Infowelt Energie
Lohnt sich das Einspeisen von Solarstrom noch?
Für das Gelingen der Energiewende benötigen wir mehr Solarstrom. Gleichzeitig sinkt die Einspeisevergütung aktuell wieder – wenn auch langsamer als früher. Lohnt sich das Einspeisen künftig noch oder sollte man Solarstrom lieber selbst verbrauchen?
Zuletzt aktualisiert am 11.03.2024
Lesedauer: 6 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Das bedeuten Einspeisung und Eigenverbrauch
Entwicklung der Einspeisevergütung
Dann lohnt sich die Einspeisevergütung
Sonderfall Repowering
Müssen Sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen?
Wie viel Strom dürfen Sie einspeisen?
Das müssen Sie bei der Einspeisung beachten
Solarstrom einspeisen oder selbst verbrauchen?
Einspeisung beim Netzbetreiber anmelden
Der Strombedarf steigt
Dann lohnt sich eine PV-Anlage fürs Eigenheim
Balkonkraftwerk als Einsteigerlösung
Vattenfall Fazit
Das bedeuten Einspeisung und Eigenverbrauch
Immer mehr Menschen wollen die Energie der Sonne über eine Solaranlage nutzen. Besonders attraktiv ist der Eigenverbrauch: Die Energie aus der Photovoltaikanlage wird verwendet, um einen Großteil des Strombedarfs im eigenen Haus abzudecken. Sie dient zum Betrieb von Haushaltsgeräten und Wärmepumpen sowie zum Laden von Elektroautos. Sie kann auch in einem Batteriespeicher für die spätere Verwendung gelagert werden. Ein Wechselrichter wandelt den Solarstrom dann um.
Neben dem Eigenverbrauch kann selbst produzierter Solarstrom über die Einspeisung zu Geld gemacht werden: Wenn alle Möglichkeiten zum Stromverbrauch und zur -speicherung ausgeschöpft sind, landet überschüssiger Solarstrom automatisch im öffentlichen Stromnetz. In diesem Fall spricht man von Überschusseinspeisung. Es gibt auch die Möglichkeit der Volleinspeisung. Dann wird der gesamte produzierte Strom komplett eingespeist und die Möglichkeit des Eigenverbrauchs entfällt.
Für beide Arten der Einspeisung gilt: Der Betreiber der PV-Anlage erhält für den erzeugten Strom eine Einspeisevergütung. Bei der Volleinspeisung liegt die Einspeisevergütung pro KWh Strom deutlich höher als bei der Überschusseinspeisung. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt davon ab, wann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde.
Wie viel Einspeisevergütung Sie erhalten, hängt also von mehreren Faktoren ab:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage
- Größe der PV-Anlage bzw. Menge des erzeugten Solarstroms
- Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
- Bei Überschusseinspeisung: Mit oder ohne Speicher
Um einschätzen zu können, ob sich die Einspeisevergütung lohnt, müssen auch die Ausgaben für den selbst erzeugten Strom betrachtet werden. Der Begriff Stromgestehungskosten beschreibt die Kosten, die bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb der PV-Anlage entstehen. Laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme liegen die Kosten für Strom aus der eigenen PV-Anlage im Durchschnitt bei 8,5 Cent/kWh. Die Tendenz ist sinkend. Strom aus dem öffentlichen Netz kostet hingegen circa 30 Cent/kWh, Tendenz steigend.
Der Ertrag der Überschusseinspeisung deckt also in etwa die Stromgestehungskosten ab, aber der Eigenverbrauch von Strom aus der PV-Anlage ist deutlich günstiger als Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz. Wie Sie den Eigenverbrauch optimieren können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen“.
Fallbeispiel 1: Überschusseinspeisung bei einer PV-Anlage mit 10 kWp ohne Speicher, angemeldet am 2.1.2024
- Energieverbrauch des Hauses: 3.858 kWh/Jahr
- Ertrag der PV-Anlage: 10.330 kWh
- Stromkosten:
- Eigenverbrauch: 3.406 kWh x 8,5 Cent Gestehungskosten = 289,51 €
- – Restbedarf Strom 452 kWh x 30 Cent = 135,60 €
- = effektive Stromkosten: 425,11 €
- Zum Vergleich: Stromkosten ohne PV-Anlage: 3.858 kWh x 30 Cent = 1.157,40 €
Vorteil Überschusseinspeisung gegenüber Bezug aus öffentlichem Netz ohne PV-Anlage: 732,29 €
Fallbeispiel 2: Volleinspeisung bei einer PV-Anlage mit 10 kWp, angemeldet am 2.2.2024
Ertrag aus Volleinspeisung: 10.330 kWh x 12,87 Cent = 1.329,47 €
– Gestehungskosten: 10.330 kWh x 8,5 Cent = 878,05 €
Gewinn aus PV = 451,42 €
Stromkosten (Bezug aus öff. Netz): 3.858 kWh x 30 Cent = 1.157,40 €
Stromkosten – Gewinn aus Volleinspeisung: 705,98 €
Fazit: Die effektiven Stromkosten bei Volleinspeisung (705,98 €) liegen also über den effektiven Stromkosten bei Überschusseinspeisung (425,11 €). Je mehr Strom der Haushalt verbraucht – zum Beispiel zum Laden eines Elektroautos oder für den Betrieb einer Wärmepumpe –, desto vorteilhafter ist die Überschusseinspeisung. Eine Volleinspeisung geht zwar mit einer höheren Vergütung einher, lohnt sich aber nur, wenn die Anlage so groß und der Verbrauch des Haushalts so gering ist, dass mehr als 80 % des erzeugten Stroms eingespeist werden.
Sonderfall Repowering
Der Bedarf an Solarstrom kann sich im Laufe der Zeit ändern. Wer mehr Strom benötigt, etwa zum Betrieb einer Wärmepumpe oder um ein Elektroauto zu laden, kann bestehende Photovoltaikmodule voraussichtlich demnächst durch leistungsstärkere Modelle austauschen, auch wenn die alten Module noch nicht defekt sind. Die alten Module müssen von den Herstellern unentgeltlich zurückgenommen und recycelt werden, das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzliche Kosten können beim Repowering entstehen, wenn auch der Wechselrichter aufgrund der Leistungserhöhung ausgetauscht werden muss. Auch wenn der Aufwand dann einem Neubau der Anlage ähnelt, kann er sich trotzdem lohnen, da neue Anlagen zumeist effizienter sind.
Für die neuen Module bekommen die Haushalte trotzdem die ursprüngliche Einspeisevergütung – bis zur Höhe der ursprünglichen Anlagenleistung. Ein Beispiel:
PV-Anlage mit 5 kWp, Inbetriebnahme im Jahr 2010 mit einer Einspeisevergütung in Höhe von 16,33 Cent/kWh
Ersatz von Modulen zur Aufstockung der Leistung auf 10 kWp im Juni 2024:
- Einspeisevergütung für die ersten 5 kWp: 16,33 Cent/kWh
- Einspeisevergütung für die restlichen 5 kWp: 8,03 Cent/kWh
- Durchschnittliche Einspeisevergütung: 12,18 Cent/kWh
Diese neue Regelung aus dem Solarpaket 1 ist allerdings noch nicht verabschiedet.
Müssen Sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen?
Grundsätzlich ja. Nur Hausbesitzer mit autarker Stromversorgung – etwa in sehr abgelegenen Regionen – brauchen ihre Photovoltaikanlage nicht an das öffentliche Netz anzuschließen. Wenn Sie Ihren Strombedarf nicht zu 100 % selbst decken können und daher einen Netzanschluss brauchen, kommen Sie normalerweise um eine Einspeisung nicht herum.
Die Einspeisung macht jedoch Sinn: Wenn Ihr Batteriespeicher gefüllt ist, verdienen Sie mit der Einspeisevergütung für den Verkauf Ihres Stromüberschusses Geld, sodass Sie die Kosten der Photovoltaikanlage gegenfinanzieren.
Photovoltaikanlagen bis 25 kWp Leistung, die nach September 2022 in Betrieb genommen wurden, können bis zu 100 % des erzeugten Stroms einspeisen. Für größere Anlagen erlaubt das EEG dem Netzbetreiber eine Reduzierung der Einspeisung auf 70 %, um eine Netzüberlastung zu vermeiden.
Für PV-Anlagen, die vor dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, hängt die Grenze von der Leistung ab:
- Anlagen bis einschließlich 7 kWp Leistung dürfen grundsätzlich mehr als 70 % einspeisen.
- Anlagen mit 7 bis 25 kWp dürfen mehr als 70 % einspeisen, sobald ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde. Diese Art von Stromzähler ist für PV-Anlagen ab 7 kWp Leistung ab 2025 ohnehin Pflicht.
Vor der Installation
Für die Solaranlage muss ein Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger beantragt werden, damit dieser die Netzkapazitäten im Blick behält. Sie können den Solateur bzw. den Anbieter der Solaranlage bevollmächtigen, diesen Antrag zu stellen. Gut zu wissen: Netzbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, Anfragen zur Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Zusage, gilt die Anfrage automatisch als genehmigt. Bislang galt diese Frist nur für Anlagen bis 10,8 kWp. Diese neue Regelung aus dem Solarpaket 1 ist allerdings noch nicht verabschiedet.
Außerdem ist es sinnvoll, schon vor der Inbetriebnahme Ihr Finanzamt über die neue PV-Anlage zu informieren. PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp sind jedoch von der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Ihr:e Steuerberater:in hält weitere Informationen für Sie bereit.
Nach der Installation
Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Am besten erledigen Sie das jedoch gleich am Tag der Inbetriebnahme. Denn erst wenn diese persönliche Anmeldung erfolgt ist, haben Sie einen Anspruch auf die Förderung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Wenn alle Unterlagen vorliegen, sind Sie automatisch berechtigt für den Bezug der Einspeisevergütung.
Nach der Installation versendet das Unternehmen, das die Solaranlage bei Ihnen montiert hat, einen Zählersetzungsantrag an den Netzbetreiber. Dieser fragt Ihre Kontaktdaten ab, damit er die Einspeisevergütung ausbezahlen kann und tauscht Ihren Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler bzw. ein intelligentes Messsystem aus, das sowohl Ihren Strombezug als auch die Einspeisung erfassen kann.
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Einspeisung beim Netzbetreiber anmelden
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss die PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet sein. Die Anmeldung erfolgt bereits vor der Montage. Der Netzbetreiber darf vorab prüfen, ob die vorhandenen Netzkapazitäten ausreichen. Das kann bis zu 8 Wochen dauern. Nach der Freigabe durch den Netzbetreiber kann die Installation beginnen. Nach der Inbetriebnahme und der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung aus.
Der Strombedarf steigt
2023 wurde erstmals mehr als die Hälfte des deutschen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt. Bis 2030 sollen es laut EEG mindestens 80 % sein. Damit Photovoltaik rund ein Drittel der Nettostromerzeugung abdecken kann, muss die PV-Leistung in Deutschland mehr als vervierfacht werden. Das vom EEG festgelegte Ausbauziel von Photovoltaik für 2030 liegt daher bei 215 Gigawatt. Mindestens die Hälfte der Leistung soll auf Dächern platziert werden.
Gut zu wissen: In Deutschland gibt es laut einer Analyse von Agora Energiewende genügend geeignete Dachflächen, um sogar die gesamte für 2040 geplante PV-Leistung zu installieren. Das wären rund 400 Gigawatt. Allein auf selbstgenutztem Wohneigentum könnten rund 220 Gigawatt sinnvoll installiert werden. Und größere Wohngebäude haben sogar das größte Potenzial von allen Dächern zwischen 500 und 1.000 Quadratmeter Fläche. Sie liegen noch vor Gewerbegebäuden.
Dann lohnt sich eine PV-Anlage fürs Eigenheim
Je größer eine Photovoltaikanlage, desto niedriger fallen die Kosten pro produzierter Kilowattstunde aus. Damit sich die Anlage lohnt, müssen jedoch noch einige andere Bedingungen stimmen. Dazu zählt die Ausrichtung der Dachfläche und die Neigung der PV-Module. Doch auch mit einer kleinen Anlage kann man schon einiges erreichen.
Ein Beispiel: In Baden-Württemberg greift eine PV-Anlagen-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Als geeignete Mindestfläche werden hier 20 Quadratmeter definiert. Auf 20 Quadratmetern kann man etwa 4 kWp Leistung unterbringen. Das reicht aus, um ein Elektroauto mit 20.000 km jährlicher Fahrleistung mit 4.000 kWh Strom zu versorgen.
Balkonkraftwerk als Einsteigerlösung
Sogar Mieter:innen können – in Absprache mit den Eigentümer:innen der Wohnung – ihren eigenen Solarstrom erzeugen: Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen mit einer Leistung unter 600 Wattpeak. Sie erzeugen bis zu 500 Kilowattstunden Strom pro Jahr für deutlich unter 10 Cent pro Kilowattstunde. Die Mini-PV-Anlagen werden auch Stecker-Solargeräte genannt. Sie können auf Balkonen und Terrassen, im Garten, an Hauswänden oder auf Dächern eingesetzt werden.
Die steckerfertigen PV-Anlagen können Sie z. B. einfach auf dem Balkon aufbauen und über eine Steckdose nach DIN VDE-Norm an das Hausnetz anschließen. Gut zu wissen: Die meisten Mini-PV-Anlagen werden nicht ans öffentliche Stromnetz angebunden, da es für sie keine Einspeisevergütung gibt.
Vattenfall Fazit
Je mehr Strom der Haushalt verbraucht, desto vorteilhafter ist die Überschusseinspeisung. Zwar ist die Einspeisevergütung in diesem Fall nicht so hoch, dafür entstehen aber auch geringere Stromkosten. Wer den Eigenverbrauch durch geeignete Technik (z. B. Energiemanagementsystem) oder das eigene Verhalten optimiert, beeinflusst die Wirtschaftlichkeit seiner PV-Anlage erheblich. Bei einer PV-Anlage mit Volleinspeisung bekommt man zwar mehr Einspeisevergütung, zahlt aber auch mehr für den selbst verbrauchten Strom. Sowohl beim Eigenverbrauch als auch bei der Einspeisung des erzeugten Solarstroms profitiert aber auf jeden Fall das Klima und damit die Zukunft nachfolgender Generationen.
- Mini-PV-Anlagen für Mieter:innen und Hausbesitzer:innen
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- PV-Anlage im Komplettpaket mit oder ohne Stromspeicher
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