Der KfW Ergänzungskredit 358/359

für Ihre Wärmepumpe

Zinsgünstige Zwischen- oder Vollfinanzierung für bewilligte Wärmepumpen-Zuschüsse

Der Ergänzungskredit der KfW bietet Ihnen Flexibilität. Sie können ihn nicht nur als Vollfinanzierung, sondern auch als Überbrückungsfinanzierung bis zur Auszahlung der bewilligten Förderung nutzen.

Möglichkeit 1: Überbrückung bis zur Förderauszahlung

Mit dem Ergänzungskredit können Sie die Zeit bis zum Erhalt Ihrer bewilligten Förderung finanziell überbrücken. 

Dazu beantragen Sie diesen bei der KfW in Höhe der Fördersumme, die Ihnen im Zuwendungsbescheid zugesprochen wurde. Mit dem aufgenommenen Kredit und Ihrem Eigenkapital finanzieren Sie Ihre Wärmepumpe.

Die Förderung wird in der Regel bis zu 6 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides an Sie ausgezahlt. Diese verwenden Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Auszahlung als Sondertilgung für den aufgenommenen KfW-Kredit bei Ihrer Hausbank.

Möglichkeit 2: Vollfinanzierung

Sie können den KfW-Ergänzungskredit auch in Höhe des gesamten Kaufpreises der Wärmepumpe aufnehmen. 

Anschließend zahlen Sie diesen in Raten an Ihre Hausbank zurück.

Die ausgezahlte Fördersumme müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung als Sondertilgung für den aufgenommen Kredit verwenden.

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 im Detail

Die KfW unterscheidet im Rahmen des Ergänzungskredits zwischen zwei Varianten. Der Kredit 358 richtet sich an Hauseigentümer:innen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 €. Der Kredit 359 ist unter anderem für Privatpersonen mit einem Jahreseinkommen ab 90.000 €. (Basis: zu versteuerndes Durchschnittseinkommen der zwei vorletzten Jahre)

Konditionen

  • Darlehensvolumen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit
  • 0,01 % bis 4,08 % effektiver Jahreszins (abhängig von Laufzeit, Darlehensart und Einkommen)
  • Wahlweise als Annulitätendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Vorzeitige Voll- oder Teilrückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist jederzeit möglich

Voraussetzungen Kredit 358

  • Eine bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte, Förderung der KfW oder des BAFA. Die Förderzusage liegt maximal 12 Monate zurück.
  • Das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit ist Ihr Eigentum (z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus)
  • Das Wohngebäude bzw. die Wohn­einheit ist Ihr Haupt­wohnsitz
  • Sie sind Privatperson(en) mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 90.000 € (Basis: zu versteuerndes Durchschnittseinkommen der zwei vorletzten Jahre)

Voraussetzungen Kredit 359

  • Eine bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte, Förderung der KfW oder des BAFA. Die Förderzusage liegt maximal 12 Monate zurück.
  • Das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit ist Ihr Eigentum (z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus)

Konditionen Annuitätendarlehen

Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie je nach Gesamtlaufzeit des Kredites in den ersten 1 bis 5 Jahren nur Zinsen und beginnen erst danach mit der Tilgung.

Ergänzungskredit 358 (Einkommen bis 90.000 €)
Ergänzungskredit 359 (Einkommen über 90.000 €)

Endfälliges Darlehen

Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Ergänzungskredit 358 (Einkommen bis 90.000 €)
Ergänzungskredit 359 (Einkommen über 90.000 €)

So beantragen Sie den KfW-Ergänzungskredit 358/359

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Antworten auf die häufigsten Fragen zum KfW-Ergänzungskredit 358/359

An wen richtet sich der KfW-Ergänzungskredit?
Muss ich den KfW-Ergänzungskredit bei meiner Hausbank beantragen?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Ergänzungskredit 358 zu bekommen?
Wie wird das jährliche Haushaltseinkommen für den Ergänzungskredit 358 berechnet?
Was muss ich nach Auszahlung des Förderzuschusses beachten?
Wann kann ich den Kredit tilgen?