Von A wie Abschlag bis Z wie Zahlungsverzug
Begriffe einfach erklärt
A
Abschlag: Der Abschlag ist ein Betrag, den Sie monatlich für Ihren Energieverbrauch an uns zahlen.
Abwendungsvereinbarung: Eine bevorstehende Sperrung können Sie mit einer Abwendungsvereinbarung verhindern. Damit verpflichten Sie sich, Ihre Zahlungsrückstände zinslos und in Raten zu bezahlen sowie Ihren weiteren Zahlungsverpfichtungen (z. B. Abschläge) nachzukommen. Dann werden Sie weiterhin mit Energie versorgt.
Arbeitspreis / Verbrauchspreis: Der Verbrauchspreis wird anhand des persönlichen Verbrauches berechnet und in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.
F
Fälligkeit: Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der zu zahlende Betrag auf unserem Konto eingegangen sein muss. Geben Sie dabei bitte immer Ihre Vertragskontonummer an.
Forderung: Eine Forderung entsteht, wenn eine Leistung erbracht wird (wir beliefern Sie mit Energie indem wir Sie mit Energie versorgen), aber die Gegenleistung nicht sofort erfolgt (Sie bezahlen Ihre Rechnung nicht pünktlich). Bei der Forderung handelt es sich also um den offenen, nicht bezahlten Rechnungsbetrag.
G
Grundpreis: Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch. Er beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Rechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie gegebenenfalls auch die an Dritte zu zahlenden Kosten für den Messstellenbetrieb.
H
Härtefallfond: Das Land Berlin und die Freie Hansestadt Hamburg haben Härtefallfonds eingerichtet, die Ihnen durch eine Schuldenübernahme helfen sollen, eine Sperrung zu verhindern. In Berlin können Sie diese Hilfen einmalig online beantragen. In Hamburg können Sie gemeinsam mit den Schuldnerberatungen der Stadt prüfen, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
I
Inkassounternehmen: Ein Inkassounternehmen kümmert sich um das Eintreiben fälliger Forderungen. Wenn Sie unseren Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, haben wir den Vorgang an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt abgegeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt dorthin.
J
Jahresverbrauchsabrechnung: In der Regel erhalten Sie einmal jährlich eine Verbrauchsabrechnung. Darin wird die verbrauchte Menge an Strom oder Gas der letzten 12 Monate abgerechnet. Aus dem Jahresverbrauch und dem Grund- und Verbrauchspreis ergeben sich die Jahreskosten, die mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet werden.
Jobcenter: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, erhalten Sie Unterstützung vom Jobcenter, zum Beispiel in Form von Schuldnerberatungen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner und melden Sie sich gemeinsam bei uns.
M
Mahnung: Wenn Sie unsere Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt haben, erhalten Sie von uns eine Mahnung. Sie schulden uns den gesamten Betrag, der auf der Mahnung steht. Dieser muss sofort gezahlt werden.
Maschinelle Schätzung: Übermitteln Sie uns keinen Zählerstand, wird dieser nach einem einheitlichen Verfahren und mithilfe Ihres vorherigen Verbrauches rechnerisch ermittelt. Da es sich dabei immer um eine Schätzung handelt, wird in den meisten Fällen der tatsächliche Zählerstand abweichen. Deshalb ist es wichtig, den aktuellem Zählerstand für die Abrechnung zu nutzen.
Medizinischer Härtefall: Wenn Sie auf medizinisch notwendige und lebenserhaltende elektronische Geräte (z. B. Beatmungs- oder Dialysegeräte) in Ihrem Haushalt angewiesen sind, schicken Sie uns bitte einen Nachweis.
Z
Zahlungsmöglichkeiten: Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu bezahlen, wie zum Beispiel SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung.
Zahlungsverzug: Sie sind im Zahlungsverzug, wenn der Fälligkeitstermin überschritten ist und Sie daher eine Mahnung von uns erhalten.