Mit diesen Fahrradschlössern gehen Sie auf Nummer sicher
Einfach mal das Auto stehen lassen und stattdessen das Fahrrad nehmen. Das hält fit und schont die Umwelt. Wie Sie Ihr Fahrrad unterwegs gegen Diebstahl schützen, verrät Ihnen unser Praxistest. Wir haben für Sie drei Fahrradschlösser unter die Lupe genommen. Hier sind die Ergebnisse.
Welches Fahrradschloss ist empfehlenswert?
In der Praxis getestet
Ein Ausflug ins Grüne macht mit dem Fahrrad besonders viel Spaß. Janina, Sarah und Johannes haben sich für eine Radtour verabredet, um für uns drei Fahrradschlösser im Praxistest zu erproben. Johannes entschied sich für das Kettenschloss Cherto 95 von Axa, Sarah nahm das Bügelschloss Granit 460 von ABUS und Janina das Faltschloss FS 455 von Trelock. Nach ihrer Tour auf dem Oder-Radweg verrieten uns die drei, ob sie mit der Wahl zufrieden waren.
So haben wir getestet
Schwer ist nicht gleich sicher. Worauf Sie achten sollten.
Um Ihr Fahrrad vor Diebstahl zu schützen, brauchen Sie ein hochwertiges Schloss. Doch welche Unterschiede gibt es, und welches Schloss bietet optimale Sicherheit? Wir haben drei moderne Varianten – je ein Bügel-, ein Ketten- und ein Faltschloss – einem Praxistest unterworfen und sie in puncto Sicherheit, Handling und Zertifizierung überprüft.
Bei der Sicherheit zählen Kriterien wie Materialgüte und -stärke, Aufbohrschutz des Schließzylinders und Widerstandsfähigkeit gegen Aushebeln (beim Bügelschloss). Beim Handling haben wir neben der Handhabung auch das Gewicht bewertet. Bei der Zertifizierung kam es darauf an, wie gut das Schloss bei Versicherern eingestuft wird.
Im Test: das Bügelschloss ABUS Granit 460, das Faltschloss Trelock FS 455 und das Kettenschloss Axa Cherto 95.
ABUS Granit 460
Faltschloss Trelock FS
Axa Cherto 95
Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wird?
Fahrrad-Diebstahl und Versicherungen
Melden Sie den Diebstahl binnen 48 Stunden der Polizei, selbst wenn die Chance gering ist, das Fahrrad zurück zu bekommen. Bei vielen Polizeidienststellen können Sie das inzwischen auch online machen. Wichtig ist die Anzeige auf jeden Fall für die Versicherung – ganz gleich, ob Hausrat- oder Fahrraddiebstahl-Police. Denn ohne sie können Sie einen Versicherungsanspruch nicht geltend machen.
Die Hausratversicherung reguliert eventuell den Schaden, wenn Sie ihn sofort anzeigen und das polizeiliche Aktenzeichen der Anzeige beigefügt ist. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass das Fahrrad Ihnen gehört, etwa mit einem Kaufbeleg oder der Angabe der Seriennnummer.
Konnte der Diebstahl nach drei Wochen nicht aufgeklärt werden, ist die Versicherung verpflichtet, den Schaden zu begleichen – vorausgesetzt, Sie haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die meisten Versicherungs- gesellschaften begleichen den Schaden innerhalb von zwei bis drei Wochen.
Ratsam ist ferner, dass Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei codieren lassen. Das erhöht die Chance, es wiederzufinden, falls es verloren geht oder gestohlen wird.