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Lohnt sich das Einspeisen von Solarstrom noch?

Zuletzt aktualisiert am 04.03.2025
Lesedauer: 6 Minuten

Die Energiewende erfordert einen deutlichen Ausbau der Solarenergie. Während die Einspeisevergütung seit Februar 2024 halbjährlich um 1% sinkt, bringt das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz neue Herausforderungen und Chancen für Anlagenbetreiber:innen. Was bedeutet diese Entwicklung für bestehende und neue PV-Anlagen? Welche Aspekte sollten Sie angesichts der veränderten Rahmenbedingungen bei der Planung und dem Betrieb Ihrer Solaranlage berücksichtigen? Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Einspeisevergütung sowie wertvolle Tipps, um Ihre Solaranlage optimal zu nutzen.

Einspeisung und Eigenverbrauch

Immer mehr Menschen wollen die Energie der Sonne über eine Solaranlage nutzen. Besonders attraktiv ist der Eigenverbrauch: Die Energie aus der Photovoltaikanlage wird verwendet, um so viel wie möglich vom Strombedarf im eigenen Haus abzudecken. Sie dient zum Betrieb von verschiedenen Haushaltsgeräten oder auch von Wärmepumpen oder Elektroautos und kann zudem in einem Batteriespeicher für die spätere Verwendung gelagert werden.

Neben dem Eigenverbrauch kann selbst produzierter Solarstrom über die Einspeisung zu Geld gemacht werden: Wenn alle Möglichkeiten zum Stromverbrauch und zur -speicherung ausgeschöpft sind, landet überschüssiger Solarstrom automatisch im öffentlichen Stromnetz. In diesem Fall spricht man von Überschusseinspeisung. Es gibt auch die Möglichkeit der Volleinspeisung. Dann wird der gesamte produzierte Strom komplett eingespeist und die Möglichkeit des Eigenverbrauchs entfällt. 

Für beide Arten der Einspeisung gilt: Die Betreiber:innen von PV-Anlagen erhalten für den eingespeisten Strom eine Vergütung. Bei neu installierten Anlagen ist allerdings zu beachten, dass die Vergütung in Stunden mit negativen Preisen an der Strombörse ausgesetzt wird – die Betreiber bekommen dann also kein Geld für ihren Strom. Als Ausgleich werden diese Stunden später an den 20-jährigen Förderzeitraum angehängt, mit einem Faktor von 0,5. Das heißt: Für jede Stunde, in der es wegen negativer Preise kein Geld gibt, bekommen die Haushalte später eine halbe Stunde länger die Vergütung.
 
Bei der Volleinspeisung liegt die Einspeisevergütung pro KWh Strom deutlich höher als bei der Überschusseinspeisung. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt ebenfalls davon ab, wann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde.

Entwicklung der Einspeisevergütung

Dann lohnt sich die Einspeisevergütung

Wie viel Einspeisevergütung Sie erhalten, hängt also von mehreren Faktoren ab:

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage: Wie hoch die Vergütung pro Kilowattstunde ausfällt, hängt davon ab, wann die Anlage erstmals Strom ins Netz gespeist hat. Diese Vergütung ist dann für 20 Jahre plus die restlichen Monate des laufenden Jahres sowie, bei Neuanlagen, plus die angehängten Stunden bei negativen Strompreisen fix
  • Größe der PV-Anlage bzw. Menge des erzeugten Solarstroms
  • Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung
  • Bei Überschusseinspeisung: Mit oder ohne Speicher

Um einschätzen zu können, ob sich die Einspeisevergütung lohnt, müssen auch die Ausgaben für den selbst erzeugten Strom betrachtet werden. Der Begriff Stromgestehungskosten beschreibt die Kosten, die bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb der PV-Anlage entstehen. Laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE liegen die Kosten für Strom aus einer neuen, kleinen Photovoltaik-Dachanlage ohne Speicher -Anlage heute zwischen 7 und 14,5 Cent/kWh. Die Tendenz ist sinkend. Strom aus dem öffentlichen Netz kostet hingegen circa 30 - 45 Cent/kWh, Tendenz steigend.

Modernes Haus in der Abenddämmerung erleuchtet

Der Ertrag der Überschusseinspeisung deckt also im günstigsten Fall die Stromgestehungskosten ab. DerEigenverbrauch von Strom aus der PV-Anlage ist deutlich wirtschaftlicher als der Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz. Je mehr Strom die Bewohner:innen also selbst verbrauchen können, umso höher ist die Anlagenrendite. Wie Sie den Eigenverbrauch optimieren können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen“.

Vattenfall-Tipp

Batteriespeicher machen es möglich, die Eigenverbrauchsquote deutlich zu steigern: Ohne Speicher können Haushalte typischerweise 20 bis 30 Prozent ihres hausgemachten Stroms selbst verbrauchen, mit Speicher sind meist 60 bis 80 Prozent möglich. Dem stehen allerdings die Investitionskosten des Speicher gegenüber. Lesen Sie hier alles, was sie zu Speichern wissen sollten!

Sonderfall Repowering

Repowering bietet sich zum Beispiel dann an, wenn ein Haushalt heute mehr Strom benötigt als zu dem Zeitpunkt, zu dem die Photovoltaik installiert wurde – etwa weil sich die Bewohner:innen eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto angeschafft haben. Die alten Module müssen von den Herstellern unentgeltlich zurückgenommen und recycelt werden, das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzliche Kosten können beim Repowering entstehen, wenn auch der Wechselrichter aufgrund der Leistungserhöhung ausgetauscht werden muss. Auch wenn der Aufwand dann einem Neubau der Anlage ähnelt, kann er sich trotzdem lohnen, da neue Anlagen effizienter sind.

 

Einspeisevergütung ausgetauschter Module

Das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket 1 der vormaligen Bundesregierung verbessert die Bedingungen für das Repowering deutlich: Für die neuen Module bekommen die Haushalte künftig die ursprüngliche Einspeisevergütung – bis zur Höhe der ursprünglichen Anlagenleistung. Für den darüber hinaus gehenden Leistungsanteil gibt es die jeweils aktuelle Einspeisevergütung.

Ein Beispiel:

PV-Anlage mit 5 kWp, Inbetriebnahme im Jahr 2010 mit einer Einspeisevergütung in Höhe von 16,33 Cent/kWh

Ersatz von Modulen zur Aufstockung der Leistung auf 10 kWp im Februar 2025:

  • Einspeisevergütung für die ersten 5 kWp: 16,33 Cent/kWh
  • Einspeisevergütung für die restlichen 5 kWp: 7,94 Cent/kWh
  • Durchschnittliche Einspeisevergütung: 12,14 Cent/kWh

Allerdings steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch aus – die neuen Regeln treten erst dann in Kraft, wenn diese vorliegt. Bis dahin gilt das alte Recht: Betreiber:innen bekommen für neue Module nur dann den ursprünglichen höheren Vergütungssatz, wenn sie defekte Module ersetzen.

Müssen Sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen?

Grundsätzlich ja. Nur Hausbesitzer:innen mit autarker Stromversorgung – etwa in sehr abgelegenen Regionen – brauchen ihre Photovoltaikanlage nicht an das öffentliche Netz anzuschließen. Wenn Sie Ihren Strombedarf nicht zu 100 % selbst decken können und daher einen Netzanschluss benötigen, kommen Sie normalerweise um eine Einspeisung nicht herum.

Die Einspeisung macht jedoch Sinn: Wenn Ihr Batteriespeicher gefüllt ist, verdienen Sie mit der Einspeisevergütung für den Verkauf Ihres Stromüberschusses Geld, mit dem Sie die Kosten der Photovoltaikanlage zumindest zum Teil gegenfinanzieren können.

Voraussetzungen für die Netzeinspeisung

Das Ende Januar 2025 im Bundestag verabschiedete Solarspitzen-Gesetz verlangt, neue Anlagen mit einer Leistung von mehr als sieben KWp mit intelligenten Messsystemen (iMSys), auch Smart Meter genannt, samt Steuerbox auszurüsten. Sie sollen es den Netzbetreibern ermöglichen, die Einspeisung zu steuern, wenn Netzengpässe drohen.

Allerdings kommt der Smart-Meter-Rollout bislang nur schleppend voran. Daher hat der Bund übergangshalber festgelegt, dass neue Photovoltaik-Anlagen ohne Steuerbox die Einspeiseleistung pauschal automatisch auf 60 Prozent der möglichen Maximalleistung drosseln müssen, bis ein Smart Meter mit Steuerfunktion installiert ist. Die Anlagenbetreiber:innen können den nicht einspeisbaren Strom aber selbst nutzen oder in einen Speicher laden. Diese Vorgabe gilt auch für Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als sieben KWp. Anlagen kleiner als zwei KWp sind davon ausgenommen.

Auch bestehende Anlagen mit mehr als sieben KWp Leistung werden in den nächsten Jahren mit einem iMSys ausgestattet. Die früher geltende pauschale Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent hat die vormalige Bundesregierung im Herbst 2022 für viele Anlagen abgeschafft. Sie gilt jedoch weiterhin für Solarsysteme mit mehr als sieben KWp Leistung ohne Smart Meter, die vor dem 14. September 2022 in Betrieb gegangen sind.

Frau lehnt am Fenster mit einer Tasse in der Hand

Das müssen Sie bei der Einspeisung beachten

Vor der Installation

Für die Solaranlage muss ein Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger beantragt werden, damit dieser die Netzkapazitäten im Blick behält. Sie können den Solateur bzw. den Anbieter der Solaranlage bevollmächtigen, diesen Antrag zu stellen. Gut zu wissen: Netzbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, Anfragen zur Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Zusage, gilt die Anfrage automatisch als genehmigt. Bislang galt diese Frist nur für Anlagen bis 10,8 kWp. Diese neue Regelung aus dem Solarpaket 1 ist allerdings noch nicht verabschiedet.

Außerdem ist es sinnvoll, schon vor der Inbetriebnahme Ihr Finanzamt über die neue PV-Anlage zu informieren. PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp sind jedoch von der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Ihr:e Steuerberater:in hält weitere Informationen für Sie bereit.

Nach der Installation

Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Am besten erledigen Sie das jedoch gleich am Tag der Inbetriebnahme. Denn erst wenn diese persönliche Anmeldung erfolgt ist, haben Sie einen Anspruch auf die Förderung nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Wenn alle Unterlagen vorliegen, sind Sie automatisch berechtigt für den Bezug der Einspeisevergütung.

Nach der Installation versendet das Unternehmen, das die Solaranlage bei Ihnen montiert hat, einen Zählersetzungsantrag an den Netzbetreiber. Dieser fragt Ihre Kontaktdaten ab, damit er die Einspeisevergütung ausbezahlen kann und tauscht Ihren Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler bzw. ein intelligentes Messsystem aus, das sowohl Ihren Strombezug als auch die Einspeisung erfassen kann.

Solarstrom einspeisen oder selbst verbrauchen?

Wie funktioniert die Einspeisevergütung? Was sind die Vor- und Nachteile von Stromspeichern? Und wie entscheide ich, ob ich Strom einspeise oder selbst verbrauche? Erfahren Sie mehr in unserem Video.

 

Frau sitzt am Schreibtisch und zeigt auf Papier, ein Mann steht hinter ihr

Installation beim Netzbetreiber anmelden

Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss die PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet sein. Die Anmeldung erfolgt bereits vor der Montage. Die Netzbetreiber müssen Anfragen zur Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von 4 Wochen beantworten. Erhalten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Zusage, gilt die Anfrage automatisch als genehmigt. Nach der Freigabe durch den Netzbetreiber kann die Installation beginnen. Nach der Inbetriebnahme und der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung aus.

Der Strombedarf steigt

2024 hatten die erneuerbaren Energien einen Anteil von fast 63 Prozent an der deutschen Stromerzeugung. Bis 2030 sollen es laut EEG mindestens 80 % sein. Damit Photovoltaik rund ein Drittel der Nettostromerzeugung abdecken kann, muss die PV-Leistung in Deutschland mehr als vervierfacht werden. Das vom EEG festgelegte Ausbauziel von Photovoltaik für 2030 liegt daher bei 215 Gigawatt. Mindestens die Hälfte der Leistung soll auf Dächern platziert werden.

Gut zu wissen: In Deutschland gibt es laut einer Analyse von Agora Energiewende genügend geeignete Dachflächen, um sogar die gesamte für 2040 geplante PV-Leistung zu installieren. Das wären rund 400 Gigawatt. Allein auf selbstgenutztem Wohneigentum könnten rund 220 Gigawatt sinnvoll installiert werden. Und größere Wohngebäude haben sogar das größte Potenzial von allen Dächern zwischen 500 und 1.000 Quadratmeter Fläche. Sie liegen noch vor Gewerbegebäuden.

Dann lohnt sich eine PV-Anlage fürs Eigenheim

Je größer eine Photovoltaikanlage, desto niedriger fallen die Kosten pro produzierter Kilowattstunde aus. Damit sich die Anlage lohnt, müssen jedoch noch einige andere Bedingungen stimmen. Dazu zählt die Ausrichtung der Dachfläche und die Neigung der PV-Module. Doch auch mit einer kleinen Anlage kann man schon einiges erreichen. 

Ein Beispiel:  In Baden-Württemberg greift eine PV-Anlagen-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Als geeignete Mindestfläche werden hier 20 Quadratmeter definiert. Auf 20 Quadratmetern kann man etwa 4 kWp Leistung unterbringen. Das reicht rechnerisch aus, um ein Elektroauto mit 20.000 km jährlicher Fahrleistung mit 4.000 kWh Strom zu versorgen.

Balkonkraftwerk als Einsteigerlösung

Sogar Mieter:innen können – in Absprache mit den Eigentümer:innen der Wohnung – ihren eigenen Solarstrom erzeugen: Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen mit einer Leistung unter 800 Wattpeak. Anlagen mit zwei Modulen erzeugen je nach Leistung, Standort und Sonneneinstrahlung meist rund 400 bis 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr für 12 bis 18 Cent pro Kilowattstunde. Die Mini-PV-Anlagen werden auch Stecker-Solargeräte genannt. Sie können auf Balkonen und Terrassen, im Garten, an Hauswänden oder auf Dächern eingesetzt werden. Die steckerfertigen PV-Anlagen können Sie z. B. einfach auf dem Balkon aufbauen und über eine Steckdose nach DIN VDE-Norm an das Hausnetz anschließen. Gut zu wissen: Für nicht selbst genutzten Strom aus dem Balkonkraftwerk gibt es in der Regel keine Einspeisevergütung.

Balkonkraftwerk an Balkon

 Fazit: Einspeisung bringt finanzielle Vorteile, aber Eigenverbrauch lohnt oft mehr

Je mehr Strom der Haushalt verbraucht, desto vorteilhafter ist die Überschusseinspeisung. Zwar ist die Einspeisevergütung in diesem Fall nicht so hoch, dafür entstehen aber auch geringere Stromkosten. Wer den Eigenverbrauch durch geeignete Technik (z. B. Energiemanagementsystem) oder das eigene Verhalten optimiert, beeinflusst die Wirtschaftlichkeit seiner PV-Anlage erheblich. Bei einer PV-Anlage mit Volleinspeisung bekommt man zwar mehr Einspeisevergütung, zahlt aber auch mehr für den selbst verbrauchten Strom. Sowohl beim Eigenverbrauch als auch bei der Einspeisung des erzeugten Solarstroms profitiert aber auf jeden Fall das Klima und damit die Zukunft nachfolgender Generationen.

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