Infowelt Energie
So sinnvoll sind Gasbrennwertheizungen
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Installation einer Gasbrennwertheizung ist dann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Erfahren Sie mehr über die Technik und die Bedingungen für den Betrieb.
So funktioniert eine Brennwertheizung
Ein Heizkessel mit Brennwerttechnik nutzt neben der Verbrennung auch die Wärme aus den Abgasen. Ein Wärmetauscher kühlt die Abgase so weit ab, dass der Wasserdampf kondensiert. Die freigesetzte Wärme kann dann zum Heizen verwendet werden. Das bringt der Heizung einen zusätzlichen Wärmegewinn von rund zehn Prozent.
Dabei gilt: Je niedriger die Rücklauftemperatur der Heizung, umso besser. Die Rücklauftemperatur entspricht der Temperatur des abgekühlten Heizungswassers, das zum Wärmeerzeuger zurückfließt. Niedrige Rücklauftemperaturen erreichen Sie beispielsweise durch großflächige Heizkörper wie Fußbodenheizungen. Hat das Heizsystem eine Rücklauftemperatur von etwa 50 Grad, entspricht das dem Taupunkt von Gas, sodass es zu kondensieren beginnt.
Ein großer Pluspunkt der Brennwerttechnik: Sie holt mehr Energie aus dem Brennstoff. Der Wirkungsgrad der Heizung steigt, die Heizkosten sinken.
Das klingt zunächst gut, doch Brennwertkessel sind trotzdem Auslaufmodelle, da sie mit Gas einen fossilen Brennstoff zum Heizen nutzen. Ab 2045 ist das in Deutschland verboten. Deswegen dürfen Gas-Brennwertkessel bereits ab 2024 nur noch in Kombination mit einer nachhaltigen Heizmethode – wie Solarthermie oder Wärmepumpe – eingebaut werden. Doch dazu später mehr.
Das ist der Unterschied zwischen einer Brennwertheizung und einer älteren Gasheizung
Bei einer konventionellen Gasheizung entweicht nach dem Verbrennungsprozess viel Wärme durch den Schornstein. Hier wird nur der Heizwert des Gases genutzt. Die Effektivität hängt vom verwendeten System ab. Niedertemperaturkessel setzen rund 87 Prozent des Energiegehalts im Brennstoff um. Bei älteren Standardkesseln kann der Nutzungsgrad sogar nur bei 68 Prozent liegen.
Ein Gas-Brennwertkessel greift im Gegensatz hierzu auf den gesamten Brennwert des Gases zurück. Er setzt sich aus dem Heizwert und der Kondensationswärme zusammen, die im Abgas gebunden ist. Dasselbe Prinzip gilt auch für Öl-Brennwertkessel. Heizanlagen mit Brennwerttechnik erreichen einen Nutzungsgrad von 98 Prozent und mehr.
Vor- und Nachteile der Brennwerttechnik
Der wichtigste Vorteil der Brennwerttechnik ist die optimale Ausnutzung des Brennstoff-Energiegehalts. Das System arbeitet effizienter und spart dadurch Heizkosten. Brennwertthermen benötigen nur wenig Platz und können flexibel im Haus platziert werden. Auch eine Kombination mit Erneuerbaren Energien ist möglich.
Der wichtigste Nachteil ist die Umweltbelastung durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen. Es gibt nicht genügend grünes Gas, um alle Gasheizungen damit zu versorgen. Und: Die Heizkosten werden immer teurer – zum einen durch die Verknappung der Rohstoffe, zum anderen durch den steigenden CO2-Preis, eine Art Umweltsteuer.
Auch die Brennwertkessel selbst sind teurer, da sie spezielle Materialien benötigen. Und der Einbau ist etwas komplizierter, da die Geräte einen Abwasseranschluss brauchen.
Kosten von Brennwerttechnik
Eine Gasbrennwertheizung kostet inklusive Einbau laut Herstellerangaben ab 6.000 Euro aufwärts. Wenn von einem anderen Heizsystem umgerüstet wird, variieren die Kosten. Die Anschaffung eines Brennwertkessels reduziert den jährlichen Energieverbrauch laut unterschiedlicher Quellen zwischen 10 und 30 Prozent. Durch diese Ersparnis amortisiert sich die Umrüstung auf einen Brennwertkessel nach etwa 15 Jahren.
Förderung von Brennwertanlagen ist ausgelaufen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Sommer 2022 alle Förderungen für Brennwertkessel gestrichen. Die Fördermittel konzentrieren sich nun auf die Umrüstung von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Energien, wie zum Beispiel die Wärmepumpentechnologie.
Austauschpflicht für Gaskessel nach 30 Jahren
Das GEG beinhaltet ein verbindliches Ablaufdatum für konventionelle Öl- und Gasheizungen: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Größe von 4 bis 400 kW Heizleistung haben, müssen ausgetauscht werden. Ausgeschlossen von der Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie Geräte in Häusern, die seit dem 1. Februar 2002 vom/von der Eigentümer:in selbst bewohnt werden.
Wo erfahren Sie, dass Sie den Heizkessel gegen eine neue Heizung ersetzen müssen? Über Alter und Modell gibt Ihnen die Bedienungsanleitung oder das Typenschild am Gerät Auskunft. Alternativ kontaktieren Sie den Hersteller mit Angabe der Modellbezeichnung oder Ihre:n Schornsteinfeger:in.
Voraussetzungen für den Einbau einer Gasbrennwerttherme
Bis zum 1. Januar 2024 dürfen Gasbrennwertheizungen noch uneingeschränkt eingebaut werden. Der Austausch älterer Heizanlagen ist meist unkompliziert, da Rohrleitungen und Heizkörper weitergenutzt werden können. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten:
Energetischer Gebäude-Check
Die Heizlast eines Gebäudes ist immer abhängig vom Wärmebedarf. Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, sollte daher der Wärmebedarf genau errechnet werden. Zudem kann es sinnvoll sein, Dämmmaßnahmen durchzuführen. So kann eine Heizung mit weniger Leistung eingebaut werden, was zu einer Kostenersparnis führt.
Wie hoch der Wärmebedarf ist und welche energetischen Maßnahmen sinnvoll sind, finden Sie mit einer Energieberatung heraus. Wenn diese einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) beinhaltet, wird der Großteil der Kosten vom Staat erstattet.
Heizkörperprüfung
Im Rahmen einer Energieberatung werden auch die Heizkörper überprüft. Optimal für den Einbau einer Brennwertheizung sind Heizkörper mit einer niedrigen Rücklauftemperatur. So kann mehr Energie gespart werden.
Schornsteinsanierung
Der Schornstein sollte so ausgekleidet werden, dass das säurebildende Kondenswasser ihm nichts anhaben kann. Im Zweifelsfall kann ein neues Rohr eingezogen werden.
Abwasseranschluss vorhanden?
Das Kondensat aus dem Wärmetauscher des Brennwertkessels wird über das Abwasser abgeführt. Die Heizung braucht also einen Abwasseranschluss. Hat der Brennwertkessel eine größere Leistungsklasse, muss eventuell eine Neutralisierungsanlage zwischengeschaltet werden, da das Kondensat leicht sauer ist.
Hydraulischen Abgleich einplanen
Ein hydraulischer Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper die richtige Wärmemenge erhält und die Heizpumpe optimal funktioniert. Diese Schritte garantieren, dass die Brennwertheizung optimal und effektiv arbeitet. Diese Maßnahme wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einem Zuschuss von 15 Prozent der Kosten gefördert. Wurde zuvor ein iSFP aufgestellt, gibt es einen Bonus von weiteren fünf Prozent Förderung.
Gasbrennwertheizung ab 2024 nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Ab 2024 dürfen Gasbrennwertheizungen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Neubaugebieten nur noch in folgenden Ausnahmefällen eingebaut werden:
- Sie sind „H2-ready“, also umrüstbar für einen Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff. In einigen Kommunen werden entsprechende Versorgungsnetze geplant.
- Sie können nachweislich mit erneuerbaren Gasen genutzt werden (Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff). Das ist abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
- Sie funktionieren in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungssystemen (Hybridheizung). Wenn eine Wärmepumpe beispielsweise allein nicht ausreicht, um den Wärmebedarf im Winter zu decken, darf diese durch eine Gasheizung ergänzt werden. Diese soll dann den Wärmebedarf aber nur an besonders kalten Tagen sicherstellen.
Ab 2029 müssen nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Heizungen anteilig mit 15 Prozent klimaneutralem Gas betrieben werden. Die Quote steigt 2035 auf 30 und 2040 auf 60 Prozent.
Für Bestandsbauten treten diese Vorschriften später in Kraft. Wann genau, hängt vom Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung ab. Spätestens 2028 sollen bundesweit alle Kommunen eine Wärmeplanung haben. Für Kommunen über 100.000 Einwohnern gilt als Frist 2026. In Baden-Württemberg gibt es bereits eine Wärmeplanung, sodass das GEG ab 2024 überall gilt.
Gut zu wissen: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger nur nach einer Beratung durch Energieberatende, Schornsteinfeger:innen, Heizungsinstallateur:innen oder Elektrotechniker:innen eingebaut werden.
Neue Brennwertheizung mit Öl
In den meisten Fällen lohnt sich der Kauf eines neuen Öl-Brennwertkessels nicht. Natürlich senkt er die Heizkosten im Vergleich zu einer veralteten Ölheizung. Doch die Preise für Heizöl werden sich in den kommenden Jahren voraussichtlich auf einem hohen Niveau bewegen, unter anderem bedingt durch Produktionskürzungen. Auch der CO2-Preis – die Umweltabgabe auf die Nutzung von Heizöl – steigt immer weiter.
Neue Brennwertheizung mit Gas
Die Agora-Studie „Durchbruch für die Wärmepumpe“ belegt, dass das Heizen mit einer Wärmepumpe selbst im unsanierten Altbau nach wenigen Jahren günstiger ist als die Kosten einer Gasheizung. Details erfahren Sie in unserem Artikel „Wärmepumpen amortisieren sich innerhalb weniger Jahre“.
Welche Kombinationen eignen sich?
Wenn ab Januar 2024 keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen, stellt sich natürlich schnell die Frage nach den optimalen Kombinationen für eine Hybridheizung.
Eine hohe Energieersparnis erreicht die Brennwerttechnik zum Beispiel in Kombination mit Solarthermie. Im Sommer kann mit einer solchen Hybridlösung und einem Warmwasserspeicher im Regelfall die Warmwassererzeugung über Sonnenenergie abgedeckt werden, sodass die Brennwertheizung nicht gebraucht wird. Die Anschaffungskosten für eine solche Anlage sind zwar deutlich höher, verringern die laufenden Energiekosten aber noch einmal.
Auch eine Kombination aus Brennwertheizung und Wärmepumpe ist denkbar. Mehr über die möglichen Kombinationen erfahren Sie in unserem Artikel „Vor- und Nachteile von Hybridheizungen“.
Heizenergie auch in anderen Bereichen sparen
Ein neuer Brennwertkessel oder der Einbau einer Hybridheizung ist nicht das Einzige, womit sich Heizkosten sparen lassen. Auch eine effektive Dämmung hilft. Hinzu kommt: Das GEG greift auch hier. So gilt etwa die Dämmpflicht für die obersten Geschossdecken, wenn diese keinen Mindestwärmeschutz haben. In unbeheizten Räumen müssen die Rohre für Heizung und Warmwasser gedämmt werden, um Energie zu sparen. Bei Nichteinhaltung kann es schon mal teuer werden. Noch mehr Verpflichtungen sind bei einem Neubau einzuhalten.
Ob Bestand oder Neubau – informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Pflichten und Anforderungen. Eine erste Anlaufstelle ist etwa die Verbraucherzentrale.
Vattenfall Fazit
Eine Brennwertheizung arbeitet deutlich effektiver als herkömmliche Gas- oder Ölheizungen. Dennoch handelt es sich aufgrund der Nutzung fossiler Brennstoffe nur um Übergangslösungen. Ab 2024 dürfen Öl-Brennwertheizungen nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Energien eingebaut werden. Bei Gas-Brennwertkesseln gibt es auch Ausnahmeregelungen, wenn die kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht. Um in puncto neuer Heizungstechnik die richtige Entscheidung zu treffen, ist in jedem Fall vor dem Tausch einer alten Heizungsanlage eine Beratung sinnvoll und ab 2024 für fossile Energierträger auch gesetzlich vorgeschrieben.
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