Stromzusammensetzung

Mehr Transparenz für Sie

Hier erfahren Sie mehr über Stromherkunft, Umweltauswirkungen und Anteile erneuerbarer Energien.

Weshalb gibt es die Stromkennzeichnung?

Alle Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, in Werbematerialien sowie auf ihren Websites und mit der Stromrechnung, Informationen zu ihrem Energieträgermix, dessen Umweltauswirkungen sowie zu den Anteilen nicht geförderter erneuerbarer Energien zu geben. Um diese vergleichbar zu machen, müssen auch die Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland dargestellt werden. Mit dieser Transparenz erhalten Sie eine Entscheidungshilfe bei der Wahl Ihres Stromlieferanten. Somit können Sie ganz aktiv die Stromzusammensetzung in Deutschland mitgestalten.

Welche Angaben sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz dabei verpflichtend?

Energieträgermix

Anzugeben ist der Anteil der Energieträger Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geförderter Mieterstrom und nicht nach dem EEG geförderte erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im Land des Liefervertrags im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat. Diese Werte müssen ab 1. November eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlicht werden.

Umweltauswirkungen

Zum oben genannten Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung sind mindestens Informationen über Umweltauswirkungen in Bezug auf CO2-Emissionen sowie radioaktiven Abfall zu geben.

Anteile erneuerbarer Energien

Für nicht nach dem EEG geförderte erneuerbare Energien müssen Herkunftsnachweise erbracht werden. Darüber hinaus müssen die Staaten angegeben werden, in denen die jeweilige Strommenge erzeugt worden ist. Deren Anteil an der Liefermenge erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweis sind ebenfalls auszuweisen.

Wozu gibt es Herkunftsnachweise?

Da Strom aus allen Quellen in dasselbe Netz eingespeist wird, ist es nicht möglich, gezielt Ökostrom an spezifische Haushalte zu liefern. Damit diese sicher sein können, dass sie vertraglich Ökostrom beziehen, gibt es Herkunftsnachweise (HKN). Herkunftsnachweise dienen als Beleg für Endverbraucher:innen, dass der von ihnen bezahlte Strom auch tatsächlich bilanziell im Strommix vorhanden ist. 

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