Stromzähler wechseln
In den nächsten Jahren sollen so viele Haushalte wie möglich digitale Stromzähler bekommen. Was ist ein Smart Meter, welche Vorteile hat er und wann müssen Sie den Stromzähler wechseln?
Wann müssen Stromzähler gewechselt werden?
Bis 2030 sollen 95 % aller Haushalte eine moderne Messeinrichtung erhalten. So will es das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler. In Kombination mit einem Smart-Meter-Gateway zur Kommunikation mit dem Messstellenbetreiber wird aus dem digitalen Zähler ein intelligentes Messsystem (iMSys), auch als Smart Meter bekannt. Darüber hinaus wurde für den Einbau der modernen Messeinrichtungen folgende Reihenfolge festgelegt:
Seit Anfang 2024 sollen Sie ein intelligentes Messsystem erhalten, wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung neu in Betrieb nehmen. Das kann zum Beispiel eine Wallbox, eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder ein Stromspeicher sein, der mit Strom aus dem öffentlichen Netz geladen werden kann.
Ab 2025 sollen die Messstellenbetreiber zudem bei den folgenden Nutzergruppen bevorzugt Smart Meter einbauen:
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Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr
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Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die mehr als 7 kWp Leistung erzeugt
Gut zu wissen: Stromzähler haben eine Eichfrist. Sie beträgt bei analogen Stromzählern 16 Jahre und bei digitalen Stromzählern 8 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist kann diese verlängert werden, sodass der Stromzähler weiter genutzt werden kann. Falls die Eichfrist nicht verlängert wird und ein Wechsel des Stromzählers erforderlich ist, meldet sich der Messstellenbetreiber bei Ihnen. Wer bisher einen analogen Zähler hatte, bekommt dann einen digitalen Zähler.
Wenn Sie zu den bevorzugten Nutzergruppen für den Zählertausch gehören, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber kommt automatisch für den Einbau des neuen Zählers auf Sie zu. Fast immer ist der Messstellenbetreiber auch der örtliche Netzbetreiber. Für digitale Zähler heißt der Ansprechpartner „grundzuständiger Messstellenbetreiber“. Auch das ist in den meisten Fällen der Netzbetreiber.
Wenn Ihr Haushalt nicht zu den bevorzugten Nutzergruppen für den Zählertausch gehört, können Sie trotzdem bereits jetzt einen digitalen Zähler (mMe) oder einen Smart Meter (iMSys) beantragen. Dafür melden Sie sich einfach bei Ihrem Netzbetreiber. Wie Sie herausfinden, welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Artikel „Das ist der Unterschied zwischen Netzbetreibern und Energieversorgern“.
Wenn Sie Ihren Zähler modernisieren lassen möchten, bevor der Netzbetreiber auf Sie zukommt, kann es sein, dass sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen müssen. Diese kann je nach Betreiber unterschiedlich hoch ausfallen. Beim Einbau eines Smart Meters darf die Gebühr einmalig maximal 30 € betragen. Das einmalige Entgelt gilt unabhängig von der Einbaugruppe des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Beim gesetzlich vorgeschriebenen Einbau eines Smart Meters gelten andere Preisgrenzen. Sie sind im § 30 des MsbG festgelegt.
Preisobergrenzen |
Jahresverbrauch |
Erzeuger |
20 € |
> 6.000 - 10.0000 |
< 7 - 15 |
50 € |
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen |
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50 € |
> 10.000 - 20.000 |
> 15 - 25 |
Beispiel 1
Ein Haushalt hat zwei moderne Messeinrichtungen:
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Moderne Messeinrichtung für den Haushaltsstrom (reguläre Gebühren: 20 €)
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iMSys für die Wärmepumpe (reguläre Gebühren: 50 €)
Der Haushalt zahlt die Gebühren für das iMSys, also 50 € pro Jahr.
Beispiel 2
In einem Haushalt werden mehrere moderne Messeinrichtungen eingebaut:
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Moderne Messeinrichtung für den Haushaltsstrom (reguläre Gebühren: 20 €)
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Zweite moderne Messeinrichtung für die Einliegerwohnung (reguläre Gebühren: 20 €)
Die Gebühren aller modernen Messeinrichtungen summieren sich. Im Beispielfall zahlt der Haushalt Gebühren in Höhe von 40 € pro Jahr.
Gut zu wissen: Insgesamt darf Ihnen für den Messstellenbetrieb also nicht mehr als die höchste einzelfallbezogene jährliche Preisobergrenze in Rechnung gestellt werden. Für moderne Messeinrichtungen gilt diese Regelung nicht. Hier kann für jeden Zähler jeweils eine Preisobergrenze von 20 € in Rechnung gestellt werden.
So funktioniert der Zählerwechsel
Normalerweise meldet sich der zuständige Messstellenbetreiber 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel, um einen Termin für den Austausch des Stromzählers zu vereinbaren. Dabei sollten Sie auch über die entstehenden Kosten für den neuen Zähler informiert werden. Das gibt Ihnen die Gelegenheit, den Messstellenbetreiber ggf. zu wechseln, denn seit Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie mit einem digitalen Zähler ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Machen Sie von dieser Option keinen Gebrauch, ist automatisch der grundzuständige Betreiber Messstellenbetreiber Ihr Ansprechpartner.
Tipp: Achten Sie bei der Suche eines neuen Messstellenbetreibers darauf, dass dieser ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen kann. Unternehmen mit einem gültigen Zertifikat finden Sie auf der Seite des BSI.
So wechseln Sie den Messstellenbetreiber
Wenn Sie den Messstellenbetreiber wechseln möchten, um beispielsweise einen Zähler mit besseren Funktionen zu bekommen, sollten Sie sich vorab über die Bedingungen Ihres Messstellenvertrags informieren. Diese muss vom Messstellenbetreiber im Internet veröffentlicht werden. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel maximal 2 Jahre und die Kündigungsfrist höchstens 3 Monate.
Die Kündigung des aktuellen Messstellenvertrags muss schriftlich erfolgen. Auf Wunsch erledigt das in der Regel auch der neue Messstellenbetreiber für Sie.
Gründe für die neuen Messgeräte
Smart Meter sind eine wichtige Voraussetzung, um den Bedarf und Verbrauch von Erneuerbaren Energien besser planen zu können. Sie übertragen die Verbrauchsdaten nahezu in Echtzeit automatisch an den Messstellenbetreiber, sodass dieser einen genaueren Überblick über die Mengen an benötigter und eingespeister Energie bekommt.
Vorteile von Smart Metern
- Unterstützen den Umstieg auf Erneuerbare Energien
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Ermöglichen eine genauere Auswertung des eigenen Stromverbrauchs und erleichtern dadurch das Stromsparen bzw. das Verschieben des Verbrauchs in Niedrigpreiszeiten, z. B. in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif
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Keine manuelle Ablesung des Stromzählers mehr nötig
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Ermöglichen reduzierte Netzentgelte für Strombezug bei der Nutzung steuerbarer Verbrauchseinheiten
- Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife
Sonderfall: Balkonkraftwerk
Wer ein Balkonkraftwerk installiert, bekommt ebenfalls einen neuen Stromzähler, wenn noch ein analoger Ferraris-Zähler verbaut ist. Sie erkennen diesen an der Drehscheibe. Durch die Stromeinspeisung ins Hausnetz würde sich ein analoger Ferraris-Zähler rückwärts drehen, was in Deutschland nicht erlaubt ist. Übergangsweise werden diese Zähler beim Betrieb eines Balkonkraftwerks jedoch geduldet – bis der Messstellenbetreiber den Austausch des Zählers vornehmen kann.