Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Für wen gilt die Regelung
Der Steuerung unterliegen alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen werden. Nachtspeicherheizungen sind davon nicht betroffen. Verbrauchseinrichtungen mit einer Höchstlast von weniger als 4,2 kW werden weder reguliert noch entlastet. Mehrere kleinere Anlagen einer Gruppe hinter einem Zähler werden als eine Anlage behandelt, sodass diese zusammen den Wert von 4,2 kW erreichen müssen.
Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, haben einen Bestandsschutz. Wenn bereits zuvor ein reduziertes Netzentgelt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gewährt wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2024 können Sie jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. Ein Wechsel zurück in einen Vertrag ohne Regulierung ist dann aber nicht mehr möglich.
Fragen und Antworten zu betreffenden Verbrauchseinheiten
Fragen und Antworten zur Steuerung durch den Netzbetreiber
Fragen und Antworten zur Reduzierung der Netzentgelte
Privilegierung für Wärmepumpen-Strom
Neben der Reduzierung des Netzentgeltes gibt es eine weitere gesetzliche Neuerung, durch die der Strompreis für Ihre Wärmepumpe sinkt. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sollen unter bestimmten Voraussetzungen gleich zwei Umlagen verringert werden.