Infowelt Energie
So rechnen Vermieter:innen die CO2-Abgabe korrekt ab
Seit Januar 2023 werden die CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Je energieeffizienter ein Haus ist, desto geringer ist der Anteil der Vermieter:innen.
CO2-Abgabe für die Nutzung fossiler Brennstoffe
Die CO2-Abgabe wird seit 2021 von der Bundesregierung auf Emissionen bei der Nutzung fossiler Brennstoffe erhoben. Das betrifft zum Beispiel Benzin und Diesel im Autoverkehr, aber auch das Heizen mit Heizöl, Erdgas oder Kohle. Durch die Nutzung fossiler Brennstoffe werden Treibhausgase wie CO2 freigesetzt, die den Klimawandel beschleunigen.
Eigentlich sollte die CO2-Abgabe zu einer Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor beitragen, indem sie zu energetischen Sanierungen animiert. Bis Jahresende 2022 konnten Vermieter:innen die zusätzlichen Kosten jedoch komplett an die Mieter:innen weitergeben, sodass der Anreiz entfiel. Seit Januar 2023 schreibt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) eine faire Verteilung des CO2-Preises für das Heizen zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen vor. Dafür wurde ein 10-Stufen-Modell eingeführt, das sich am energetischen Zustand des Wohnhauses orientiert. Ausnahmen gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Häusern mit einer gemischten Nutzung (Wohnen und Gewerbe).
Entwicklung des CO2-Preises beim Heizen
2021 betrug der CO2-Preis noch 25 € pro Tonne. 2024 beträgt die CO2-Abgabe 45 € pro Tonne, 2025 liegt der Preis bei 55 €. Für 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 € definiert worden, anschließend kann sich der Preis im EU-weiten Handel mit Emissionszertifikaten frei bilden.
Die Höhe der CO2-Emissionen beim Heizen hängt vom Emissionsfaktor der verwendeten Brennstoffart ab. Er wird in der Brennstoffrechnung in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde ausgewiesen. Somit bekommt der/die Vermieter:in mit der jährlichen Öl- oder Gasabrechnung eine Angabe über den Kohlendioxidausstoß des gesamten Gebäudes. Diese Angabe muss entsprechend der Wohnflächen aufgeteilt werden.
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Am Beispiel einer 70 qm großen Wohnung im Mehrfamilienhaus |
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Durchschnittliche CO2-Emissionen |
CO2-Emissionen |
CO2-Kosten 2024 |
CO2-Kosten 2025 |
Gas |
32 kg/qm |
2,24 Tonnen |
100,80 € |
123,20 € |
Öl |
44 kg/qm |
3,08 Tonnen |
138 € |
169,40 € |
Fernwärme |
30 kg/qm |
2,10 Tonnen |
94,50 € |
115,50 € |
Darauf müssen Sie als Mieter:in bei der Heizkostenabrechnung achten
Neben der Betriebskostenabrechnung sollten Sie als Mieter:in eine separate Heizkostenabrechnung erhalten. Aus der Heizkostenabrechnung muss die Einstufung des Gebäudes im 10-Stufen-Modell, Ihr Anteil an den CO2-Kosten und die Berechnungsgrundlage angegeben werden. Fehlen diese Angaben, dürfen Sie die Heizkosten pauschal um 3 % kürzen und zusätzlich eine korrekte Ausführung der Heizkostenabrechnung verlangen. Die korrekte Aufteilung der CO2-Abgabe können Sie in einem Rechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz prüfen.
Wenn Sie die CO2-Kosten selbst berechnen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:
- Energiebedarf erheben: Teilen Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch in kWh durch die zu beheizende Wohnungsfläche in qm.
- Emissionsausstoß berechnen: Multiplizieren Sie den Emissionsfaktor des Brennstoffs mit dem Energiebedarf pro Quadratmeter. Der Emissionsfaktor sollte in der Heizkostenabrechnung stehen.
- Stufe im Modell erkennen: Lesen Sie in der obenstehenden Tabelle ab, wie hoch Ihr Anteil an den CO2-Kosten sein sollte.
Sonderfall: Gastherme
Wenn Sie als Mieter:in den Brennstoff für das Heizen und/oder Warmwasser selbst bezahlen, z. B. über einen eigenen Gasliefervertrag für die Gastherme, können Sie Ihrem/Ihrer Vermieter:in die CO2-Kosten in Rechnung stellen.
Vattenfall Fazit
Die CO2-Kosten dienen als Anreiz zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Wenn ein Gebäude energieeffizient ist, sinkt nicht nur die staatliche Abgabe, sondern auch der Verbrauch an Brennstoffen für das Heizen und damit die Heizkosten. Seit 2023 muss die CO2-Abgabe fair zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden. Sie sollten als Mieter:in in Ihrer Heizkostenabrechnung 2024 erstmals eine Berechnung der CO2-Kosten für Ihre Wohnung finden. Je besser das Gebäude saniert ist, desto geringer ist der CO2-Ausstoß und desto höher ist der Anteil der CO2-Kosten, den Mieterende tragen müssen.
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