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Ihr Recht als Mieter:in auf die eigene Wallbox

Das Wohnungseigentumsgesetz sichert Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen das Recht auf eine eigene Ladestation zu. Das sollten Sie bei der Installation beachten.

Zuletzt aktualisiert am 29.05.2024
Lesedauer: 5 Minuten

Recht auf Ladestation

Wer ein Elektroauto besitzt, benötigt eine Ladestation. Die eigene Wallbox für den Privatparkplatz war bis 2020 vor allem das Privileg von Hauseigentümer:innen. Beantragten Mietende die Installation einer eigenen Ladestation für das eigene E-Auto, konnte der Vermietende dies früher ohne Angabe von Gründen ablehnen. Selbst im Falle von Wohneigentum war der Ärger häufig vorprogrammiert. Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft benötigten die Zustimmung der anderen Mitglieder, da z. B. die Wände einer Tiefgarage zum sogenannten Gemeinschaftseigentum zählen. Häufig scheuten sich viele Entscheider:innen vor dem baulichen Aufwand und unklaren Verhältnissen bezüglich der anfallenden Kosten. Mit dem „Recht auf Wallbox“ gibt die Regierung seit Dezember 2020 vielen Mietenden und Miteigentümer:innen die Möglichkeit, auf Elektromobilität umzusteigen.

Änderung der rechtlichen Grundlage zum 1.12.2020

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt seit seiner Einführung im Jahre 1951 die Belange und Interessen von Vermietenden sowie Eigentümer:innen. Die Defizite der Rechtsprechung beruhen vor allem darauf, dass das WEG seit seiner Schaffung nur punktuell angepasst, jedoch nie grundlegend modernisiert wurde. Vor allem mit den Bestrebungen der Regierung in Bezug auf die Förderung und Verbreitung von Elektromobilität ist eine Änderung der Gesetzeslage von dringender Notwendigkeit gewesen.

Nach der Verabschiedung im Bundestag trat im Rahmen des WEG u. a. auch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetztes zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentümermodernisierungsgesetz, auch: WEMoG) in Kraft.

schwarze Wallbox hängt an einer Betonwand

Das „Recht auf Wallbox“ gibt Mietenden und Miteigentümer:innen die Möglichkeit, problemlos auf Elektromobilität umzusteigen.

Weiße Wohnhäuser mit Balkonen stehen nebeneinander

Voraussetzung für die eigene Wallbox: Der oder die Antragsteller:in muss über einen ihm bzw. ihr zugeordeneten Stellplatz am Haus verfügen.

Was bedeutet das „Recht auf Wallbox“ für mich als Mietenden?

Mit der gesetzlichen Rechtsprechung erhalten Sie als Mieter:in oder Eigentümer:in einer Wohnung den rechtlichen Anspruch auf die Installation einer eigenen Wallbox. Damit bedarf es nicht mehr des guten Willens Ihres Vermietenden oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine Voraussetzung muss jedoch auch künftig gegeben sein: Sie müssen als Antragsteller:in unbedingt über einen Ihnen zugeordneten Stellplatz im oder am Haus verfügen.

Rechtlicher Hinweis: Auch mit der Neuregelung im Wohnungseigentümergesetz bzw. im Mietrecht kann ein:e Mieter:in oder Eigentümer:in künftig nicht einfach seine eigene Wallbox am Stellplatz anbringen. Vor der Installation muss nach wie vor ein Antrag beim Vermietenden eingereicht bzw. ein Beschluss in der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt werden. Der bedeutende Unterschied zur alten Regelung liegt darin, dass eine grundsätzliche Ablehnung des Bauvorhabens nicht mehr zulässig ist.

In 7 Schritten zur eigenen Ladelösung

  1. Informieren Sie Ihren Vermietenden bzw. die Miteigentümer:innen über Ihr geplantes Vorhaben einer eigenen Ladestation und suchen Sie nach Mitstreiter:inen. Letzteres vereinfacht das Vorhaben und senkt die Kosten.
  2. Stellen Sie den Antrag bei Ihrem Vermietenden bzw. der Eigentümergemeinschaft. Beachten Sie Fristen bzgl. der Antragstellung zur Eigentümerversammlung.
  3. Warten Sie auf die Zustimmung zu Ihrem Vorhaben durch den Vermietenden bzw. durch die Miteigentümer:innen.
  4. Melden Sie die Wallbox beim Netzbetreiber an. Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 11 kW sind genehmigungspflichtig.
  5. Mit Anmeldung der Wallbox beauftragen Sie den Netzbetreiber mit der Herstellung der Steuerbarkeit nach §14a Energiewirtschaftsgesetz. Diese ist seit 1.1.2024 für alle neu in Betrieb genommenen Wallboxen gesetzlich vorgeschrieben.
  6. Entscheiden Sie sich für eine passende Ladelösung. Ein professioneller Anbieter unterstützt Sie bei der Planung. Bestellen Sie Ihre Wallbox und geben Sie die Installation in Auftrag.
  7. Lehnen Sie sich zurück. Die Ladestation wird von einer Elektrofachkraft professionell installiert und in Betrieb genommen.

Diese Kosten trägt der Antragstellende

Mit der Planung und Realisierung der Wallbox am eigenen Stellplatz tragen Sie als Interessent:in die Kosten der Installation und Bereitstellung. Im Gegenzug bedeutet das, dass Sie auch Eigentümer:in der Wallbox sind und diese beim späteren Auszug aus der Wohnung auch mitnehmen dürfen – alternativ ist eine Übernahme-Vereinbarung mit dem/der Nachmietenden oder dem/der Vermietenden mit einer entsprechenden Abstandszahlung eine Überlegung wert. Sollte kein Interesse an der Übernahme der Wallbox bestehen, muss der Wallboxanschluss bei Auszug entsprechend rückgebaut werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Vermietenden bzw. Miteigentümer:innen offen über Ihr Vorhaben und überzeugen Sie sie. Besteht auch bei anderen Mietenden im Haus der Wunsch nach einer Ladeinfrastruktur? Als Interessengemeinschaft können Sie die Installationskosten sowie die laufenden Kosten untereinander teilen.

zwei Männer stehen vor einem Bau und schauen auf Tablet

Sprechen Sie mit Miteigentümern, ob es noch mehr Bedarf an Ladesäulen gibt.

Vattenfall Tipp

Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über mögliche staatliche Zuschüsse. In unserer Fördermitteldatenbank erhalten Sie einen Überblick über alle regionalen und landesweiten Förderprogramme.

Vermietende unterstützen Vorhaben

Viele Vermietende schätzen die Initiative und unterstützen ihre Mietende beim Umstieg auf die Nutzung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs. Schließlich wertet das Vorhandensein einer Ladeinfrastruktur für E-Autos auch die Immobilie auf. Eine Kostenbeteiligung an den Installationskosten ist dann eine interessante Option. Beim sogenannten Betreibermodell investiert Ihr Vermietender in die Zukunft der Immobilie und stellt die Ladeinfrastruktur für Sie und andere Mietende zur Verfügung. Vattenfall InCharge bietet professionelle Lösungen für Immobilieneigentümer:innen und die Wohnungswirtschaft.

Beispielprojekt: 500 Ladepunkte für Gewobag Berlin

Für das Wohnungsbauunternehmen Gewobag in Berlin installiert Vattenfall InCharge beispielsweise bis Ende 2024 mindestens 500 Ladepunkte für Mieterinnen und Mieter. Zusätzlich werden 1.300 Stellplätze für den Ausbau von Ladeinfrastruktur vorbereitet. Wenn Kabelrinnen und Stromschienen in der Tiefgarage verlegt sind, können neue Ladeboxen nämlich schneller angeschlossen werden. Mit einem dynamischen Lastmanagement kann die verfügbare Gesamtladeleistung an den aktuellen Stromverbrauch im Gebäude angepasst werden.

Die Gewobag-Entscheidung ist vorausschauend: Das Berliner Unternehmen will bis 2026 rund 10.000 Wohnungen errichten. Diese müssen mit einer Leitungsinfrastruktur für Elektroautos ausgestattet werden. Das schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) seit 2021 für alle Neubauten oder Sanierungen von Wohnimmobilien mit mehr als 5 Parkplätzen vor.

Gewobag Gebäude

Mindestens 500 Ladepunkte möchte die GEWOBAG bis Ende 2024 für Mieter:innen in Berlin mit Hilfe von Vattenfall InCharge installieren.

Schwarzes Auto lädt in Tiefgarage an Wallbox

Lassen Sie sich bei Ihrer Projektplanung professionell beraten, damit Sie zum bestmöglichen Endergebnis kommen.

Mit 11 kW-Ladeleistung auf der sicheren Seite

Bei der Wahl der passenden Wallbox kommt es vor allem auf die Ladeleistung, die Sicherheit und die möglichen Zusatzfunktionalitäten an. Die meisten privaten Nutzer:innen entscheiden sich für eine Wallbox mit 11 kW Ladeleistung, die für normale Ladevorgänge, insbesondere beim Laden zuhause, völlig ausreicht. Weiterer Vorteil: Bei einer Ladeleistung bis 11 kW muss die Ladestation lediglich dem Netzbetreiber angezeigt werden – eine Zustimmung ist hingegen nicht erforderlich. Wallboxen mit mehr als 11 kW müssen aus Sicherheitsgründen beim Netzbetreiber genehmigt werden. Bei der Abnahme wird unter anderem geprüft, ob die Stromversorgung für die hohe Ladeleistung ausgelegt ist.

Sicherheit geht vor: RFID-Zugang zu Ladestationen

Anbieter wie Vattenfall stehen Ihnen bei der Projektplanung zur Seite und beraten Sie bei Fragen rund um die Hardware und Installation. Wenn die Wallbox von mehreren Personen genutzt werden soll, ist vor allem auch die unkomplizierte und sichere Handhabung notwendig. Ein Zugriffsschutz über eine sogenannte RFID-Karte (Radio Frequency Identification, RFID) verhindert, dass fremde Personen ihr Fahrzeug an der Ladesäule auf Ihre Kosten nutzen. Mit dieser Technologie ist das Laden eines Elektrofahrzeugs nicht ohne vorherige Autorisierung über eine Chipkarte möglich. Darüber hinaus sind auch mehrere RFID-Karten pro Wallbox möglich, mit denen zum Beispiel das Laden des Firmenwagens und des Privatfahrzeugs separat möglich und die jeweiligen Verbrauchs- und Statistikwerte über das Backendsystem abrufbar sind.

Vattenfall Fazit

Mietende oder Wohnungseigentümer:innen haben grundsätzlich das Recht, eine Wallbox am privaten Stellplatz installieren zu lassen. Trotzdem muss nach wie vor ein Antrag beim Vermietenden oder der Eigentümergemeinschaft eingereicht werden. Wer sich mit Nachbarn zusammenschließt, kann das Vorhaben vereinfachen und Kosten senken. Außerdem lohnt es sich, regionale Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Frau mit Ladestecker vor Wallbox

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