Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung
Damit die beiden Umlagen unter den Voraussetzungen des EnFG tatsächlich reduziert werden können, muss die Europäische Kommission noch Ihre Genehmigung erteilen.
Um nach der Genehmigung von der Umlagen-Verringerung profitieren zu können, müssen Sie diese 4 Voraussetzungen erfüllen:
- der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht,
- die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden,
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten* und
- gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.
Fragen und Antworten zur Reduzierung von Umlagen für Wärmepumpen-Strom
Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Neben der Reduzierung der beiden Umlagen gibt es eine weitere gesetzliche Neuerung, durch die der Strompreis für Wärmepumpen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen sinken kann: Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann das Netzentgelt verringert werden.