Der zu zahlende Strompreis für den dynamischen Tarif setzt sich aus den folgenden drei Preisbestandteilen zusammen: Grundpreis, Spotmarktpreis, Verbrauchspreis. Die Höhe des Grundpreises und des Verbrauchspreises werden bei Vertragsschluss vereinbart.
Der Spotmarktpreis ist nicht gleichbedeutend mit dem Börsenpreis. Der Spotmarktpreis bestimmt sich im Nachhinein als einheitlicher, mengengewichteter Durchschnittspreis des jeweiligen Liefermonats, der sich aus der Summe aus dem Verbrauch des Kunden für jede einzelne Stunde im Liefermonat multipliziert mit dem Börsenpreis (genauer gesagt: an der Energiebörse EPEX Spotmarkt veröffentlichten Markträumungspreis) für die betreffende Stunde ergibt, die durch den Gesamtverbrauch im jeweiligen Liefermonat geteilt wird.
Als veröffentlichter Markträumungspreis gilt der an der Energiebörse EPEX Spot am Vortag für die betreffende Lieferstunde des betreffenden Liefertages veröffentlichte Preis für das Produkt „Index Price - Auction - Day Ahead - 60min. - Market Area DE-LU“.
Voraussetzung für die Belieferung ist, dass die Lieferstelle mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet ist und das intelligente Messsystems so konfiguriert ist, dass es die Verbrauchswerte an der Lieferstelle pro Stunde erfasst und automatisiert mitteilt. Der Lieferant stimmt mit dem Messstellenbetreiber ab, dass dieser eine entsprechende Konfiguration vornimmt, soweit diese noch nicht eingestellt ist; dies kann einige Wochen dauern. Bis zu dem Monat, der auf die Konfiguration folgt, ersetzt der sog. Übergangspreis den Spotmarktpreis. Die Höhe des Übergangspreises entspricht dem ungewichteten Durchschnittspreis des veröffentlichten Markträumungspreis des betreffenden Liefermonats. Nähere Informationen finden Sie in § 4 Abs. 3 und 4 unserer AGB.
Spotmarktpreis und Übergangspreis werden anhand der auf der Energiebörse EPEX Spot veröffentlichten Preise bestimmt und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Im Grundpreis und im Verbrauchspreis ist die Umsatzsteuer bereits enthalten.