben für die Lieferung von Erneuerbaren Energien, müssen bestehende Verträge möglicherweise angepasst werden. Die Übergangsregelungen können in solchen Fällen festlegen, wie und innerhalb welcher Fristen Anpassungen vorzunehmen sind.

Pflichten der Netzbetreiber

Das Energiewirtschaftsgesetz legt verschiedene Pflichten für Netzbetreiber fest. Dazu gehören unter anderem

  • Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs: Netzbetreiber müssen Dritten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu ihren Netzen gewähren.
  • Gewährleistung der Netzstabilität: Netzbetreiber sind verpflichtet, die Stabilität und Sicherheit ihrer Netze zu gewährleisten, um eine zuverlässige Energieversorgung sicherzustellen.
  • Transparenz und Veröffentlichungspflichten: Netzbetreiber müssen bestimmte Informationen über ihre Netze, Tarife und Dienstleistungen veröffentlichen, um Transparenz zu gewährleisten.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Netzbetreiber sind verpflichtet, den Anschluss und die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in ihre Netze zu ermöglichen und zu fördern.
  • Verbraucherschutz: Netzbetreiber müssen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen ermöglichen.

Die Verpflichtungen dienen dazu, einen fairen und effizienten Betrieb der Energieversorgungsnetze sicherzustellen und die Energiewende voranzutreiben. Die Kontrolle der Netzbetreiber erfolgt durch die zuständigen Regulierungsbehörden. Diese sind auch Ansprechpartner für Kund:innenanfragen.

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