Infowelt Energie
PV-Strom an Nachbarn verkaufen
Den mit einer Solaranlage erzeugten Strom zu niedrigen Preisen mit Nachbarn und Nachbarinnen zu teilen, ist eine große Chance, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das Potenzial ist vorhanden. Jetzt gilt es, Hürden abzubauen.
Inhaltsverzeichnis
Viel Licht für die Energiewende
Einspeisung ins Netz
Solarstrom für Nachbarn
Hürden für die Wirtschaftlichkeit
1. Direktleitung
2. Mieterstrom
Rechtliche Rahmenbedingung für den Verkauf
Es fehlt an intelligenten Messsystemen
Was ist der Unterschied zum Energy Sharing?
Vattenfall Fazit
Viel Licht für die Energiewende
Wenn die Sonne scheint, dann heißt es rausgehen und Energie tanken. Wer dabei noch eine Solaranlage sein Eigen nennt, der produziert auch noch reichlich Strom. Photovoltaik ist im Vergleich zu anderen privat nutzbaren Anlagen für erneuerbare Energie günstig zu erwerben. Mit modernen PV-Anlagen ohne Speicher decken Sie autark circa 15 bis 30 Prozent Ihres Eigenverbrauchs. Das bedeutet, dass der von Ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Strom direkt in Ihren Haushaltsstromkreis eingespeist und sofort verbraucht wird. Allerdings produzieren PV-Anlagen den meisten Solarstrom zur Mittagszeit, wenn in der Regel privat wenig Strom gebraucht wird. Das bedeutet, in der Zeit entsteht ein Stromüberschuss mit niedrigem Eigenverbrauch.
Einspeisung ins Netz
Damit Ihr Stromüberschuss nicht verpufft, können Sie als Eigentümer einer PV-Anlage den Überschuss Ihres selbst erzeugten PV-Stroms verkaufen. Die gängigste Art, PV-Strom weiterzuverkaufen, ist die Einspeisevergütung. Sie ist ein staatlicher Zuschuss, der für die Einspeisung von Wind-, Wasserkraft- oder Solaranlagen in das öffentliche Netz gezahlt wird. Damit soll die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Bei PV-Anlagen richtet sich die Einspeisevergütung nach der Gesamtleistung der Photovoltaikanlage. Der Preis wird pro Kilowattstunde Strom berechnet. Für Solarstrom liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 8,03 Cent pro kWh. Was aber, wenn Sie Ihren PV-Strom zu fairen Preisen einfach Ihren Nachbarn verkaufen möchten?
Solarstrom für Nachbarn
Für viele Menschen lohnt sich eine Solaranlage nicht. Entweder ist ihr Dach durch Verschattung, Gauben, zu kleine nutzbare Flächen oder erhöhte Denkmalschutzauflagen nicht für eine PV-Anlage geeignet oder ihnen fehlt schlichtweg das Geld, um in Photovoltaik zu investieren. Die Möglichkeit, Solarstrom vom Nachbarn oder der Nachbarin zu beziehen, ist eine Chance, trotzdem an der Energiewende zu partizipieren. In der Theorie wird dazu Solarstrom über das öffentliche Stromnetz geleitet und in direkter Nähe zur Anlage verkauft. Obwohl so 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland bis 2030 mit vergünstigtem Strom versorgt werden könnten, lohnt sich das Konzept bisher nicht.
Hürden für die Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich ist der Verkauf von PV-Strom an Nachbarn in Deutschland erlaubt.
Die lokale Vermarktung von Strom aus privat betriebenen Solaranlagen wird aber durch komplizierte regulatorische Vorgaben blockiert. Ins Netz eingespeister Solarstrom ist nicht mehr vom Netzstrom zu unterscheiden. Deshalb kann beim nachbarschaftlichen Verkauf nicht mehr detailliert nachgewiesen werden, wie viele Kilowattstunden (kWh) Solarstrom von den PV-Anlagenbetreibern geliefert und von den Nachbarn bezogen werden. Im Moment gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten, als Betreiber oder Betreiberin einer Anlage den Strom in unmittelbarer Umgebung zu verkaufen.
1. Direktleitung
Der Verkauf über eine Direktleitung ist eine Möglichkeit, Ihren Solarstrom aus Photovoltaik mit den Nachbarn in der unmittelbaren Umgebung zu teilen. Sobald Strom durch ein öffentliches Kabel fließt, fallen allerdings Gebühren zusätzlich zur EEG-Umlage an. Denn wenn Sie den Strom an Ihren Nachbarn verkaufen, werden Sie rechtlich zum Energieversorger. Doch die Kopplung von Hausanschlüssen ist schwer zu messen. Denn es kann nicht einwandfrei festgestellt werden, über welchen Stromzähler der Netzstrom und Solarstrom abgerechnet wird. Das Spannungsverhalten der einzelnen Netzanschlusspunkte wird ebenfalls schwerer kalkulierbar.
2. Mieterstrom
Mit dem Mieterstrommodell können auch Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern Solarstrom beziehen. Dafür wird ein vom Mietvertrag separater Mieterstromvertrag abgeschlossen. Das Besondere am Mieterstrom ist, dass der Strom aus der PV-Anlage direkt ins Hausnetz fließt und nicht über öffentliche Leitungen eingespeist wird. Das bietet Vorteile für alle Beteiligten. Mieter:innen profitieren von einem günstigeren Stromtarif als in der Grundversorgung und Vermieter:innen erzielen mehr Einnahmen, als wenn sie den selbst produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Denn Mieterstrom wird mit der klassischen Einspeisevergütung für die Überschusseinspeisung nach EEG gefördert. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit, einen Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber zu bekommen. Dafür müssen sich die Vermieter um die komplette Stromversorgung der Mieter:innen kümmern. Durch den hohen Verwaltungsaufwand lohnt sich Mieterstrom erst ab mindestens zehn Wohneinheiten.
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz. Es enthält zudem Regelungen für den Eigenverbrauch von PV-Strom und seine Direktvermarktung. Zuallererst gilt, der Verkauf muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem muss zwischen Erzeugern und Verbrauchern ein Liefervertrag abgeschlossen werden.
Zusätzlich sind die Verordnungen über Entgelte für den Netzanschluss und die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes (NEV) zu beachten.
Die NEV regelt, wie viel für den Anschluss an das Stromnetz und dessen Nutzung zu zahlen ist.
Es fehlt an intelligenten Messsystemen
Über das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Betrieb von Messeinrichtungen für Strom und Gas geregelt. Es regelt die Installation von Zweirichtungszählern, die erforderlich sind, um PV-Strom an Nachbarn zu verkaufen. Der Aufwand ist erheblich und lohnt sich für private Betreiber und Betreiberinnen einer PV-Anlage fast gar nicht. Die Digitalisierung im Messwesen und der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) könnten den Aufwand reduzieren. Die Entwicklung ist aber noch nicht fortgeschritten genug. Auch die Hilfe durch externe Dienstleister ist keine Option. Denn die zusätzlichen Kosten erhöhen die Preise.
Was ist der Unterschied zum Energy Sharing?
Eine weitere Möglichkeit, Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, ist Energy Sharing. Der Unterschied hier ist, dass Bürger:innen sich zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zusammenschließen und gemeinsam Photovoltaik- oder Windkraftanlagen in der direkten Umgebung betreiben. Zur Finanzierung werden wie in einer Genossenschaft Anteile an der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erworben. So kontrollieren alle Beteiligten ihre Energieversorgung selbst. Für den Fall, dass die Anlagen keinen Strom produzieren, sind die Mitglieder – wie bei einer eigenen Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk auch – über den lokalen Energieversorger abgesichert.
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