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Fenstersanierung im Denkmalschutz

Der Tausch bzw. die Restaurierung historischer Fenster bei Gebäuden im Denkmalschutz ist an einige Anforderungen gebunden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Was regelt der Denkmalschutz?

Der Denkmalschutz dient dem dauerhaften Erhalt kulturhistorischer Gebäude. Die Richtlinien für den Denkmalschutz sind im Denkmalrecht festgelegt und ein Teil des Kulturgutschutzes. Der Zweck des Denkmalschutzes ist die Sicherung des kulturellen Erbes einer Gesellschaft anhand historischer Zeugnisse, wie beispielsweise architektonisch einzigartiger Bauwerke.

In Deutschland haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen für die Bewertung von Fenstersanierungen, weshalb sich keine pauschalisierten Aussagen treffen lassen.

Rechtliche Hintergründe – das GEG

Sanierung statt Austausch

Bröckelnde Fassaden, alte Holzfenster, einfache Verglasung – all das ist eher die Regel als Ausnahme bei denkmalgeschützten Gebäuden. Besonders die Fenster stehen meist im Fokus energetischer Sanierungen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass moderne, effizientere Fenster nur in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde verbaut werden dürfen.

Jede Sanierung muss deshalb den historischen Charakter und das visuelle Erscheinungsbild des originalen Bauwerks erhalten. Dabei gibt es keine generellen Richtlinien oder Kategorisierungen von Bauwerken – jedes historische Gebäude in Deutschland wird individuell bewertet. Vor der Sanierung ist deshalb die Klärung des Status des Bauwerks und die Absprache mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen zwingend erforderlich.

Gut aussehender Mann saniert ein Fenster

Für den Einbau neuer Fenster reichen die Anforderungen der Behörden vom optischen Nachbau (Erhalt des optischen Erscheinungsbildes) bis hin zum material- und detailgetreuen Nachbau nach historischem Vorbild. Neben dem Fenstertausch ist bei gutem Erhalt des Originals deshalb auch die Restaurierung eine gute Möglichkeit, die Dämmung der Fenster zu erhöhen. In manchen Fällen, wenn das Original beispielsweise sehr selten ist, ist sie sogar vorgeschrieben. Bei der Restaurierung gibt es insbesondere bei der Verglasung, der Aufwertung des Rahmens oder der Dichtungsprofile viele Möglichkeiten, die historischen Fenster auf ein modernes Level zu bringen.

Anforderungen an historische Fenster

Historische Häuser und andere Gebäude müssen bestimmte Anforderungen an den Wärmeschutz nach Vorgaben des GEG erfüllen. So gelten beispielsweise bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) für energetische Sanierungen, die allerdings nicht zu gering sein dürfen. Grund dafür ist, dass moderne Fenster teilweise zu gut gedämmt sind und so den natürlichen Feuchtigkeitsaustausch von denkmalgeschützten Gebäuden negativ beeinflussen können – was die Bausubstanz schädigen kann. Als Richtlinie für neue Fenster gilt hier der U-Wert der Außenwände bzw. Fassade.

Das GEG gibt vor, dass keine Einfachverglasung bei historischen Fenstern mehr zulässig ist – Fenster mit Zweifach- oder sogar Dreifachverglasung sind allerdings nicht U-Wert-konform, was Ausnahmeregelungen und Anpassungen der Fenster erforderlich macht. 

Wussten Sie schon…?

Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie gut oder schlecht die Wärmedämmung eines Bauteils ist. Genauer gesagt beschreibt der Wert, wie viel Wärme in einer bestimmten Zeit durch ein Bauteil geleitet wird. Je geringer der U-Wert, desto besser sind seine wärmedämmenden Eigenschaften.

Sind Kunststofffenster bei historischen Gebäuden im Denkmalschutz zulässig?

Historische Häuser und Altbauten sind meist mit Fenstern und Türen aus Holz ausgestattet. Im Hinblick auf die energetische Sanierung fragen sich viele Eigentümer:innen, ob Sie die Holzfenster einfach gegen günstige und langlebige Fenster aus Kunststoff ersetzen können. Doch ist das mit dem Denkmalschutz vereinbar?

Generell ist die Verwendung moderner Materialien nicht verboten, doch am Anfang steht immer die Frage, ob sich der historische Zustand der Fenster mit traditionellen Baumaterialien wiederherstellen lässt. Bei Fenstern aus Holz ist das in aller Regel der Fall. Denn die landläufige Meinung, Holzfenster seien in punkto Wärmedämmung, Schall- oder Einbruchschutz klar im Nachteil gegenüber Fenstern aus Kunststoff stimmt nicht. Außerdem lässt sich mit Kunststofffenstern nie die gleiche Ästhetik und Haptik erzeugen, wie mit Holzfenstern.

Historisches Fachwerkhaus in Melsungen

Hinsichtlich der Historie werden allerdings bald auch Bauwerke in den Denkmalschutz aufgenommen werden, die in einer Zeit entstanden, als bereits Fenster aus Kunststoff verbaut wurden. Das betrifft etwa Gebäude, die in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut wurden – denn zu dieser Zeit haben sich Kunststofffenster flächendeckend gegenüber Fenstern aus Holz durchgesetzt. Dementsprechend werden auch Kunststofffenster bald einen Schutzstatus erhalten – und müssen dann materialgerecht nachgebildet werden.

Förderungen von Fenstern im Denkmalschutz

Wenn die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde an ein historisches Gebäude aufgrund des Denkmalschutzes nicht mit den Richtwerten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vereinbar sind, können Förderungen unter bestimmten Umständen dennoch beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch ein Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen wird, dass alle möglichen Anforderungen im Rahmen des GEG bereits erfüllt sind. In diesem Fall können Fördergelder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Das entsprechende KfW-Programm nennt sich KfW-Effizienzhaus Denkmal. Um die Förderung für die energetische Sanierung zu erhalten, muss das Gebäude allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel einen etwa 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als Neubauten aufweisen.

Junge Frau arbeitet am Rechner

Da die Voraussetzungen vielschichtig und komplex sind, sollten Sie stets einen Sachverständigen oder eine Sachverständige zu Rate ziehen.

Tipp: Der Fenstertausch bei denkmalgschützten Gebäuden kann unter Umständen steuerlich abgesetzt werden. Die sogenannte Denkmalabschreibung ist zwar an einige Grundvorausetzungen gebunden, hat dafür aber den Vorteil, dass Sanierungskosten steuerlich abzugsfähig werden.

Vattenfall Fazit

Vor der Sanierung der Fenster eines Gebäudes im Denkmalschutz sollten Sie in jedem Fall zuerst eine Bestandsaufnahme durch die zuständige Denkmalschutzbehörde durchführen lassen. Ihr Sachverständiger wird klären, welche Neuerungen notwendig sind und welche sich mit dem Denkmalrecht vereinbaren lassen. Die Modernisierung der historischen Fenster muss in jedem Fall den Vorgaben entsprechen und darf die Bausubstanz nicht schädigen.

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