Reduziertes Netzentgelt

nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Für wen gilt die Regelung

Der Steuerung unterliegen alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen werden. Nachtspeicherheizungen sind davon nicht betroffen. Verbrauchseinrichtungen mit einer Höchstlast von weniger als 4,2 kW werden weder reguliert noch entlastet. Mehrere kleinere Anlagen einer Gruppe hinter einem Zähler werden als eine Anlage behandelt, sodass diese zusammen den Wert von 4,2 kW erreichen müssen.

Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, haben einen Bestandsschutz. Wenn bereits zuvor ein reduziertes Netzentgelt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gewährt wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1.1.2024 können Sie jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln. Ein Wechsel zurück in einen Vertrag ohne Regulierung ist dann aber nicht mehr möglich.

Sie haben Wahlrecht pro Zählpunkt. Die initiale Anmeldung für reduzierte Netzentgelte nach §14a ENWG erfolgt durch den Installateur Ihrer jeweiligen Anlage. Wenn Sie kein spezielles Modul bei Anmeldung beim Netzbetreiber wählen, erfolgt eine automatische Anmeldung für Modul 1. Nachträgliche Modulwechsel erfolgen durch Anfrage beim Lieferanten.

Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Dabei gibt es eine einheitliche Berechnungsformel, welche von der Bundesnetzagentur vorgegeben ist. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitspreise der einzelnen Netzbetreiber ist die Pauschale jedoch unterschiedlich. Zum Beispiel beträgt im Jahr 2024 die Pauschale des Netzbetreibers in Hamburg 152,28 Euro (netto) pro Jahr und in Berlin 137,28 Euro (netto) pro Jahr. Das Modul 1 ist auch möglich, wenn kein eigener Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist und über den Zähler auch der sonstige Hausstrom abgerechnet wird. In der Grundversorgung ist nur Modul 1 möglich. Eine Reduzierung unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung gedeckelt wird.

Modul 2: Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem separaten Zähler zur Erfassung des Verbrauches der steuerbaren Verbrauchseinrichtung möglich. Es erfolgt im Modul 2 eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Zusätzlich entfällt der Grundpreis für das Netzentgelt. Das Modul 2 gilt nicht für die Grundversorgung, eine Reduzierung unter „Null“ ist rechnerisch nicht möglich.

Modul 3: Das dritte Modul ist erst ab dem 1.4.2025 verfügbar. Um dieses zu nutzen, muss es durch Sie aktiv ausgewählt werden und ist nur mit einem intelligenten Messsystem möglich. Eine separate Zählerfassung braucht es jedoch nicht. Neben der pauschalen Reduzierung wie im Modul 1 kommt es zu einem nach Zeitzonen unterteilten Arbeitspreis. Diese Tarifstufen (ST/HT/NT) sind jährlich zu bilden. Eine Reduzierung unter „Null“ ist nicht zulässig, sodass die Reduzierung gedeckelt wird. Modul 3 ist in der Grundversorgung nicht möglich.

Modul 3 kann nicht einzeln gewählt werden, und geht nur in Kombination mit Modul 1.

Ein Modulwechsel kann NUR über den Lieferanten stattfinden, da der Kunde die offizielle MAKO durchlaufen muss. Lediglich die initiale Anmeldung für reduzierte Netzentgelte beim Netzbetreiber erfolgt durch den Installateur. Der Netzbetreiber selbst nimmt keine Wechsel vor.

Fragen und Antworten zu betreffenden Verbrauchseinheiten

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Kann der freiwillige Wechsel in die Steuerung nach § 14a EnWG nur für Anlagen mit einem Altvertrag und zuvor reduziertem Netzentgelt erfolgen?

Fragen und Antworten zur Steuerung durch den Netzbetreiber

Wann beginnt die tatsächliche Steuerung durch den Netzbetreiber?
Wie erfolgt die Steuerung durch den Netzbetreiber?
Wie unterscheidet sich die künftige Steuerung von der bisherigen Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber?
Wann und wie lange darf der Netzbetreiber steuern?
Werden alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleichbehandelt?
Wird auch mein sonstiger Strombezug reguliert, wenn dieser zusammen mit der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen Zähler läuft?
Wird meine Verbrauchseinrichtung auch bei Bezug über die eigene PV-Anlage gedrosselt?

Fragen und Antworten zur Reduzierung der Netzentgelte

Bekomme ich eine Reduzierung des Netzentgeltes unabhängig davon, ob der Netzbetreiber eine Steuerung vornimmt?
Wie erfolgt die Reduzierung des Netzentgeltes?
Ist die Reduzierung des Netzentgeltes nur mit einem separaten Zähler möglich?
Bekomme ich die pauschale Reduzierung nach Modul 1 für jede steuerbare Verbrauchseinrichtung?
Wand mit Wallbox

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom

Neben der Reduzierung des Netzentgeltes gibt es eine weitere gesetzliche Neuerung, durch die der Strompreis für Ihre Wärmepumpe sinkt. Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sollen unter bestimmten Voraussetzungen gleich zwei Umlagen verringert werden.

Weitere Informationen zum Energiemarkt

Mann auf Sessel am Smartphone

Zusammensetzung des Strompreises 2024

Der Strompreis erklärt
Mann vor Haus mit Wärmepumpe an der Wand

Ökostrom für Ihre Wärmepumpe

Zum Wärmestromtarif
Frau tauscht Glühbirnen aus

Ihr Ratgeber rund ums Energiesparen

Zu unseren Energiespartipps